Beiträge von Timeslot

    So, hier nun ein eigener Thread für alle Betroffenen, die über die diversen eBay-Reseller des "HANDYVERSANDSERVICE" im November Vodafone 50 Stundentenverträge abgeschlossen haben und wegen des Provisionsreduzierung nicht beliefert werden.


    Meiner Auffassung nach ist mit dem Sofort Kauf bereits ein wirksamer Vertrag mit dem jeweiligen Verkäufer (und nicht etwa dem "HANDYVERSANDSERVICE") zustande gekommen. Eine Rücktrittsmöglichkeit des Verkäufers ist nicht ersichtlich.
    Einziges Hindernis wäre, wenn Vodafone tatsächlich die Freischaltung wegen Negativeinträgen in den diversen Wirtschaftsauskunfteien verweigert.



    @mods
    Könnt Ihr die einschlägigen Posts vom LG-Viewty-Thread (http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&postid=2724957) bitte hierher verschieben?

    Legionen
    Deine Ausführungen sind absoluter Unfug. Es gibt keinerlei Ausnahmen oder gesetzliche Bestimmungen, die einen Vertrag gewinnabhängig machen und v.a. hat eBay da nichts mit zu tun.


    Ein Berufen auf § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) scheitert einerseits daran, daß die Umstände (Senkung der Provision) erst nach Vertragsschluß eingetreten sein dürften. Tatsächlich hat Vodafone wohl aber bereits zum Monatswechsel die Provisionen reduziert.
    Zudem bleibt laut BGH (WM 68, 148 & 73, 839) die Preisvereinbarung grundsätzlich auch dann bindend, wenn das Preisniveau zwischen Begründung und Fälligkeit des Anspruchs wesentlich gestiegen ist. Diese permanente Auffassung wird auch kein eBay-Händler, der sich bei der Provision um € 100 vertan hat, zum Kippen bringen.


    Und nun Rücksicht auf die armen eBay-Verkäufer zu verlangen ist absurd - wer als Kaufmann am Markt tätig wird, muß eben eine gewisse Sorgfalt walten lassen und dazu gehört, sich zum Monatswechsel über etwaige Provisionsänderungen zu erkundigen.
    Als Kaufmann trägt man nun einmal gewisse Risiken und verdient im Gegenzug dafür Geld. Wenn man Fehler macht, dann muß man auch dafür geradestehen.


    Den Anspruch gegen die eBay-Händler durchzusetzen kostet im Endeffekt keinen Cent, denn die Kosten für die Anwaltstätigkeit sind als Verzugsschaden vom Verkäufer zu tragen, nachdem eine ihm gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist.

    Harathor
    Danke!


    Cibo versteht offensichtlich nicht, daß zumindest die freien Händler ihre Handys selber über den Großhandel beziehen und durch die Provision von Vodafone subventionieren.
    Vodafone hat mit dem Handykauf überhaupt nichts am Hut, außer daß der Händler auf deren Provision angewiesen ist.
    Ausnahme sind nur die Vodafone Shops - die bekommen ihre Handys tatsächlich von Vodafone geliefert, aber auch hier gilt der mit dem Vodafone Shop vereinbarte Kaufpreis, egal in welche kalkulatorische Schwierigkeiten sie sich dadurch womöglich begeben.

    Zitat

    Original geschrieben von cibo
    o.k.. dann gehe mal auf die Vodafone Seite oder ruf mal bei Vodafone an und sag den das du den Tarif möchtest und den Preis für das Handy mal sehen was dir die sagen :D

    Tut mir leid für Dich, daß Du es immer noch nicht verstehst, aber sei nun so freundlich und verzichte auf weitere Ausführungen zum Thema.


    @Gin2007
    Das sind die AGB Deines Anbieters. Ich bezog mich auf die Handyversandservice Reseller in eBay, die eine solche Klausel nicht anbedingen.

    Der Netzbetreiber lehnt überhaupt nichts ab. Vodafone wird Dir sofort einen Studentenvertrag geben.
    Die Sache ist nur die, daß Vodafone dem Verkäufer weniger Provision zahlt, sodaß er ein Problem mit seiner Kalkulation bekommt, aber wirtschaftliche Nachteiligkeit ist kein Rücktrittsgrund vom Vertrag.
    Wir haben defintiv alle Ansprüche gegen die Verkäufer - der einzige Hinderungsgrund wäre, wenn uns Vodafone wegen negativer Einträge in Wirtschaftsauskunfteien ablehnen würde. Der Verkäufer aber hat kein Recht dazu. Daran ändern auch Deine Großbuchstaben nichts.

    Ja, der Vertrag kommt vorbehaltlich der Freitschaltung in Betracht. Einziger Hinderungsgrund ist, wenn der Netzbetreiber die Freischaltung ablehnt. Das müßten die eBay Verkäufer aber beweisen. Die Jungs kommen aus den Verträgen nicht raus, v.a. kommt auch der Vertrag direkt mit denen zu Stande. Daß sie immer wieder von ihrem "Kooperationspartner" schreiben, befreit sie nicht von ihrer Schuld.

    Das eBay Angebot ist verbindlich. Die diversen Handyversandservice Reseller müssen liefern und zwar zum vereinbarten Preis. Ein Widerruf steht sowieso nur dem Käufer zu. Ob Vodafone nun die Provisionen gekürzt hat, berührt das Vertragsverhältnis zwischen den eBay-Verkäufern und dem Kunden in keiner Weise. Wenn die versäumt haben, rechtzeitig ihre Angebote rauszunehmen, ist das alleine deren Problem.
    Anspruchsgegener ist der jedenfalls der jeweilige eBay Verkäufer, von dem man Lieferung verlangen kann. Falls die sich weigern, würde ich einfach zum Anwalt gehen - die Rechtslage ist hier völlig zweifelsfrei, sodaß man kein Prozeßrisiko hat.

    Ein wesentlicher Vorteil an UMTS ist auch die größere Kapazität. Mit UMTS kann man an Weihnachten und Sylvester oft noch problemlos telefonieren, wenn die GSM-Zellen dicht sind und dementsprechend Handovers scheitern.


    @Hackmann
    Das heißt "Handover" und nicht "Handshake". Als "Handshake" bezeichnet man die Aushandlung der Datenübertragungsrate bei analogen Modemverbindungen.