Vielleicht haben vistream-Kunden entgegen aller Beteuerungen doch eine niedrigere Priorität als die eplus-eigenen Kunden.
Und daß man abgehend telefonieren kann, obwohl man nicht erreichbar ist, habe ich auch schon öfter beobachtet. Ob man das absichtlich so für den Überlastungsfall konfiguriert hat (scheiternde abgehende Anrufe bemerkt der Kunde eher als nicht ankommende Anrufe) oder das anderweitige Ursachen hat (vielleicht längeres timeout bei abgehendem Gesprächsaufbau), kann ich nicht beurteilen.
Eine andere mögliche Ursache für Deine Unerreichbarkeit ist aber vielleicht auch das gute alte Datensession-Problem. Mit vistream ist man nämlich mancherorts bei aktiver Datensession nicht erreichbar. Hattest Du während Deiner Unerreichbarkeit eine Datenverbindung offen?
Beiträge von Timeslot
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Netzüberlastungen treten , wenn auch seltener, ebenfalls im eplus GSM-Netz auf.
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Habe ich schon heute nacht vor ca. 9h gemacht.
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Hallo Tine,
Nachdem ich letzten Monat zu diesen Konditionen meine SIM bestellt habe und diese nach der nächtlichen Rufnummernportierung auch aktiviert wurde, habe ich nun ein Guthaben von € 1 statt der angepriesenen € 30 (€ 5 Startguthaben + € 25 für Provision).
Ist das normal? Wann bekommt man denn die € 30 Guthaben? -
Vodafone hat vermutlich den Weg zurück versperrt. Ein work-around wäre vielleicht zunächst das Vodafone-Update und dann das neue zu installieren.
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Re: Mehrfamilienhausbau, was erwartet uns?
ZitatOriginal geschrieben von rebelstar
ich suche hier Ratschläge, vielleicht kann mir der eine oder andere paar Tipps geben, damit ich mir ein Bild von der Sache machen kann.Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
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Die Adam Opel AG wurde von GM aus Kostengründen in eine GmbH umgewandelt, aber sie ist eine eigenständige juristische Person. Deshalb gibt es ja die Handlungsalternative der geplanten Insolvenz.
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Was ist denn ALS?
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Mehr als kleine bunte Bildchen habe ich von Dir auch nicht erwartet. In keinem einzigen Punkt vermagst Du außer infantilen Smileys irgendwas sachlich entgegenzusetzen. Bezeichnend ist auch, daß Du nur Nebenbemerkungen zitierst und meine sachrelevanten Ausführungen vollständig ignorierst. Aber wie, Du richtig merkst, es ist einfach zu viel für Dich.
Das MitBestG ist mir übrigens bestens geläufig. Wie Du sicherlich weißt, greift es erst ab einer Unternehmensgröße von mind. 2000 Arbeitnehmern. Da Guttenberg jedoch von Aktionärsseite berufen war und ich Deine Geistestätigkeit nicht über Gebühr belasten wollte, sei mir die vereinfachte Darstellung bzw. die auf den Grundfall bezogene (<2000 Arbeitnehmer) Darstellung der Bestellung des Aufsichtsrats nachgesehen.
Was willst Du mit dem zusammenhanglosen Verweis auf "City Boy" ausdrücken? Willst Du dem Bundeswirtschaftsminister nach Insiderhandel nun auch noch der Straftat der Kursmanipulation bezichtigen?
Wenn hier jemand straffällig geworden ist, dann heute Du, der eine üble Nachrede, wenn nicht sogar Verleumdung, verwirklicht hat und zwar jeweils in handlungsqualifizierter Form nach § 188 StGB. -
Man kann es zumindest und zusätzliche Kosten fallen dafür auch nicht an.