Mißbrauch??? Mißbrauch ist das Wort, was im STGB nicht vorkommt und im BGB-Bereich gerne genutzt wird, wenn dem Anbieter der Kunde zu teuer wird.
Fakt ist: Die AGBs von T-Mobile haben bislang keine kommerziellen Anrufe verboten und somit kann doch wohl mit einer Flatrate telefoniert werden, wie lange man möchte und wohin man möchte.
Die BGB-Rechtsprechung bezeichnet Mißbrauch vereinfacht als eine Handlung, wenn eine für den ursprünglichen Zweck gedachte Sache für einen anderen nicht gedachten Zweck verwendet wird.
Klassisches Beispiel: Das Programm "Linefire", das den ISDN-Datenkanal (der nur zur Übermittlung von Statusmeldungen gedacht ist) dazu benutzt, durch dauerndes Anbimmeln der Gegensetelle SMS kostenlos zu schicken, so dass die Telekom-Vermittlungsstellen überlastet wurden.
Wenn man eine Flatrate zum Telefonieren nutzt, wo ist hier der Mißbrauch? Wenn T-Mobile solche Probleme hat, dann hätten sie z. B. Xtra Clever doch auf Anrufe aus dem Festnetz (mit entsprechendem Interconnect) beschränken können. Aber sie haben sich ja in den AGBs abgesichert, sinngemäss kann der Dienst jederzeit beendet werden. Gummiklauseln...
Schöne Grüsse
Tarifchaos