Beiträge von xray107

    Ich habe am 14.1.06 gegen 12 Uhr bestellt und hatte leider einen Artikel vergessen den ich mitbestellen wollte.
    Daraufhin habe ich mich per Mail an den Suport gewendet und die folgende Antwort bekommen:

    Zitat

    ...vielen Dank für Ihr Mail.
    Da die Bestellung bereits in den Versand gegangen ist,
    lasse ich Ihnen den Artikel versandkostenfrei nachsenden.....


    Wenn das klappt - RESPEKT! :top:


    Bezahlart war übrigens Lastschrift (trotz Neukunde).


    Viele Grüße


    xray

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Fazit: Könnte eine nutzlose Bürgschaft sein, wenn es hart auf hart kommt - oder nach dem Motto: Wo nichts ist, kann man auch nichts holen! ;)


    Die Bürgschaft ist aller Vorraussicht nach eh nutzlos, da eine Übersicherung vorliegt die nicht statthaft ist. Insofern stellt sich meiner Meinung auch nicht die Frage nach dem Bürgen. ;)


    Grüße


    xray

    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Ja. Das Hermes-System lahmt manchmal, ist heute etwas unter der Nr. zu finden?


    Unter der Nummer hätte ich wohl nie was gefunden, da er sie falsch abgetippt hat.
    Ich habe das Paket, nachdem ich die richtige Nr. per Mail bekommen habe, heute im Lager abgeholt.
    Außerdem sah auf dem Adressaufkleber in meinem Nachnamen ein "c" wie ein "o" aus und in der Strasse wurde aus einem "l" ein "i" gemacht. Schon ging garnichts mehr.
    Nicht mein bestes Ebay-Erlebnis, aber was lange währt...


    Viele Grüße


    xray

    Hi,


    Achtung ich bin kein Jurist, der folgende Text enthält meine persönliche Meinung - ohne Gewähr!


    Wenn der Vermieter eine Kaution und Bürgschaft verlangt liegt eine Übersicherung vor. Eine Bürgschaft neben einer Kaution ist nur rechtens wenn der Mieter diese dem Vermieter anbietet.
    Schau Dir mal den zweiten Punkt in diesem Link an:
    http://www.freenet.de/freenet/…/vertragsklauseln/07.html


    und hier:
    http://www.mietrecht-forum.com/lhtopic,873,0,0,asc,.html


    Problematisch dürfte es werden vor Gericht zu beweisen, dass der Mieter die Bürgschaft gefordert hat. Im Umkehrschluß ist es auch schwer zu beweisen, dass der Mieter sie angeboten hat. ;)


    Man könnte daher auf die Idee kommen, dass der Vermieter es schwer hat seine Forderungen an der Bürgen auch vor Gericht durchzusetzen.


    Grüße


    xray

    Hallo,


    ich benötige auch mal Eure Hilfe.
    Und zwar habe ich am 29.12. ein Netzteil für den PC ersteigert.
    Am 30.12. erhielt ich die angeforderten Kontodaten und überwies das Geld am gleichen Tag auf das angegebene Konto.
    Da ich das Netzteil etwas dringender benötigte, fragte ich am 5.1.06 per Mail nach ob das Geld eingegangen sei bzw. das Netzteil versendet wurde. Daraufhin erhielt ich keine Antwort. :(
    Gestern schrieb ich erneut eine Mail an den Verkäufer mit dem Hinweis, dass das Ignorieren von Mails nicht gerade die feine Art wäre.
    Antwort von gestern:
    "Hallo,
    man kann auch mal eine mail versehentlich übergehen.
    Worin liegt das Problem.??
    Haben Sie die Ware nicht erhalten.???"


    Nun ja, wenn das Netzteil angekommen wäre, hätte ich wohl keine Mail geschrieben. ;)


    Daraufhin meine Mail:
    "Hallo,
    danke für Ihre Antwort!
    Die Ware ist bis jetzt noch nicht eingetroffen.
    Wann und wie haben Sie das Netzteil versendet? Gibt es evtl. einen (Post)-Identcode?
    Leider bin ich auf das Netzteil angewiesen..."


    Heute bekam ich die folgende Antwort:
    " Hallo,
    bitte melden Sie über eBay einen nicht erhaltenen Artikel.!!!"


    Und kurz darauf:
    "Hallo noch mal,
    hier die ID 071000507459xxx Hermes Versand."
    Anmerkung xxx ist von mir ;)


    Leider finde ich unter der ID gar nichts.
    Sieht so eine normale Paketnummer bei Hermes aus?


    Irgendwie bin ich zur Zeit ein wenig ratlos...


    Viele Grüße


    xray