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Original geschrieben von VFBler
Und wofür brauche ich dann einen Anwalt ? Mittlerweile weis der Mieter wie er dem Vermieter gegenüber argumentieren kann, dank uns und TT :top:
Wenn diese Argumentation nicht ausreichen sollte um den Vermieter eines besseren zu belehren, dann kann man immer noch mitteilen daß dies auch gerne die Juristen beider Parteien untereinander klären können. Aber immer gleich: „Ich will meine Kaution sonst gehe ich zum Anwalt !“, ist der falsche Weg. Solche Leute nehme ich nicht mehr für voll, sorry ! Von solchen Leuten will ich zu erst wissen mit welcher Begründung sie den Schritt zum RA in Erwägung ziehen. Dann ist ganz schnell vorbei und es kommen nur noch blöde Wortfetzen und keine Argumente mehr. Das erlebe ich jeden Tag.
TT ist halt das beste Forum der Welt :top:
Leider kannten wir zum Zeitpunkt des Besuchs des Verwalters noch nicht das BGH Urteil. Schauen wir mal, ob sich der nächste Besucher entgegenkommender zeigt...
Viele Grüße
xray
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Original geschrieben von VFBler
Sorry, aber bei sowas geht mir echt die Hutschnur hoch.
Immer gleich mit Anwalt drohen ? Ist das der Weg den die Verbraucher in Deutschland einschlagen ? Keine Wunder daß die Zahlungsmoral so schlecht ist, bei jeder Kleinigkeit gleich mit dem Anwalt zu drohen.
Grundsätzlich hast du sicherlich recht, aber offensichtlich hat in unserem Fall der Vermieter das "Pech" das die von ihm im Mietvertrag verwendete Klausel bzgl Schönheitsrep. 3 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages vom BGH für unwirksam erklärt wurde. IMHO weiss er dies auch und versucht sich nun aus der eigenen Verantwortung nach Schönheitsrep. zu winden.
Noch ein netter Link zum Thema, der auch für nicht Juristen verständlich ist:
http://www.mieterverein-stuttg…_Schoenheitsreparatur.htm
Viele Grüße
xray
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Gilt das neue Mietrecht nicht schon seit 2001?
Wir waren eben schon zur Türe raus, da erhielten wir einen Anruf vom Büro des Verwalters. Ein Vorgesetzter würde uns/die Wohnung gerne sehen. Bin ja mal gespannt was der sich nun einfallen lässt um Druck auf uns auszuüben... 
Viele Grüße
xray
PS: der einfachste Weg wäre eigentlich IMHO 30 EUR für Farbe & Pinsel ausgeben und streichen. Wenn er uns dann mit nicht fachgerecht kommt gibt es kasalla! 
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Original geschrieben von AdministratorDr
Ich schließe mich da an. Wieso so ein Theater? Ihr habt es doch schriftlich dementsprechend verfahrt ihr. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig, ist doch längst gesagt.
Also lasst ihn reden, zieht aus und wenn ihr von ihm hört kannste immer noch zum Anwalt gehen.
500EUR Kaution stehen dem entgegen... 
Viele Grüße
xray
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Original geschrieben von pomfiedel
moin,
wahrscheinlich geht es ja jetzt um die rückerstattung der kaution!?
also wenn vertraglich festgehalten wurde, dass im falles des auszuges nichts renoviert werden muss, dann ist das auch so! selbst wenn es mündliche absprachen gegeben hat, ist das das pech des vermieters, der ja hätte wissen müssen, dass es schriftlich vereinbart werden muss!
also ich würde keine farbe kaufen sondern mitglied werden (falls ihr weiterhin in miete wohnt) oder zum rechtsverdreher!
cu
richtig, es geht um Rückerstattung der Kaution.
Wir vbzw. meine Freundin hat ihr Studium beendet und wird voerst wieder bei ihren Eltern wohnen. Von daher ist es auch mit den 60EUR für den Mieterbund (mit ungewissem Ausgang) ein wenig "problematisch". Da mein Vater allerdings Mitglied im Haus & Grund ist hat er dort einmal nachgefragt. Ergebnis: Steht es nicht im Mietvertrag => Pech gehabt. Die sollten ja eigentlich ihren eigenen Vertrag kennen. Nur leider ist Recht haben nicht gleichbedeutend mit Recht bekommen... 
Viele Grüße
xray
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Original geschrieben von VFBler
Also ich weis nicht, aber bei solchen Geschichten muß ich immer denken „des hat a Gschmäckle“.
Frag 2 Anwälte und du bekommst 2+x Antworten... 
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Wenn im Mitvertrag steht daß die Wohnung unrenoviert übernommen und auch so wieder zurückgegeben wird, dann sind mündliche Nebenabreden nicht zulässig, außer diese wurden schriftlich festgehalten bzw. es würde sich um „Punkte“ halten die generell festgelegt sind ohne Niederschrift.
Wie oben geschrieben steht es so in §28 des Mietvertrages.
Zitat
Da Du nun versucht dagegen anzugehen, habe ich die Vermutung daß der Vermieter damals schon so etwas in der Art mündlich mitgeteilt und sich auf Eure mündliche Zusage verlassen hat daß Ihr die Wohnung renoviert. Vielleicht habt Ihr sogar eine geringere Miete hierfür ausgehandelt, ich weis es nicht.
Geringere Miete haben wir leider nicht bekommen. 
Vielleicht haben wir dem Vermieter gesagt, dass wir in der Wohnung etwas machen. Haben wir auch getan: Laminat verlgegt (statt schickem PVC), Fliesen im Bad (auch schicker PVC). Nur das was er von uns verlangt haben wir nicht getan: Heizung und Türen + Zagen gestrichen.
Zitat
Wie gesagt alles reine Spekulation und ich unterstelle niemandem etwas. Aber wenn ich genau weis daß mündlich nichts vereinbart wurde und erst recht nicht schriftlich irgendwelche Pflichten fixiert wurden, dann muß ich mir auch keine Sorgen machen und nirgends nachfragen. Dann muß schon der Vermieter kommen und mir „das Gegenteil“ beweisen.
Schriftlich gibt es zu 100% nix. Er beruft sich außerdem auf einen Artikel im Mietvertrag der sich mit Schönheitsreparaturen befasst. Anscheinend sind jedoch in diesem § Fristen genannt die unwirksam sind. Damit kann auch der komplette § unwirksam werden, nach BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03
http://juris.bundesgerichtshof…23&nr=29890&pos=16&anz=19
yox
Zitat
Original geschrieben von yox
Kommt drauf an,falls Dein Vermieter nicht "zufrieden" mit Deinem Ergebnis ist und es anschliessend von einem Fachbetrieb ausführen lässt 
Der hat gesagt, dass er sich damit zufrieden geben würde. Sicher weiss man es jedoch nie... 
Viele Grüße
xray
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Telefonat Mieterverein:
"Wir beraten ausschließlich Mitglieder..."
Da ist es ja fast billiger 2 Eimer Farbe zu kaufen... 
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Hallo Heinz,
es handelt sich um den Mietvertrag von Haus und Grund.
Auszug aus dem Vetrag:
§28 Sonstige Vereinbarungen
1) Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und ist bei Auszug unrenoviert zurückzugeben.
Wir haben eben nochmals mit dem Verwalter gesprochen. Er sagt, dass er uns bei Einzug mitgeteilt hat, dass die Wohnung zu renovieren sei. Dies wurde aber nicht im Mietvertrag festgehalten.
Ist das was er von uns verlangt eine grundsätzliche Sorgfaltspflicht?
Zur Vorgeschichte:
Der Vormieter wurde aus der Wohnung geklagt. Diese war in einem sehr schlechten Zustand (halber Messi). Der Vormieter wurde vom Verwalter irgendwie dazu gebracht die Wohnung zu streichen. Dies wurde natürlich nicht fachgerecht ausgeführt.
Viele Grüße
xray (der für weitere Einzelheiten zur Verfügung steht)
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Hallo,
folgendes Problem:
Meine Freundin hat vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen.
Im Mietvertrag steht das die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und unrenoviert übergeben wird.
Die Wohnung war bei Bezug in einem schlechten Zustand. Wir haben den Wohnraum und Diele gestrichen. Das Bad, die Turzagen, Türen und Heizkörper wurden von uns nicht gestrichen. Da sie bei Einug noch halbweg in Ordnung waren
Nun verlangt der Vermieter bei Übergabe der Wohnung von uns das wir die Türen, Zagen und Heizkörper streichen sollen. Seiner Meinung nach wäre es unsere Aufgabe gewesen dies bei Einzug zu tun!
Mich würde mal Eure Meinung interessieren...
Viele Grüße
xray
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Würde mich doch sehr wundern, wenn man die Buchse nicht innerhalb ein paar Minuten mit dem Lötkolben gewechselt bekommen würde. Hast Du auch ein Bild von der Rückseite der Platine auf der man die Lötpunke erkennen kann?
Grüße
xray