Beiträge von cyberman

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    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn man nicht gerade ein "autobumser" ist, braucht man sich über diese datei keine gedanken machen. jede versicherung ist froh, einen neukunden zu bekommen.


    aber nur die die nicht versuchen einen Schaden zu umgehen ...
    Es geht hier auch nicht um autobumser oder nicht, sondern um die Tatsache das man falsche Angaben macht, sonst würd der Schaden so oder so angerechnet werden ...

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    Original geschrieben von stanglwirt
    dann wendet der vater hald erneut die zweitwagen-regelung an, ohne die alten prozente zu übernehmen.
    ich sehe das jetzt nicht als ein problem an.


    das wird schlecht möglich sein da er dann zurecht in der entsprechenden Malusdatei steht ...

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    Original geschrieben von meister-schnack
    Ja, ich weiß heute schon, dass ich ein Inlay brauche. Wie moralisch verwerflich von mir in dieser Situation etwas rumzutricksen und eine Versicherung zu suchen, die evtl. diese Leistung übernehmen würde.


    wenn man die anstehende Behandlung bei Antragsstellung warheitsgemäß angibt, ist da nichts moralisch verwerfliches bei.
    Wenn man es allerdings unterlässt ist es ein Verstoß gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten, die eine rückwirkende Leistungsfreiheit mit sich ziehen und das ist moralisch verwerflich.

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    Original geschrieben von thedarkside2005
    was spricht dagegen, den versicherungsfritzen direkt zu fragen? Wenn eine haftung in einem solchen fall üblich ist, vorzugsweise mit dem hinweis darauf. Wenn das nicht klappt, bei nächster gelegenheit eine andere versicherung suchen.
    Aber die bank trifft imho keine schuld.
    Hast du schon mit denen gesprochen? Vielleicht geht ja was aus kulanz.
    Wie hoch war denn der betrag?


    Spricht prinzipiell nichts dagegen.
    Befürchte aber, daß er keinen haben wird, wenns zutreffen sollte (Direkteversicherung) oder aber er den abgespecktesten Basistarif genommen hat. Wobei mir hier wirklich direkt keiner einfällt.
    Wenn doch würd mich die Gesellschaft interessieren. Gern auch per pn.
    Das die Bank keine Schuld trifft seh ich allerdings auch so.

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    Original geschrieben von tobifr
    In meiner ist es nicht mit drin. Innerhalb der Wohnung: Ja. Außerhalb der Wohnung: Nein.




    tobifr


    mir ist adhoc keine Versicherung bekannt wo Raub außerhalb des Versicherungsortes ausgeschlossen ist.
    Würd noch mal genau nachlesen unter Außenversicherung. Zu finden in den § 6-10 je nach Versicherung.
    Gruß
    cyberman