Beiträge von Saletti

    Jetzt hats auch mich erwischt :(


    Mein Videorekorder hats am Dienstag nicht aufgenommen.


    Hat irgendjemand die 3 Folgen vom 06.04. noch rumliegen? Ob VHS, DiVx oder DVD+/-R ist völlig egal, ebenso die Qualität. Es soll ja nicht archiviert werden, sondern ich will die Folgen nur sehen, bevor ich mir angucke, wie es weitergeht.


    :rolleyes:

    Momentan gibt es bei MediaMarkt und MakroMarkt den Epson CX5400 für 160 € - im Netz wirds sicher auch billiger gehen. Der hat Single-Ink-Patronen, was mir nach diversen HP-Druckern sehr wichtig ist.


    Hat jemand Erfahrungswerte, was das Nachbefüllen von Epson-Patronen angeht?


    Von Canon scheint es ja leider kein All-in-One mit Single-Ink zu geben.

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    Original geschrieben von eviltom
    Da hats einer immer noch nicht begriffen? Bei Bedarf hätte er das Gebot zurückgezogen, damit es ein Interessierter aus TT schnappen kann...


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ist das Prinzip denn so schwer zu verstehen?


    Helge hat mich sogar noch angeschrieben, nachdem sein Gebot gecancelt wurd, ob ich das Angbot "warmhalten" wolle, damit es sich zumindest i-w-f und Co. nicht unter den Nagel reissen und evtl. ein interessierter TT zuschlagen kann...


    Das Prinzip habe ich schon begriffen.


    Nur habe ich noch nicht verstanden, was an dieser Vorgehensweise so entscheidend anders - hier: besser - sein soll als an der von "i-w-f und Co." :confused:


    Ihr werft i-w-f doch vor, daß er den obligatorischen Euro bietet, um sich das Angebot in Ruhe durch den Kopf gehen lassen zu können. Helge bietet hier auf ein Angebot, von dem er schon weiß, daß er es überhaupt nicht haben will, um Leuten, die es überhaupt noch nicht gesehen haben, die Gelegenheit zu geben, es sich durch den Kopf gehen zu lassen.


    Während i-w-f da wohl allein dran arbeitet, wird hier versucht, mit der vielbeschworenen Community-Power Sofortkäufe kaputt zu machen.


    Aber es muß wohl so sein, daß der Mist von anderen Leuten stinkt, wohingegen der eigene nach Rosen duftet :rolleyes:

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    Original geschrieben von Shani Ace
    1. Schön, dass hier dir rechtliche Definition von Körperverletzung aufgeführt wird - aber wo trifft die denn zu? Es wurde niemand körperlich misshandelt, noch gesundheitlich geschädigt. Also kann man ja wohl nicht von Körperverletzung sprechen.


    Zittern, Unwohlsein und Wahrnehmungsstörungen deuten wohl kaum auf körperliche Unversehrtheit hin, oder? Ich kann diese Symptome beim besten Willen nicht für harmloser halten als beispielsweise einen blauen Fleck oder eine aufgeplatzte Lippe nach einem tätlichen Angriff (der ja wohl unbestreitbar den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt).


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    Original geschrieben von Shani Ace
    2. Ist der Vergleich mit dem Bierfass gar nicht so unpassend.
    Wenn ich ein Glas mit geschmacksverfälschtem Bier hinstelle, das aussieht wie Apfelsaft, würde keiner schreien. Zwar weit hergeholt, aber vergleichbar.


    Der Vergleich mit dem Bier ist sogar sehr passend. Wenn ich mir "ein Bier" bestelle oder mir jemand aus eigenem Antrieb eines in die Hand drückt, dann gehe ich davon aus, daß Alkohol drin ist. Wenn ich jedoch den Alkohol ablehne (weil ich noch fahren muß, weil ich ein Medikament genommen habe oder weil ich einfach denke, für heute genug davon konsumiert zu haben) und Du mir dann das Bier als alkoholfrei oder Apfelsaft unterjublest, dann ist es m. E. genau so Körperverletzung wie die Verabreichung jeder anderen Droge.


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    3. Die Absicht der Schüler war es sicherlich nicht, die Lehrer körperlich zu schädigen (was ja zum Glück nicht passiert ist), sondern sie nur etwas auf den Arm zu nehmen. Ich finde den Scherz auch nicht ganz in Ordnung, aber man kann es auch übertreiben.


    Wenn die Schüler jemanden herumschubsen, haben sie womöglich auch keine Absicht, ihm ernsthaft zu schaden. Allerdings besteht die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, daß das Opfer fällt und sich den Kopf anstößt oder einen Knochen bricht. Die fehlende Absicht macht es für das Opfer nicht angenehmer.


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    4. Ein Mensch kann genauso allergisch auf Alkohol reagieren - wenn ihm dann Alkohol untergejubelt wird, wäre es das gleiche.


    Stimmt. Bei einem Allergiker kann es genau so Körperverletzung sein, ihn zum Verzehr einer Erdbeere zu zwingen. Solche Leute meiden Erdbeeren im Allgemeinen. Allerdings sind das Ausnahmen. Drogen haben dagegen auf jeden negative Auswirkungen - zumindest in hohen Dosen. Und wesentlich häufiger als schwere Allergien sind Leute, die Medikamente einnehmen, die Wechselwirkungen mit Drogen haben. Solche Leute meiden Drogen im allgemeinen. Ein Bier oder einen Joint würden sie daher ablehnen. Aber welchen Grund sollte es geben, ein Stück Kuchen abzulehnen, der im Allgemeinen höchstens ein paar Restspuren von Alkohol enthalten kann?


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    Original geschrieben von Shani Ace
    5. Die Lehrer wurden nicht zum Konsum des Kuchens gezwungen. Eigentlich stellt es sogar die Gier des Menschen sehr gut dar. Denn die Lehrer haben den Kuchen ja nicht bezahlt (was ja wohl laut den Angaben in der Schule Gang und gebe ist), und ihn trotzdem gegessen - da sage ich nur "selber Schuld".


    Das ist ja wohl Schwachsinn. Wenn da statt Cannabis jetzt eine ordentliche Portion Zyankali oder Arsen dringewesen wäre, dann wäre das eben Pech gewesen? Natürlich hat sie niemand gezwungen, den Kuchen zu essen. Aber es war eben kein Kuchen, es sah nur so aus. Ich zwinge auch keine Ratte, den Köder zu schlucken, der so gut riecht, aber ich lege so einen Köder aus, weil ich genau weiß, daß sie das Gift nicht frist, wenn es nicht so lecker riecht.


    Und zum Thema bezahlen: Wenn da ständig Kuchen im Lehrerzimmer rumsteht, der gemeinschaftlich vertilgt wird, dann greifen auch die Lehrer zu, die diesmal nicht bezahlt haben - in dem Bewußtsein, den Kuchen von letzter Woche bezahlt zu haben.


    Eine Ausrede, daß durch diesen Kuchen nur gierige Lehrer vergiftet werden konnten, ist doch wirklich lachhaft.


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    6. @CH: Die Stoffe sind nicht grundsätzlich verboten, sondern der private Besitz. Hanf wird ja auch als Nutzpflanze (Arznei, oder auch als Verarbeitungsstoff) angebaut.


    7. Es geht hier um die ethische Vertretbarkeit des Vorfalls, da spielt die (Il-)Legalität von Marijuana keine Rolle!


    Der Besitz von Rattengift oder das Sammeln von giftigen Beeren oder Pilzen ist ebenfalls nicht strafbar. Du fändest es also völlig in Ordnung, so etwas in Deinem Essen zu finden?