Bedenke, dass (soweit es bei mir in Erscheinung getreten ist) ich für jedes auch noch so kleine "Pupsteil" ein Atest von einem "Amtsarzt" haben musste.
Was ich damit sagen möchte ist, dass mein Hausarzt doch ein anderes "leider" nicht gültiges Atest atestiert hat als der Amtsarzt, welches die höhere Priorität hatte und mich somit quasi von meinen Krankheiten heruntergestufft hat...
Vielleicht war es bei mir ja auch nur ein Ausnahmefall mit den Atesten...
Was passiert aber, wenn Du einfach studieren gehst...???Sprich es einfach machst ohne Dich bei der Zivildienststelle zu melden...??? Nur eine Frage, möchte jetzt niemanden auf einen unratsamen Weg schicken...
Mir persönlich sind nur folgende Fällle bekannt:
Du gehst einfach studieren ohne Dich zu melden... man kann Dich bis zum 2 Semester zum Zivildienst "verdonnern". (Aus meinem Bekanntenkreis wurde einer im 2 Semester angeschrieben)
Du gehst einfach studieren ohne Dich zu melden... man kann Dich bis zum 2 Semester ziehen, und als "Strafe" zum Bund verdonnern.(Im Internet gefundene Aussage, leider ist mir die Quelle nicht mehr bekannt)
Du gehtst einfach studieren und entscheidest Dich für die Absolvierung Deiner "Zivilidienstzeit" innerhalb 6 Jahre z.B.: am WE (Beispiel: Du musst 120 Sollstunden im Jahr bei der THW für 6 Jahre erfüllen)
Du gehst einfach studieren und man "vergißt" Dich :o) (Auch das gibts *grins*)
MfG
Paulek