Beiträge von delli1

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    Original geschrieben von Rauchen
    Du siehst das leicht anders als ich.


    Ach sag bloß. ;)



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    Original geschrieben von Rauchen
    Es gibt sicherlich eine Menge Steuerberater die sich nicht mehr mit Gesetztesänderungen befassen, hauptsächlich weil sie zu faul sind. Jeder zweite Handwerker durfte damals seinem Steuerberater die Gegebenheiten des 13b erklären, genauso wie jeder Autohändler die Gegebenheiten des 25a erklären durfte. Ich hab mich natürlich vorher informiert :D:D


    Damals? Mein Fall ist relativ aktuell! Und wo habe ich geschrieben, welcher Seite ich es erklären musste?


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    Original geschrieben von Rauchen
    Was mich hier aufgeregt hat ist die Tatsache, daß du trotzdem ich es dir ausführlich erklärt habe falsche Schlüsse aus meinen Aussagen gezogen hast und auch noch einen nicht vollständigen Aufruf an andere machst.


    Das deine Beispiele mehr verwirrt haben, als geholfen, dachte ich, hätten wir geklärt. :confused: Noch mal, dass genannte Posting, und alle wären glücklich gewesen. Nichts gegen dein Wissen in Sachen Steuerrecht, aber man muss es ja nicht überall preisgeben, oder hättest du deinen Kunden auch die gesamte "Geschichte" mir Ausnahmen etc., die mit seiner eigentlicher Anfrage nichts tun haben erzählt?



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    Original geschrieben von Rauchen Du bist ganz sicher keine Person des steuerlichen Wirkungskreises. Weiterhin hast du Händler angegangen mit einer gewissen Art von Penetranz (WES im Werbeforum) ohne genaue detailierte Hintergründe zu haben. Das ist einfach falsch. Wenn du Leute angehst dann informiere dich vorher. Daher auch meine etwas angreifenden Einwendungen.




    :eek: Wie jetzt, Penetranz? Einmaliges Nachfragen, ob er die MwSt. auszahlt, und wie sich ein Privatkunde "Verhalten" soll. Bleib mal bitte entspannt, aber dass wird wohl erlaubt sein. Und vergesse bitte nicht, dass dein "Outing" erst vorhin geschehen ist!
    Und ob ich eine Person des steuerlichen Wirkungskreises bin, oder ist das nicht automatisch nicht jeder, der Geld verdient? ;) Und in meinem Fall, musste ich mich quasi von Null auf Hundert zum Profi belesen. Weil die eigentlichen Profis ihren Job nicht verstanden haben, ich hoffe du kannst genau aus diesem Grund auch verstehen, warum ich nicht gleich jedem anonymen Poster alles Glaube. Kannst du doch, oder?



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    Original geschrieben von Rauchen


    Und ich weiss das es Händler gibt die die Steuer ausweisen. Es ist mir nur egal ob sie es tun oder nicht, weil es die Kunden einfach nicht interessiert.


    Ich sagte doch schon, mich als ehrlichen Steuerzahler, interessiert es! Und das du es weißt ich ja auch interessant, wo du es doch quasi verneint hast.




    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    Darum ist auch der Aufruf, der Gutschrift hinsichtlich der Steuer zu widersprechen unsinnig. Weil du ja garnicht weisst ob der Händler vielleicht aufgrund gewisser intern anders geregelter Vorgänge vielleicht doch Vorsteuer ziehen darf. Und ich sags nochmal: Dem Privatkunden wird aus einer derartigen Situation NIE Schaden entstehen



    Aufruf!!! Ich darf ja wohl noch schreiben, wie ich es mit dem heutigen Wissensstand händeln würde, und per mir würde der Widerspruch rausgehen. Und wenn es nur dafür gut wäre, den betroffenen Händlern klar zu machen, was sie da eigentlich tun. Um dem Nachdruck zu verleihen, würde ich auf dem Anschreiben vermerken, dass das Schreiben in Kopie an mein Finanzamt geht.


    Wo ist das Problem, Händler die nicht betroffen sind, schmeissen das Schreiben in den Papierkorb.



    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    Abschließend muss ich leider sagen, daß du den Anschein machst, als würdest du meine Postings nicht richtig lesen oder aber nur die Hälfte verstehen. Denn unklar hab ich mich nicht ausgedrückt und für den Wahrheitsgehalt meiner Aussage ist es mitnichten von Nöten mein Fachwissen durch Berufsnennung nachzuweisen.
    :cool: :confused:


    Nein, du musst natürlich nichts nachweisen, verstehst sich glaub ich von selbst. Aber du willst doch nicht allen ernstes Behaupten, dass du jeden im nahezu anonymen Netz alles glaubst, und verlangst dies doch bitte auch nicht von anderen!


    Und jetzt auf zu wikipedia, und den "Gutschrift" Beitrag anpassen. ;)

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    Original geschrieben von Rauchen
    Tatata...der Geheime demaskiert sich :D:D:D
    Ich bin rein zufällig Steuerfachangestellter kurz vor der Prüfung zum Steuerfachwirt, da ich selbstständig Mandanten betreue und vom Buchen bis zur Bilanz mit zwei Angestellten alle abwickle darf ich mich doch zu besagten Steuerprofis zählen. Ausserdem habe ich 8 Jahre Berufserfahrung. :cool:


    Na klappt doch. :D Auch wenn dies nichts, ohne dir jetzt persönlich zu nahe treten zu wollen, nicht, aber gar nichts zu sagen. Meine Erkenntnis kommt aus persönlichen Erfahrungen mit gewissen Leuten, die ihren Job schon länger wie du machen, und denen ich damals § 13b erklären durfte. Hat mich damals so 3x2h, Ausdrucke, Erklärungen, und eine Menge Nerven gekostet.


    Und Sätze wie: "Langsam dreh ich durch!" hättest du dir sparen sollen, denn ich möchte dich mal am Anfang deiner 8 Jahre Berufserfahrung sehen sollen. ;) Auch heute wirst du noch an so mancher "Neuerung", Ausnahmen etc. verzweifeln. Stimmts?



    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Und ich werde deinen Satz weiterhin nicht so stehen lassen: "Gutschriften für einen Handyvertragsabschluß (umgangssprachlich mit Cash, Auszahlung etc. betitelt) an Privatkunden ODER UNTERNEHMER mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuerabzug geht nicht." <- das Privatkunden stimmt nicht, diese Aussage trifft auf Privatleute und Unternehmer zu!


    Warum willst du es nicht stehen lassen? Im Thread geht es explizit um Auszahlungen an Privatkunden, auch wenn du natürlich recht hast. ;) Aber ein Geschäftskunde, denke ich, weiß schon eher, ob ihm MwSt. "zusteht" oder nicht. Richtig?


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Hut haben und ich verweise hier ungerne aber nochmal auf § 14c UStG in dem eindeutig geschrieben steht, daß der Aussteller der Rechnung/Gutschrift für die dämliche falsch ausgewiesene Steuer haftet .



    Jetzt verstehe ich erstmal, warum wir uns im Kreis gedreht haben, du bist fest der Annahme, dass es die Händler mit der wie du es nennst: dämliche falsch ausgewiesene Steuer haftet, quasi nicht gibt. Siehste, und ich glaube es gibt mehr als du denkst. :)


    Um noch ein letztes Fazit zu ziehen, deine ganzen Postings die nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun hatten, und/ oder nur deine persönliche Einschätzung unterlagen, wären nicht nötig gewesen, dieses Antwort als dein erstes Postings in diesem Thread, und dass Thema wäre schon lange durch. Ich hoffe du gibst mir da recht?

    Mm Raucher, warum so umständlich, und wieder dein, mit der Sache nichts zu tun habende, Autohausbeispiel mit herangezogen:


    Wie folgt hätte es doch auch gereicht:


    Gutschriften für einen Handyvertragsabschluß (umgangssprachlich mit Cash, Auszahlung etc. betitelt) an Privatkunden mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuer geht nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    -Ob die Händler danach auch noch die Vorsteuer ziehen interessiert niemanden ausser den Prüfer des FA.


    Doch mich als ehrlichen Steuerzahler. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    -Für den Privatmann hat, egal welchen Weg der Händler wählt, das überhaupt keine Auswirkungen da für ihn keinerlei Folgen auftreten. Steuerschuldner wird er in diesen Fällen nämlich garantiert nicht!


    Diese beiden Punkte möchte ich aber bitte nicht so stehen lassen, da sie nur deiner persönlichen Einschätzung entsprechen, bis deine Belegparagraphen von einem Steuerexperten genau auseinander genommen wurden sind.


    Bis dahin sollte jeder zur Sicherheit folgendes beachten: " Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Gutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag."


    Quelle: wikipedia


    Ich hoffe wir können uns darauf einigen. ;)

    Re: Langsam dreh ich durch!


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    @ delli1: § 13 b ist wirklich interessant, sichert aber m.E. dem Staat massive Steuereinnahmen.


    Mag sein, aber es könnte/sollte eben mehr sein.



    @ Rauchen: Dein Autowerkstattbeispiel passt auch wieder nicht, und sorgt nur für zusätzliche Verwirrung, siehe die Anfänge diedes Threads.


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    delli1: Ich habe dir 4 (in Worten VIER) § genannt. Die zu lesen brauchst du hoffentlich keine "Tage". ;) Für den Anfang würde sogar § 14c reichen Und wenn du sagst das die Community dir diesbezüglich weiterhelfen soll dann akzeptier auch das was die Community dir diesbezüglich sagt. :cool:


    Ich akzeptiere nie eine Meinung! Und in Steuerangelegenheiten gleich gar nicht. Und eigentlich weiß ich auch gar nicht wo dein Problem ist, wir sind doch einer Meinung: Gutschrift an Privatkunden mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuer geht nicht.


    Ob nun die Händler daraus die Vorsteuer ziehen ist spekulativ, ich sage spekulativ ja, du sagst spekulativ, muss nicht sein. Das ist aber eigentlich nicht das Thema und eben spekulativ.

    Re: Gutschriften


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    In § 14c wird festgelegt, daß der Aussteller der Rechnung (und damit auch der Gutschrift, da umsatzsteuerrechtlich kein Unterschied) für falsch ausgewiesene Steuern haftet.


    Na da haben wirs doch, wenn nicht dort Ausnahmen (ist ja nicht selten) aufgezählt werden. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    Bitte, bitte, bitte lies! bevor du erneut schreibst.


    Langsam krieg ich das Gefühl das du nur um des Diskutieren selber diskutierst. Ich habe dir mehrfach §§ und Urteile und Verwaltungsanweisungen genannt die du m.E. nicht gelesen hast. Dabei sind sie ausnahmslos über google.de aufzuspüren.


    Stimmt, habe ich auch nicht gelesen, weil ich nicht vor hatte, mich tagelang mit § zu befassen. Vor allem nicht bei einem Thema, wo so mancher Profi nicht durchsteigt! Kannst du doch nachvollziehen, oder?
    Dafür ist doch eine Community da, es gibt Profis auf jedem Gebiet, die dann hilfreich zur Seite stehen. Und du scheinst mit der Sache beruflich zu tun zu haben.

    Re: Gutschriften


    Raucher, wir verstehen uns sehr wohl, aber es macht m.E. keinen Sinn hier 13b ins Spiel zu bringen, der so gar nichts mit der Sache zu tun hat.
    Ist zwar auch ein interessantes Thema, vor allem weil dem dt. Staat m.E. nicht gerade wenig Steuern dadurch verloren gehen, weil er von vielen nicht umgesetzt wird.


    Und mich auf eine Stufe mit deinem "Stammtischbeispiel" zu stellen, ist nicht sehr nett, denn Leute die solche Fragen stellen, haben ja nun wirklich keinen Plan.


    Muss ein Privatmann im Umsatzsteuerrecht auftauchen, um in die Steuerschuld genommen zu werden? Kannst dies definitiv bin ja beantworten? Ich glaube nein! Und das ist hier das Thema.



    Es macht für mich keinen Sinn, wenn ein Händler an Privat die MwSt. auszahlt, ohne das er die vor hat daraus die Vorsteuer zu ziehen. Erkläre mir den Sinn, dann kommen wir vielleicht auch weiter.