Re: Gutschriften
@ Rauchen,
dein Fachwissen ist nicht schlecht. Aber, keines deiner genanntes "konkreten Gegenbeispiele" hat m.E. mit der Gutschriftauszahlung etwas zu tun. Übrigens, gerade mit § 13b UStG kenne ich mich relativ gut aus, ich möchte mal wissen, wo da der Ansatzpunkt sein soll, dass du diesen § zu dieser Thematik anführst?
Auch dein Agenturgeschäfte Beispiel, hat m.E. mit dieser Thematik nichts zu tun, oder wo siehst du da die Ansatzpunkte?
Polemische Aussagen? Meines Erachtens würde kein Händler die MwSt. an Privatkunden auszahlen, wenn er sich nicht einen Vorteil davon verspricht. Sage mir nur einen Grund warum er dies tun sollte?