Beiträge von delli1

    Re: Gutschriften


    @ Rauchen,


    dein Fachwissen ist nicht schlecht. Aber, keines deiner genanntes "konkreten Gegenbeispiele" hat m.E. mit der Gutschriftauszahlung etwas zu tun. Übrigens, gerade mit § 13b UStG kenne ich mich relativ gut aus, ich möchte mal wissen, wo da der Ansatzpunkt sein soll, dass du diesen § zu dieser Thematik anführst?


    Auch dein Agenturgeschäfte Beispiel, hat m.E. mit dieser Thematik nichts zu tun, oder wo siehst du da die Ansatzpunkte?


    Polemische Aussagen? Meines Erachtens würde kein Händler die MwSt. an Privatkunden auszahlen, wenn er sich nicht einen Vorteil davon verspricht. Sage mir nur einen Grund warum er dies tun sollte?

    Re: Gutschriften


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Und das ganze ist dazu noch relativ unbekannt und hat mit der Logik, das Vorsteuerabzug immer Umsatzsteuerzahlungen vorausgegangen sein müssen rein garnichts zu tun.


    Nachdem ich gestern mal ein wenig gegoogelt habe, kann ich sagen, es ist schon sehr lange bekannt, und genau aus diesem Grund, zahlen viele Händler seit geraumer Zeit ohne MwSt. aus.


    Und meines Erachtens hat es auch mit der oben genannten Logik was zu tun, zumindest sobald er der Händler die ausgezahlte MwSt. mit seiner ausgebenen verrechnet. In diesem Fall nimmt er nun mal MwSt. vom Finanzamt, was dort von der Empfängerseite nie eingegangen ist.

    Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max


    Ihr meint, dass der Kunde die 19€ abführen muss oder wie?


    Mir meinen gar nichts, daher auch die Fragestellung im Threadtitel. Nochmal, Fakt ist, es wird Vorsteuer gezogen, von einem Betrag der nie beim Finanzamt gelandet ist.
    Fakt ist weiterhin, dass diese, um beim Beispiel zu bleiben, 19 EUR, dem Finanzamt gehören.


    Die Frage ist nun, darf ein Händler überhaupt an Privatkunden MwSt. auszahlen (Sascha z.B. macht es nicht, und dies ist meiner Ansicht nach auch der einzig korrekte Weg), oder ist ein Privatkunde, sobald er die MwSt. ausgezahlt bekommen hat in der Steuerschuld, und muss, wie (Weg) auch immer, diese ans Finanzamt abführen.


    Man lese dazu auch, insbesondere den Hinweis: "Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Gutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag."

    Zitat

    Original geschrieben von zork66


    Und wenn der Ersteller des Threads nicht auch einer der Freaks, wie Du uns mit Recht ;) nennst, wäre, dann würde er wohl garnicht nach ME45 oder R520m fragen...


    Wenn es wirklich so sein sollte, dass er ein kultiges, Freaky Handy sucht, dann gebe ich mich geschlagen. ;) Aber aus dem Eingangspost konnte es man nicht so recht entnehmen. Als er dann sagte, dass sein Haupthandy ein N70 ist schon eher, aber als er, quasi im gleichen Atemzug vom zurückgebenen Motofone f3 spricht, schon wieder nicht mehr. Oder hat das jetzt auch schon Kultstatus? :D

    Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max


    Sollte die Zahllast niedriger sein als der gezahlte Steuerbetrag, dann kommt es eben zu einer Erstattung durch das FA.


    Auch das ist klar. Aber darum geht es nicht, es wird in diesem Fall die Vorsteuer gezogen, verrechnet mit den MwSt. "Ausgaben" des Händlers. Die Vorsteuer die da gezogen wird, ist aber bei einem Privatkunde gelandet, der diese für gewöhnlich nicht an Finanzamt abgeführt hat.

    @ bungee1


    Er will was zum Telefonieren, warum bitte soll er sich für die x-fachen Preis ein Uraltgerät hinlegen? Sprich, in diesem Fall ist neuer (NEU)= besser.


    Und Stil, Charme und Charakter beim Ericsson R520m zu erkennen, ist Ansichtssache, und m.E. nur von Freaks erkennbar. ;)