Beiträge von delli1

    Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max


    Im Grunde genommen geht es aber genau so, der Händler kann sich die ausgezahlten Steuerbeträge vom Finanzamt wiederholen, sofern er nicht eine Vergütung vom Netzbetreiber bekommt.


    Kann er, damit wurde dann aber Vorsteuer von Betrag X gezogen, der gar nicht beim Finanzamt angekommen ist.

    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Ich weiß es einfach nicht.


    Aber über eines solltest du dir klar sein, wenn es so ist wie ich denke, dann wird sich das FA die (ihre!) MwSt. nicht nur beim deinen Kunden versuchen zurück zu holen.


    Fakt ist, sobald die merken, dass wo Vorsteuer gezogen wird, von MwSt. die gar nicht beim FA angekommen ist, werden sie alles daran setzen, sich die treuhändig verwaltete Steuer zurück zu holen. Von wem, ist mir wie gesagt unbekannt, könnte mir aber gut vorstellen .....


    Warum ich so denke, weil, wie schon gesagt, von Business zu Business, gibt es quasi kein Unternehmen mehr, was MwSt. auszahlt, ohne die Berechtigung des Empfängers dazu in den Händen zu haben. Werden sie wohl nicht ohne Hintergrund machen, oder doch?

    Warum bringst du Vergleiche, die in keinem Zusammenhang damit stehen? Eventuell geschuldete MwSt. gehört, für gewöhnlich, nicht zum Grundwissen von Personen ohne Geschäft


    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Na, muß der Autoverkäufer erst den Führerschein mit dir machen, bevor er dir ein Auto verkauft?


    Ist schon klar, siehe oben.



    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Ohne Dir nahe treten zu wollen, ich bin weder Steuerberater noch habe ich eine Lizenz dazu.


    Habe ich verstanden, obwohl ich davon ausgehe, dass du weißt, wie der Ausgezahlte es händeln muss. Aber egal, ist eure Sache, ob ihr eure Kundschaft dahingehend nicht beraten wollt.


    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Natürlich kümmern wir uns primär um unsere Steuern.


    Ist mir schon klar, nicht umsonst zahlt ihr die MwSt. aus. ;)



    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Oder erwartest du nun, das ich dir bei deiner Steuererklärung 2007 helfe?


    Erstmal steht bei mir noch die 2006-er an. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Wenn Du dich mit dem Mobilfunkvertrag aufgrund zu hoher Rechnungen ins Privatinkasso bringst, bin ich in deinen Augen dann auch für die Schuldenberatung zuständig? :apaul:


    Siehe oben.

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz



    Abgesehen davon: Das Wort "händeln" tut mir echt weh - das gibt es zwar, hat aber rein gar nichts mit der Eindeutschung des englischen "to handle" zu tun. "Handhaben" wäre eine passende Übersetzung..


    Sorry für den zugeführten Schmerz, wird mich aber nicht davon abhalten, "händeln" "handhaben" vorzuziehen. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz


    Warum er das allerdings nicht selber erklären kann, sondern einen interpretierungsbedürftigen ZweiEinzeiler in den Raum wirft - keine Ahnung.. :rolleyes:


    Stimmt, an eine eine Gutschrift im Sinne einer Rücknahme von Ware, hatte ich beim erstellen nicht gedacht. Aber steuerlich relevant gibt es auch nur eine Art von Gutschrift . Aber egal, war mein Fehler, ist ja nun geklärt was ich meinte.


    @ ArtIst.Max,


    ich glaube du gehst auch von der falschen Gutschrift aus.

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Hä? :confused:
    Wie händelst denn Du die MwSt., wenn Du sie bezahlst? ;)



    @ TMausHB,


    als Geschäftmann sollte dir diese Antwort peinlich sein. ;)


    Denn du müsstest wissen, dass von Privat gezahlte MwSt. vom jeweiligem Händler ans Finanzamt bezahlt wird.


    Was liegt hier vor? Ein Händler der die MwSt. an privat auszahlt, kann sich daraus Vorsteuer ziehen, dass Geld kommt also quasi nie beim FA an, weil der eigentliche Schuldner (Privatkunde) gar nichts davon weiß, dass er die ausgezahlte MwSt. nicht ein behalten darf.

    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Es ist aber sowohl mit unserem Steuerberater, wie auch mit unserem Finanzamt abgestimmt. Von unserer Seite ist also alles klar.


    Das nenne ich mal Kunden orientiertes arbeiten. Bei euch ist also alles klar, super, und eure Kundschaft wollt ihr nicht mal verraten, wie sie die ausgezahlte MwSt. händeln müssen.


    Denn Fakt ist wohl eins, und da sind wir uns auch ohne Beratung deinerseits einig, die Privatkunden müssen die ausgezahlte MwSt. ans Finanzamt abführen.


    Aber da ja von dir dazu keine Hilfe zu erwarten ist, wird die Community eine Antwort finden. Klick