Na, du bekommst ne Mail, dass die Karte aus Sicherheitgründen gesperrt wurde, und musst dort anrufen.
Bei jedem einsatz im Ausland, oder ist das abhänig vom jeweiligen Land?
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Na, du bekommst ne Mail, dass die Karte aus Sicherheitgründen gesperrt wurde, und musst dort anrufen.
Bei jedem einsatz im Ausland, oder ist das abhänig vom jeweiligen Land?
Mach mal, wenn du auf Sicherheitssperren stehst, und die geile Prozedur um die wieder aufzuheben.
Hast du da mehr infos zu?
https://cryptotax.io/steuerlic…sten-bei-kryptowahrungen/
wenn ich das da (nach 5 Sekunden googeln) richtig verstanden habe, kannst Du eine Verluste nicht Steuerlich geltend machen,
"...und bedeutet weiterhin, dass reine Kursverluste durch das Halten einer Kryptowährung keine steuerliche Auswirkung haben können."
Realisierte Verluste aber schon!
Zitat[h=3]Realisierung der Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist[/h]
Damit ein Verlust steuerlich relevant wird, muss dieser innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG realisiert werden. Dies hat den Hintergrund, dass private Veräußerungsgeschäfte (PVG) mit Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei sind, d.h. werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind potentielle Gewinne nicht steuerbar und führen somit nicht zu einer Steuerlast des Verkäufers. Allerdings gilt gleiches für Verluste, sodass der Gesetzgeber eine Verlustrechnung nur zulässt, insofern die Verlustrealisierung innerhalb des einjährigen Spekulationszeitraums stattgefunden hat. Somit kann es im Einzelfall günstig sein, Verluste noch innerhalb der Jahresfrist zu realisieren um damit historische oder zukünftige Veräußerungsgewinne auszugleichen. Dies sollte natürlich nur unter Beachtung aller mit der Veräußerung einhergehenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Sollte eine Verlustrealisierung nur aus steuerlichen Beweggründen vorgenommen werden und z.B. gleich nach Realisierung wieder in die Ursprungswährung getauscht werden, birgt dies das Risiko von der Finanzverwaltung nicht anerkannt zu werden. Daher ist darauf zu achten, dass mit der verlustrealisierenden Transaktion in jedem Fall ein wirtschaftlicher Aspekt einhergeht. Durch die hohe Volatilität von Kryptowährungen und das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko, sollte dies bereits vorliegen, wenn zwischen der Veräußerung und Reinvestition mehrere Stunden oder wenige Tage liegen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Verluste für steuerliche Zwecke nur dann relevant sind, wenn diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden und der Realisierungsvorgang nicht ausschließlich steuerlichen Zwecken diente. [h=3]Verlustverrechnung[/h]
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur mit gleichartigen Gewinnen aus PVG im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden. Werden weitere Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung & Verpachtung etc. erzielt, können Verluste aus PVG diese nicht mindern. Eine Verlustverrechnung ist ausschließlich innerhalb des § 23 EStG denkbar. Somit können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen ausgleichen.
Und mein zweites Ziel habe ich damit auch schon erreicht: Mein Kreditrahmen wurde von 500 auf 1.500 € erhöht.
Dafür hätte ein ganz normaler Einkauf gereicht, oder mal tanken, die nächste und letzte Stufe dürfte 5000€ sein, du musst dafür nicht ans Limit gehn.
Deshalb habe ich schon am Donnerstagabend im Voraus das Geld überwiesen.
Das is ja schon komisch, ich bekomme immer ne Mail wenn durch rückerstattung Guthaben entsteht, dass ich das Guthaben umgehend abbauen soll da ein Guthaben nicht statthaft sei.
Sieht dann so aus:
"Bitte beachten Sie: Ihre Gebührenfrei Mastercard Gold weist ein Guthaben auf. Leider ist es lt. unseren AGB nicht gestattet, auf der Kreditkarte ein Guthaben zu führen. Wir bitten Sie, dieses - sofern noch nicht geschehen - abzubauen. Wir behalten uns vor, künftige höhere Guthabenbeträge an das Absenderkonto zurück zu überweisen."
Wer zinsfrei Bargeld ziehen will sollte auf die Barclaycard Visa ausweichen, dort enstehn erst Zinsen wenn das Zahlungsziel überschritten wird und man kann seine fälligen Beträge vom regulären Konto einziehen lassen.
Kann man da keine ältere Version über eine neue bügeln, oder verwendet auch Gigaset ( Anti rollback protection )?
Wenn sich hier keiner meldet kannste doch mal den Support von Gigaset anschreiben, der soll doch sehr gut sein was man so liest.
Oder ist es kein Problem das von meiner Frau auf dem neuen Handy genutzte Konto auch auf dem alten einzurichten und nachdem das (alte) Handy dann läuft, dieses Konto von dem (alten) Handy wieder zu entfernen, um eine neues Konto dort einzurichten.
Das dürfte die einfachste Lösung sein, dass Konto deiner Frau wieder drauf, wenn dann alles läuft das Konto vom Sohn drauf und erst dann das Konto deiner Frau wieder vom Gerät entfernen.
Ein Samsung Konto ist aber keins auf dem Gerät?
Hallo,
ich überlege mir eine Prepaid Karte (Magenta Mobile Start Basic) der Telekom als zweit SIM anzulegen. Die Idee ist das ich diese nur für eingehende Anrufe verwenden. Ich würde diese Telefonnummer also auf Visitenkarten drucken, Geschäftskontakten geben usw.
Ob das für eine geschäftlich genutzte Nummer so sinnvoll is, die Kontakte gehn doch davon aus das eingehende Anrufe auch von der Nummer kommen.
Ja da war was am bestenfragst du mal in einem Forum für Xiaomi https://miui-germany.de/forum
oder hier https://www.android-hilfe.de/forum/xiaomi-mi-a2-lite.3370/