In der Telefonapp die Einstellungen öffnen dort nach Wahltastentöne suchen.
Beiträge von frankco
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Wollen die nicht weil sie keine Ersatzteile haben, dann könntest du das Display besorgen und die bauen ein, andernfalls kannste auch mal im Miui-Germany Forum suchen ob sich jemand findet der dir das macht.
Alternativ eine neuanschaffung wenn die Versicherung das zahlt. -
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Danke Euch! Ich habe heute einen anderen Kabel organisiert. Die Verbindung hat sofort geklappt; allerdings wird anscheinend nur die SD-Karte angezeigt; nicht den normalen Speicher. Ist das normal? Karte wird als interner Speicher verwendet.Kann sein das die Daten im Gerät bewusst versteckt sind, einfach im Dateiexplorer Menü auf alle Daten anzeigen umstellen, allerdings birgt das auch die Gefahr das Systemrelevante Daten gelöscht oder verschoben werden, dass führt dann zu massiven Problemen bis zum Total ausfall.
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Hab nachgesehn https://de.gsmchoice.com/de/ka…5s/Motorola-Moto-G5S.html , sollte eigentlich gehn,vll. mal ein anderes Kabel testen, viele gehn wirklich nur zum laden und nicht für Datenübertragung.
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Ist das Gerät den grundsätzlich OTG fähig?
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Gibt es auf den Samsung Geräten keine Suchfunktion in den Einstellungen?
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Habe ich bereits getan, als antwort kam das hier:
Zitat
Sehr geehrter Herr , in Ihrer o.g. Beschwerde schildern Sie, dass Sie einen oder mehrere belästigende Telefonanrufe erhalten haben, bei denen sich der Anrufer fälschlich als Mitarbeiter des Unternehmens Vodafone ausgab und Sie als Inhaber einer (vermeintlich) im Netz der Vodafone geschalteten Rufnummer ansprach. Im Rahmen des Gesprächs erfragte der Anrufer bei Ihnen persönliche Kundendaten wie z.B. Zugangsdaten zu einem Vodafone-Kundenkonto. Der Bundesnetzagentur sind wieder vermehrt Hinweise zu solchen Anrufen bekannt geworden. Diese Anrufe fallen jedoch nicht unter die Begriffe „unerlaubte Telefonwerbung oder Rufnummernmissbrauch“, für deren Verfolgung die Bundesnetzagentur zuständig ist. Es handelt sich hier um sogenannte „Phishing-Angriffe“. Damit die Täter effizient verfolgt werden können, ist es sehr wichtig, dass Sie als Betroffener schnell Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden, also den örtlichen Dienststellen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufnehmen und den Anruf bei diesen zur Anzeige bringen. Die Bundesnetzagentur ist anders als die Polizei keine Strafverfolgungsbehörde und nimmt insofern auch keine Strafanzeigen entgegen. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, gegen Anrufe vorzugehen, bei denen Verbraucher z. B. mit unerlaubter Werbung belästigt werden. Im vorliegenden Fall geht es den Anrufern nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur aber gerade nicht um Werbung für das Unternehmen Vodafone, sondern um eine missbräuchliche Verwendung dieses Firmennamens. Auch die Abschaltung der bei den Anrufen angezeigten Rufnummern scheidet bei Phishing-Vorfällen wie dem Vorliegenden meist aus. Für die vorliegende Masche werden nach hiesigen Erkenntnissen regelmäßig aufgesetzte Rufnummern verwendet. Hinsichtlich einer aufgesetzten und damit falsch angezeigten Rufnummer kann keine Abschaltung angeordnet werden, da die Anrufe tatsächlich von einem anderen Anschluss aus erfolgen. An der Fortsetzung dieser Anrufe kann auch die Abschaltung der – an den Anrufen tatsächlich – unbeteiligten bzw. einer nicht existenten Rufnummer nichts ändern. Daher kann die Bundesnetzagentur Ihre Beschwerde nicht weiter bearbeiten und schließt diese mit diesem Schreiben ab. Einen Phishing-Angriff erkennen Sie daran, dass der oder die Anrufer meist vorgeben, Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens (z. B. Vodafone) oder gar einer staatlichen Einrichtung zu sein. Im Rahmen des Telefongespräches geht es dabei nicht um den Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung, sondern darum, Sie zu einer bestimmten Handlung oder zur Herausgabe persönlicher Daten (z. B. Kennwörter oder Kundennummern) zu animieren. Auf diese Weise erhalten die Anrufer sensible Informationen oder gar die Kontrolle über persönliche Kundenkonten und können dies für eine Vielzahl von – ggf. auch rechtswidrigen und schadensauslösenden – Transaktionen nutzen. Letztlich geht es den Anrufern immer nur darum, sich durch Täuschung rechtswidrig Vorteile vom Angerufenen zu verschaffen. Die Bundesnetzagentur rät betroffenen Personen, beim Verdacht eines Phishing-Anrufs keine persönlichen Daten preiszugeben bzw. derartige Gespräche unverzüglich zu beenden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, stets sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten wie Telefonnummer, Adresse, Zugangspasswort oder Kontoverbindung zu sein. Diese sollten nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner bzw. Firmen weitergegeben werden. Auch Kontobewegungen sollten sorgfältig beobachtet und geprüft werden. Falls Sie Ihr Kundenkennwort herausgegeben haben sollten, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Anbieter, um das Kennwort zu ändern Wenn Sie sich über die Themen Phishing, unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch allgemein informieren wollen, finden Sie weitere Hinweise und Erläuterungen hierzu auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de/phishinganrufe (Rubrik: Verbraucherservice > Telekommunikation > Unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch). Mit freundlichen Grüßen - Ihre Bundesnetzagentur