Da scheiden sich die Geister, wie die AGB von MedionMobile interpretiert werden können/sollen/müssen. :confused:
Hier
http://www.telefon-treff.de/sh…7&perpage=15&pagenumber=9
gibt's die Diskussion dazu.
Im Grunde beschränkt sich die Fragestellung auf folgendes:
Ist mit dem Verkauf einer Aldi-Talk-Karte der Tatbestand von 9.6 AGB*) erfüllt?
Wenn ja, hätte man im Zweifel 12500 Euro pauschalierten Schadenersatz oder zumindest die 'Nachweispflicht geringeren Schadens' an der Backe ...
Vielleicht ist mit "Übertragung" auch nur die "Überlassung" gemeint, und es könnte sich gar nur um einen 'ungenauen' Ausdruck handeln (?). Aber das bewegt sich alles im Bereich der Spekulation!
Ein Schriftwechsel mit MedionMobile könnte da helfen ... 
Gruß,
0151
*) "9.6 Die Übertragung der SIM-Karte auf einen Dritten ist nicht zulässig.
[...]
10.6 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.6 [...] festgelegten Pflichten, steht EPS ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 12.500,00 je vertragswidrig eingesetzter EPS-Mobilfunkkarte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. EPS bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten."
Quelle: http://www.medionmobile.de/