@JeGe:
Du hast das vorher schon ganz richtig dargestellt.
Folgende ‚Rechnung‘ kann man aufmachen:
Laufzeit der Option = 30 Tage, also z.B. vom 02.10.-31.10. (jeweils einschließlich).
Wie Du richtig erwähnt hast, ist eine „monatliche“ Betrachtung schwer möglich, da nicht jeder Monat 30 Tage hat.
Das Paket wird verlängert, am Tag nachdem es abläuft, wenn zu diesem Zeitpunkt genügend Guthaben auf dem Guthabenkonto ist.
Im o.g. Beispiel müsste also am 01.11./0:00 Uhr mindestens 7,99 EUR Guthaben auf dem Guthabenkonto sein, damit sich das Paket verlängert.
Die Banklaufzeit für innerdeutsche Überweisungen beträgt seit neustem einheitlich i.d.R. 1 Bankarbeitstag. Dann noch 1 Arbeitstag für die Bearbeitung beim Provider draufgerechnet und 1 Tag „Reserve“; dann müßte man spätestens drei (Bank-) Arbeitstage vor dem Verlängerungstermin überweisen.
Um das jetzt per Dauerauftrag zu lösen, braucht man eine gewisse Spanne an „Reservezeit“, weil Daueraufträge sich i.d.R. nicht an „30 Tage“ sondern an „Monat“ halten.
In dem o.g. Beispiel startete die Option am 02.10. Wenn Du dann den Dauerauftrag ab 15.10. monatlich am 15. ausführen läßt, hast Du genügend „Luft“ zwischen Guthabeneingang und Optionsverlängerungszeitpunkt, so daß Du Dich nicht ständig kümmern mußt: im Laufe der Zeit wird dieser Zeitpuffer aber „aufgezehrt“, denn es gibt 7 Monate mit 31 Tagen (Jan., Mrz., Mai, Jul., Aug., Okt., Dez.), 4 Monate mit 30 Tagen (Apr., Jun., Sep., Nov.) und einen Monat mit 28 oder 29 Tagen (Feb.).
Pro Jahr werden also –7 +2 = –5 (Schaltjahr –6) Tage aufgezehrt. In zwei Jahren (bis Okt. 2015) hast Du also 10 Tage Zeitpuffer verbraucht (2014 + 2015 sind keine Schaltjahre). Im dritten Jahr wird es dann Zeit, den mtl. Überweisungstermin wieder neu zu ‚justieren‘ um den Zeitpuffer nicht völlig aufzuzehren. Aber bis dahin fließt noch viel Wasser die Elbe runter und vielleicht hast Du dann ja eh schon wieder den Tarif gewechselt 
Hoffe, das Prinzip ist klargeworden (?).
Gruß,
0151