Re: Re: Ja!Mobil - Kündigung und Portierung
ZitatOriginal geschrieben von skater
Bitte denke daran, daß SGH im allgemeinen nicht ausgezahlt wird!
... immerhin hätte man ja aufgeladen, es ginge also nicht um die Auszahlung reinen Startguthabens ohne vorherige ‚kostenpflichtige Aktion‘.
Seriöse Anbieter gehen davon aus, daß zunächst das Startguthaben verbraucht wird (in diesem Fall für die Portierung) und der verbleibende Rest aufgeladenes (insofern auszahlungsfähiges) Guthaben darstellt (fifo-Prinzip [first in – first out]).
Bei Drillisch würde ich aber grundsätzlich zunächst einmal die Möglichkeit einer Fußangel in Betracht ziehen ... und die kundenunfreundliche Interpretation, daß man das Startguthaben als übrigbleibend betrachtet, nicht sicher ausschließen mögen.
Allerdings gehören Drillisch-übliche Fußangeln bei den REWE-Produkten (PennyMobil und ja!mobil) bisher nicht zu den Üblichkeiten (ich deutete das in einem Post weiter oben schon an).
Die Auszahlung erscheint insofern nicht chancenlos.
Gruß,
0151