Beiträge von maulfaul

    Vorsicht:
    Der T-Com Telefonanschluss,
    der T-Com DSL-Anschluss und
    der T-Online Zugangsvertrag


    sind oft 3 verschiedene Verträge mit evtl. auch 3 verschiedenen
    (Mindest-) Laufzeiten.


    Die Unmöglichkeit der Nutzung
    (weil DSL-Anschluss setzt Telefon-Anschluss voraus)
    heisst nicht, dass der jeweilige Vertrag damit auch automatisch beendet ist.


    Also prüfe genau, sonst löhnst Du evtl. doppelt und sparst nix.

    Re: Automatisches wecken aus dem Ruhezustand


    Zitat

    Original geschrieben von sonymaster
    ...und nicht aus dem Akkubetrieb. Ist ... es evtl sogar gewünscht?


    Nach Aussage eines Toshiba-Supporters ist
    "Wake on LAN" nur bei Netzbetrieb er- / gewünscht.
    Grund soll sein, dass eine "Fehl-Weckung" den Akku unerwartet leermachen könnte.
    O-Ton: Wenn ein Netz da ist, dann ist auch ein Netz da.
    WLAN war damals noch nicht soweit :D

    Zitat

    Original geschrieben von quasselstrippe20
    Lesen müsste man mal können, denn da steht eindeutig, dass man gar kein Ticket braucht um da reinzukommen!


    Sind die Mädels denn sooo erstrebenswert :confused: :D

    Zitat

    Original geschrieben von DasP
    Du solltest nur zügig zum Arbeitsamt gehen wegen Versicherung etc.


    Vollkommen richtig,
    das ist auch für die Deutsche Rentenversicherung (früher LVA, BfA) sehr wichtig,
    mir fehlen 22 Monate aus meiner Jugend :mad:


    Du musst das nicht nachvollziehen, Deine Rente wird sowieso schon klein sein. :(

    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Hat natürlich nicht funktioniert. Habe heute ein Schreiben bekommen dass ich die Laufleistung des KFZ nachweisen soll.


    Das war zu erwarten, hatte ich ja auch oben schon sinngemäss so erwähnt.
    Du rufst den / die Elster an und erklärst:
    "Ein Missverständnis
    (es tut Dir ja auch furchtbar leid, Du bist aber ja nur ein dummer Steuerbürger), es sollte der gesamte Weg zur Arbeit erklärt werden,
    da es sich ja aber um eine (Mit-)Fahrgemeinschaft (je nachdam, was zutrifft) handelt, wolltest Du natürlich nicht den vollen Betrag ansetzen, sondern nur den maximal zulässigen gekürzten Betrag. ;)


    Der / Die Elster wird dann möglicherweise noch fordern, dass Du die konkrete Anzahl der Arbeitstage anhand einer AG-Bescheinigung und / oder eines Kalenders (in welchem auch Urlaubs- und Krankheitstage vermerkt sind) nachweist - und wehe, Du kommst nicht auf 240 :rolleyes::D