-
Vorsicht:
Der T-Com Telefonanschluss,
der T-Com DSL-Anschluss und
der T-Online Zugangsvertrag
sind oft 3 verschiedene Verträge mit evtl. auch 3 verschiedenen
(Mindest-) Laufzeiten.
Die Unmöglichkeit der Nutzung
(weil DSL-Anschluss setzt Telefon-Anschluss voraus)
heisst nicht, dass der jeweilige Vertrag damit auch automatisch beendet ist.
Also prüfe genau, sonst löhnst Du evtl. doppelt und sparst nix.
-
Re: Kann ich an meinem Notebook eine Netzwerkkarte anschließen ?
PCMCIA-Karte 3C589D-TP mit RJ45-Netzwerkkabel 13.- frei Haus als Warensendung
-
Re: Automatisches wecken aus dem Ruhezustand
Zitat
Original geschrieben von sonymaster
...und nicht aus dem Akkubetrieb. Ist ... es evtl sogar gewünscht?
Nach Aussage eines Toshiba-Supporters ist
"Wake on LAN" nur bei Netzbetrieb er- / gewünscht.
Grund soll sein, dass eine "Fehl-Weckung" den Akku unerwartet leermachen könnte.
O-Ton: Wenn ein Netz da ist, dann ist auch ein Netz da.
WLAN war damals noch nicht soweit 
-
Mein W701V ist noch originalverpackt und ich will es nicht auseinanderreissen.
Gibts zufällig bei deinem Provider oder im W701V eine Einstellung
"Busy on Busy" ?
Die wäre es 
-
Zitat
Original geschrieben von quasselstrippe20
Lesen müsste man mal können, denn da steht eindeutig, dass man gar kein Ticket braucht um da reinzukommen!
Sind die Mädels denn sooo erstrebenswert :confused: 
-
Zitat
Original geschrieben von DasP
Du solltest nur zügig zum Arbeitsamt gehen wegen Versicherung etc.
Vollkommen richtig,
das ist auch für die Deutsche Rentenversicherung (früher LVA, BfA) sehr wichtig,
mir fehlen 22 Monate aus meiner Jugend :mad:
Du musst das nicht nachvollziehen, Deine Rente wird sowieso schon klein sein. 
-
Zitat
Original geschrieben von belinea
Hat natürlich nicht funktioniert. Habe heute ein Schreiben bekommen dass ich die Laufleistung des KFZ nachweisen soll.
Das war zu erwarten, hatte ich ja auch oben schon sinngemäss so erwähnt.
Du rufst den / die Elster an und erklärst:
"Ein Missverständnis
(es tut Dir ja auch furchtbar leid, Du bist aber ja nur ein dummer Steuerbürger), es sollte der gesamte Weg zur Arbeit erklärt werden,
da es sich ja aber um eine (Mit-)Fahrgemeinschaft (je nachdam, was zutrifft) handelt, wolltest Du natürlich nicht den vollen Betrag ansetzen, sondern nur den maximal zulässigen gekürzten Betrag. 
Der / Die Elster wird dann möglicherweise noch fordern, dass Du die konkrete Anzahl der Arbeitstage anhand einer AG-Bescheinigung und / oder eines Kalenders (in welchem auch Urlaubs- und Krankheitstage vermerkt sind) nachweist - und wehe, Du kommst nicht auf 240 

-
Eine Quellenangabe ist immer hilfreich
Oder erzählst Du uns einen vom Pferd ?
-
Zitat
Original geschrieben von leibi111
... oder ist es einfach nur Mist, auf Seitenzahlen zu verweisen?
Genau,
weil nämlich jeder eine andere Seitengrösse einstellen kann,
eindeutig verweisen kann man auf Beiträge indem man deren Post-ID verwendet,
diese erfährt man, wenn man unten rechts auf "Link zum Beitrag" klickt
-