Beiträge von dob

    ich versteh einfach nicht was wegen einem Kleckerchenbetrag von lächerlichen 0,2 Cent ein Theater gemacht wird, ist mir unbegreiflich.
    Ich hatte bisher keinen einzigen Kunden dran, bei dem die Verbindungszuschläger jenseits von 1 Euro waren.
    Hier wird wegen "Unsummen" ein Kindergartentheater gemacht als ginge es um Millionen.....außerdem hat Big T abgesehen von unnötigen Kundennachfragen nichts von diesem beschissenen Reziprozitätszuschlag.
    Was mich auch noch bei dem Thema ankotzt ist die Unwissenheit bzw. gezielte Falschinformation durch düstere Legenden der Wettbewerber wie zum Beispiel das Gerücht dass Arcor-Anschlüsse und Anschlüsse mit Preselection oder VoIP auch mit dem Zuschlag berechnet werden würden, is ja absoluter Schwachsinn und zeigt mal wieder wie billig manch einer versucht Stimmung zu machen, einfach armselig.


    Und in den AGB von so manchem Wettbewerber steht drin, dass man sich vorbehält eine Durchleitungsgebühr zu berechnen, wird IMHO bis jetzt aber (noch) nicht gemacht.


    Naja, das ist genau so eine unendliche Geschichte wie die düsteren Legenden mit den 30€ Übernahmeentgelt damals wo auch keiner verstanden hat, dass es eben nicht ausreicht einfach nur den Namen des Vormieters zu kennen.....

    der ReSale DSL ist zwar technisch gesehen ein T-DSL, aber der wird von T-Systems Zentrum Wholesale an den Wettbewerber "vermietet" und darf nur vom Wettbewerber selbst gekündigt werden.
    Und wenn der Wettbewerber keine Kündigung für den Port schickt dann wird er auch nicht gekündigt.
    Der Prozess des Providerwechsels von Carrier zu T-Home ist alles andere als einfach und ich persönlich bin nicht begeistert davon, denn die meisten Wettbewerber lehnen grundsätzlich die Anfragen zur Portfreigabe erst mal ab, auch wenn der gewünschte Termin mit dem Kündigungstermin des Wettbewerbers übereinstimmt, sodass immer erst gewartet werden muss bis der Port gekündigt wurde und die Kündigung quittiert ist (meist mindestens 1 Tag später als die Kündigung beauftragt wurde). Erfahrungsgemäß kündigen die Wettbewerber auch gern auf Sonntage oder Feiertage weil das System dann auch durcheinander kommt sodass ein Kunde durch diese Vorgehensweise etwa eine Woche ohne DSL ist wenn er wechselt.
    Aber wenn T so eine Vorgehensweise an den Tag legen würde wär wieder das Geschrei beim Regulierer groß.....
    Hatte die Tage n Kunden wo ein Wettbewerber ihm die Kündigung zum 10.02. bestätigte (Sonntag), also hab ich in unserm System auch den 10. als Wunschtermin für den Wechsel eingetragen und es wurde abgelehnt. Einige Tage später stand dann die Kündigung zum 11.2. im System drin bei T (Account des Kunden wurde natürlich zum 10. gecancelt beim Wettbewerber) und ich konnte erst am 12.2. nach Erledigung der Kündigung den neuen DSL bei uns bestellen.
    Der Kunde ist natürlich tierisch begeistert gewesen, aber so is nun mal der bescheidene Prozess.....andersrum gibts in der Regel keine Probleme, dank strenger Augen vom Regulierer.....


    zu deinem 1. Punkt möchte ich ergänzen, dass nur "Zollgebühren" unter 5€ nicht erhoben werden, die Einfuhrumsatzsteuer jedoch schon.


    Und zu dem 2. Punkt ist das hier vielleicht interessant:
    Verbraucherschutz

    Zitat

    Original geschrieben von Nezhoni
    Das übliche "es gibt keine Möglichkeit zu wechseln, das geht schon rein technisch über die Software nicht blablablubb".


    ob du es glauben möchtest oder nicht: die IT-Futzies haben es diesmal ausnahmsweise wirklich geschafft im System einen Riegel vor zu schieben, wenn ich von C&S Comfort (2) zu C&S Comfort (2) einen Wechsel buchen möchte wird der "alte" Preis von 44,95€ übernommen und nicht auf die 39,95€ aktualisiert.


    Es gibt über das Hauptsystem keine Möglichkeit doch zu wechseln, es geht von ALLEN tarifen aus, außer wenn man bereits einen C&S Comfort (2) im Bestand hat.


    Das einzige System über das man den Wechsel doch schreiben kann haben nur die Kollegen vom Back Office welche 1. meist nicht zu erreichen sind und 2. das genau so wenig dürfen wie alle anderen.


    Ist halt eine ganz klare Anweisung von der Geschäftsleitung, dass es nur für Neukunden (also neue DSL-Kunden und neue C&S-Kunden) und Kunden innerhalb der letzten 4 Monate ihrer Mindestvertragslaufzeit gilt.


    Bisher war das ja mehr oder weniger egal bei solchen Aktionen bzw. hat sich kaum einer daran gehalten, aber dieses Mal fährt man die harte Tour.


    CU
    Dennis


    der hat erst zum Schluss angefangen gegen 01:00, wir waren schon wieder drin und sind dann raus kucken was da so einen heiden Lärm macht.
    Unten auf der Straße waren n paar Gangsta-Kids (so halbstarke im Gangsta-Rapper-Style halt :D) die drum gebettelt haben dass er einen davon runterwirft (vorher nach oben übers Dach geworfen) und er hat sie dann alle auf die Seite beordert und einen direkt vor unser Haus geworfen, also ich stand etwa 20-25m weit von dem Ding weg oben aufm Balkon und hab die Druckwelle gut gespürt....


    Naja, der scheint aber öfter n paar komische Sachen zu machen, ich weiß noch dass er vor 2 Jahren Sylvester den Kirchturm gegenüber "beschossen" hat bis die Rennleitung im grün-weißen Auto ihm erklärt hat dass man die Dinger nach oben abschießt statt horizontal....

    mal ne Frage an die anwesenden Pyromanen und Pyrotechniker ;)


    mein Nachbar 3 Häuser weiter hatte heut N8 irgendwelche Hammerteile, ich würd gern wissen was das war ;)


    Also, er hat die Dinger angezünden und weggeworfen, es kam dabei ein gaaaaanz kleiner Strahl an Funken erst heraus und dann als das Ding gezündet hat war es ein Knall in Hammerlautstärke und es sah aus wie eine der großen Raketen mit nem großen farbigen Glitzergewitter.
    Ich hab ja erst gedacht er hat einfach von den großen Raketen den Stiel abgebrochen, aber die paar Funken die vor dem Knall raus kamen würden niemals reichen um ne Rakete aufwärts zu befördern, daher vermute ich dass es irgendwas anderes war.
    Auf jeden Fall hat er es vom Balkon runter auf die Strasse geworfen und es gab einen Mordsmäßigen Knall, jede Menge Rauch (die halbe Strasse war zugenebelt) und einen Glitzerball mit etwa knapp 10m Durchmesser.


    Was könnten das für Dinger gewesen sein?
    Bestimmt nix für normalsterbliche ohne Feuerwerkerschein, oder?


    CU
    Dennis

    Zitat

    Original geschrieben von kimble1973


    Werde am Mittwoch mal zu einem Anwalt gehen und mal nachfragen werde euch berichten.


    mal die Rechtsschutzversicherung ausprobieren oder wie?
    So ein unnötiger Quatsch....da soll sich mal noch einer wundern, dass die Gerichte mit Kokolores beschäftigt sind.


    Einen DSL3000 gibt es offiziell nicht, der wird immer als "DSL6000 (Variante mit bis zu 3.072kbit/s)" aufgelistet.


    Wenn du den Call & Surf Comfort Plus bestellt hast (da sind ja im Idealfall 16.000 drin), dann kannst du aus Kulanz in den meisten Fällen ohne Probleme auf den Call & Surf Comfort downgraden vorab, Big T ist ja nicht so kleinlich in dem Bereich. Buchbar als Call & Surf Comfort Plus ist er aber auch wegen der Inklusivleistungen gegenüber dem Comfort (Sicherheitspaket, eMail Paket, HotSpot Flatrate und Festnetz zu Mobil).


    Aber was willst du mit deinem Anwalt bezwecken? Die Telekom dazu bringen dass sie die Strassen aufbuddelt und dir n neues Kabel legt? Oder einfach nur die Rechtschutzversicherung mal ausporbieren?


    Also ab und zu kann man echt nur noch den Kopp schütteln :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von ad89
    dob, hast du grob ne Ahnung, wie es mit dem Führen der Schreckschusswaffen bei Blutalkohol <0,5%o ausschaut?


    ui, direkt nicht, aber google fand folgendes dazu:


    Seit dem 01.04.2003 ist nun das neue Waffengesetz in kraft. Nun ist es so, dass sie weiterhin Schreckschußwaffen frei erwerben und besitzen dürfen, wenn sie min. 18 Jahre alt sind. Der Händler hat lediglich die Vorgabe, seine Kunden schriftlich über die Änderungen im Waffengesetz zu informieren und dies zu protokollieren.


    Wer allerdings eine Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit führen will, muß set dem 01.04.2003 einen sogenannten "kleinen-Waffenschein" beantragen. Zuständig ist ihr Ordnungsamt, Rathaus oder Polizeidienststelle. Dort werden sie einen Antrag ausfüllen, einen Betrag ( 50 E plus Gebür zur Erstellung eines Führungszeugnisses) bezahlen und einige Tage warten müssen, bis ihr Antrag bearbeitet wird. Wenn Sie eine saubere Akte haben, sollte man ihnen den kleinen-Waffenschein nicht verweigern können!


    Das Führen von Waffen in der eigenen Wohnung, auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen Geschäftsräumen (egal ob Eigentum, gepachtet oder gemietet) bleibt weiterhin jedem frei.


    da steht jetzt mal keine Promillegrenze drin.....


    in dem Änderungstext von damals auch nicht:



    3.1 "Kleiner Waffenschein"
    Neu eingeführt wurde der sogenannte "kleine Waffenschein" zum Führen, d.h. zum Transport bzw. dem Umgang mit
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums oder der Geschäftsräume. Geprüft werden
    hierfür Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Das Führen der o.g. Waffen ohne kleinen Waffenschein ist kein Kavaliersdelikt,
    sondern eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
    Nur in folgenden Ausnahmefällen ist das Führen ohne diesen erlaubt:
    - Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische
    oder akustische Signalgebung erforderlich sind
    - Signalwaffen beim Bergsteigen bzw. als verantwortliche/r Führer/in eines Wasserfahrzeuges für Not- und Rettungsübungen.