Zitat
Original geschrieben von tkuehler
Wenn die Anschlussdaten des Vorgängers bekannt sind, kann sie sich um die Hälfte reduzieren.
ein Fall für die MythBusters 
Ne, mal im Ernst, das is ne Pauschalaussage, die definitiv falsch ist.
Um mal die düstere Legende aufzuklären:
einmaliges Bereitstellungsentgelt je Anschluss beträgt 59,95 EUR
Gilt sowohl für T-Net als auch für T-ISDN.
Dann gibt es noch die "Übernahme eines betriebsfähigen Anschlusses" für 29,95 EUR einmalig, das ist das, was als düstere Legende rumeiert mit "wenn ich den Vormieter nennen kann zahl ich nur 30 Euro". So nicht ganz richtig.
Ich hab es hier schon öfters geschrieben und ich versuch es hier nochmal zu erklären in welchem Fall die 29,95€ anfallen.
wenn die Leitung eindeutig identifiziert wird (Name des Vormieters, Stockwerkangabe, Rufnummer des Vormieters,.... halt irgendwas damit klar ist "die is es") und (und das ist der springende Punkt sozusagen) die Leitung ohne Technikereinsatz (und damit ist auch der Techniker in der Vermittlungsstelle oder am Straßenverteiler gemeint! Nicht zwingend in der Wohnung/Haus) reaktiviert werden kann, dann und nur dann fällt das verminderte Bereitstellungsentgelt an.
Beispiele:
ich weiß dass Herr X vor mir nen Anschluss hatte. Der is nun aber schon seit nem halben Jahr ausgezogen und irgendwer hat beim aufräumen der Vermittlungsstelle die nicht mehr benötigte Rangierung der Leitung bereits aufgehoben. Dann muss der T-Com Techniker zwar nicht zu mir in die Wohnung, aber in die Vermittlungsstelle.
Also zahl ich 59,95 EUR.
Wenn die Leitung noch hardwaremäßig aktiv ist, also nur vom System her geschaltet werden muss, dann sinds 29,95 EUR.
Funzt aber nur wenn der Vorgänger die gleiche Technik hatte wie man will (ISDN/Analog) und wenn man nicht grad in nem OPAL versorgten Glasfasergebiet wohnt.
Das erst mal zu der düsteren Legende.
Nun zur Frage des Threaderstellers:
jetzt mal ernsthaft, einen T-Net Anschluss ohne Bereitstellungskosten darf dir T-Com gar nicht schalten, denn T-Com ist vom Regulierer dazu verpflichtet worden eine Bereitstellungspauschale zu berechnen. Bei Zuwiderhandlung gibts n Ordnungsgeld da kaufen sich manche n Häuschen davon.
Wenn überhaupt, dann wäre es mit ner entsprechenden Gutschrift machbar, denn Bereitstellung muss nun mal berechnet werden.
Und bei nem "popligen CallPlus T-Net" würd ich mir die Frage sparen, da da niemand was davon hat (der zählt quasi weniger als ne HappyDigits Karte). Ab nem Call XXL aufwärts könnte man vielleicht jemanden finden, der da entgegen kommt, einfach mal nachfragen.
CU
Dennis