Re: BLAU - Guthabenauszahlung bei Portierung
Wir sind immer noch bei Äpfel und Birnen.
Also nochmal für alle Kinder zum Nachmalen und Mitmeißeln!! Höre Deinem abgebenden Provider zu und lies von seinen Lippen:
Zitat
Original geschrieben von iRise
Begründung "das machen wir nicht! Nur bei deaktivierten Karten zahlen wir aus."
Er, blau, zahlt GH zurück, wenn eine Kündigung vorliegt. Er, blau, hat keineswegs geäußert, daß er, blau, beabsichtige, Dein GH einzubehalten.
Er verquickt nur nicht Auszahlung mit Portierungsgebühr. (Wie ich das oben auch schrieb. (siehe "anteilig"!))
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Und jetzt lesen die lieben Kinder mal die BLAU-Webseite:
F: Wie kann ich mein Guthaben auszahlen lassen?
A: Sollte Ihre blau.de-SIM-Karte deaktiviert sein, ist eine Restguthabenauszahlung möglich.
Aktions- und Bonusguthaben werden bei der Berechnung des aus zu zahlenden Guthabens nicht berücksichtigt. Eine Guthabenauszahlung kann erst nach erfolgter Deaktivierung der SIM-Karte beantragt werden. Sollten Sie eine Guthabenauszahlung wünschen, melden Sie sich bitte bei unserem Service. (http://www.blau.de/service/faq.html)
Sind jetzt die Äpfel von den Birnen unterschieden??
-skater.
P.S. http://www.blau.de/service/handynummermitnahme.html