Beiträge von mstorch

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    Original geschrieben von vodafrank
    Ohne die monatlich kostenfreien 50 Web2SMS, welche auch für alle ausländischen Netze galten, ist für mich der einzige Mehrwert von o2 ggü. allen anderen Anbietern weggefallen. Werde nun meine rund 30 Verträge kündigen.


    Diese 50 Web-to-SMS funktionieren gibt´s noch. Sie sind jetzt unter App-to-SMS nutzbar in der Mein-o2-App.
    Ich frage mich nur, warum es darüber nicht mehr möglich ist, eine SMS nach Belgien zu versenden?
    :confused: :flop: :flop:
    Wohl aber nach Andorra, Bahrain, Brunei oder den Faröer Inseln. :rolleyes: Insgesamt in 34 Länder, aber halt nicht in alle Länder der EU! Mit Belgien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Zypern fehlen insgesamt 12 EU-Staaten. :rolleyes:
    Hat da jemand eine andere Möglichkeit in Petto?

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale


    Gegenfrage: Glaubst Du, dass die Versandunternehmen kostenlos arbeiten?
    Irgendjemand muss die Kosten tragen, und das bist Du (weil Du bestellt hast) .


    Zitat

    Original geschrieben von ThomasP
    Und genau das ist völlig O.K.


    Meinte die Versandkosten zu dir.


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nö, nicht ok. Die Hinsendekosten trägt der Unternehmer.


    Genau so ist es!
    Zwar wurden die Portokosten für hin erst mal abgebucht, aber schon an dem Tag hatte ich eine Korreturrechnung in der Post, dass mir die Portokosten erstattet werden. Und so war es dann ein paar Tage später auch! ;) :top:

    Der Widerruf wurde wie schon geschrieben innerhalb der 14-tägigen Frist durchgeführt. Von O2 kam such eine Bestätigung über den Erhalt der Rücksendung.
    Jetzt wurden aber die Portokosten für den Versand abgebucht. Das darf doch nicht sein?
    :confused:

    Den Widerruf habe ich fristgerecht durchgeführt. Beim Anfordern des Retourenscheines wird mir angezeigt, dass die SIM-Karte nicht retourenfähig sei.
    Was hat das zu bedeuten?
    Die SIM-Karte ist von mir noch nicht aktiviert worden. Sie ist noch jungfräulich!

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit Erhalt der Ware (Voraussetzung: ordnungsgemäße Belehrung). Erhalten muss die Ware entweder der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter. Der Erhalt der Ware durch einen nicht dafür bestimmten Nachbarn setzt also den Fristablauf nicht in Gang.


    Bei Dienstverträgen (z.B. Mobilfunkvertrag) beginnt die Frist mit Vertragsschluss (ebenfalls vorausgesetzt es wurde ordnungsgemäß belehrt).


    In dem Paket befand sich ein Tablet und eine SIM-Karte, die zu einem online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag gehört.
    Ist die Lieferung der SIM-Karte nun eine Warenlieferung und mit Erhalt selbiger beginnt die Widerrufsfrist oder ist es ein normaler Dienstvertrag? :confused:
    Wie ist genau der Vertragsabschluß definiert? Die Bestellbestätigung per Mail kann es ja noch nicht sein? :confused: