Wie sind die Preise für ein Samsung Tab S 10.5 mit und ohne LTE in allen 4 Varianten?
Beiträge von mstorch
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Gegenfrage: Glaubst Du, dass die Versandunternehmen kostenlos arbeiten?
Irgendjemand muss die Kosten tragen, und das bist Du (weil Du bestellt hast) .ZitatOriginal geschrieben von ThomasP
Und genau das ist völlig O.K.Meinte die Versandkosten zu dir.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Nö, nicht ok. Die Hinsendekosten trägt der Unternehmer.
Genau so ist es!
Zwar wurden die Portokosten für hin erst mal abgebucht, aber schon an dem Tag hatte ich eine Korreturrechnung in der Post, dass mir die Portokosten erstattet werden. Und so war es dann ein paar Tage später auch!
:top: -
Zitat
Original geschrieben von skyrimimi
Für welchen Versand? Hin- oder Rück-?
Das müssten die Kosten für hin zu mir sein, wenn ich den Betrag sehe.
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Der Widerruf wurde wie schon geschrieben innerhalb der 14-tägigen Frist durchgeführt. Von O2 kam such eine Bestätigung über den Erhalt der Rücksendung.
Jetzt wurden aber die Portokosten für den Versand abgebucht. Das darf doch nicht sein?
:confused: -
Zitat
Original geschrieben von daywalker
Am besten mal bei O2 nachfragen
Was bedeutet für dich "Fristgerecht"?
Innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen! -
Den Widerruf habe ich fristgerecht durchgeführt. Beim Anfordern des Retourenscheines wird mir angezeigt, dass die SIM-Karte nicht retourenfähig sei.
Was hat das zu bedeuten?
Die SIM-Karte ist von mir noch nicht aktiviert worden. Sie ist noch jungfräulich! -
das war bei o2
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit Erhalt der Ware (Voraussetzung: ordnungsgemäße Belehrung). Erhalten muss die Ware entweder der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter. Der Erhalt der Ware durch einen nicht dafür bestimmten Nachbarn setzt also den Fristablauf nicht in Gang.Bei Dienstverträgen (z.B. Mobilfunkvertrag) beginnt die Frist mit Vertragsschluss (ebenfalls vorausgesetzt es wurde ordnungsgemäß belehrt).
In dem Paket befand sich ein Tablet und eine SIM-Karte, die zu einem online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag gehört.
Ist die Lieferung der SIM-Karte nun eine Warenlieferung und mit Erhalt selbiger beginnt die Widerrufsfrist oder ist es ein normaler Dienstvertrag? :confused:
Wie ist genau der Vertragsabschluß definiert? Die Bestellbestätigung per Mail kann es ja noch nicht sein? :confused: -
Moin!
In einer Widerrufsbelehrung habe ich gelesen, daß die Frist mit der Bestellung beginnt.
Ist dem wirklich so? :confused: Das wäre aber :flop: :flop: :flop:
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß die Frist mit dem Erhalt der Ware beginnt.
Was ist aber, wenn ich gar nicht selber, sondern ein nicht autorisierter Nachbar die Ware vom z. B. DHL-Boten entgegen nimmt und ich diese Bestellung erst nach ein paar Tagen bei ihm abholen kann? -
Zitat
Original geschrieben von vesat
Ok, Angebot mit Tabs mache ich heute / morgen une berücksichtige eure Wünsche gerne
Ein Angebot mit einem Samsung Tablet Tab S 10.5 LTE für Menschen mit Handicap 70% bitte.