Beiträge von Bene

    Okay weiteres googlen: Verboten = Verstoß gegen AGB. Den 7-Bewertungen-Account kann man gut verkraften. Die Pein zuzusehen, wie die Kleine von einem dreisten Penner abgezogen wird wiegt schwerer.



    Es geht also schlicht darum das Geld zu kriegen. Da bleibt wohl nichts übrig, als mit diesem vermeintlichen Argument zu drohen, dass der eine Teil auf sein Risiko ginge.

    Meine Nichte verkauft Ferrero-Sammelpunkte.


    Eine Auktion endete Mittwoch gegen 21 Uhr. Der Käufer zahlte sofort per Paypal und fragte außerdem, ob er noch zusätzlich Punkte kaufen könne. Sie bot die gleiche Menge obendrauf an für einen ermäßigten Preis und bat um Überweisung, der Käufer stimmte zu und fragte die Bankdaten ab.
    Daraufhin wurde der Deutsche Post Brief mit den Gesamtpunkten, also Ebay-Menge mal 2 am Donnerstag Abend nachweislich eingeworfen, obwohl erst etwa die Hälfte des Geldes da war.


    Samstag Mittag kommt eine schlechte Bewertung "Ware nicht erhalten. Nie wieder" und ein Paypal-Konflikt wg. nicht erhaltener Ware, ziemlich exakt 63 Stunden nach Ablauf der Auktion WTF




    Worauf will der Kerl hinaus? Er trägt doch sogar das Versandrisiko, hat also nicht mal eine theoretische Möglichkeit das Zeug zu ergaunern?!


    Wie würdet ihr euch gegenüber Paypal verhalten hinsichtlich der angeblich nicht bzw. NOCH nicht erhaltenen Ware, wo kann man widersprechen, wie läuft die Beweisführung bei einem einfachen Brief?

    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Sonst könnte man ja nach jedem Raubüberfall auch z.B. die Gemeinde verklagen, weil die ihr Gemeinwesen nicht genug gesichert hat.


    Tipp: Es gibt ein Zustand zwischen "allgemeinem Lebensrisiko" und "verklagen verklagen"


    ansonsten gebe ich auf, meine Meinung steht und eure ist ebenso verbohrt. Warten wir's ab, ciao

    von gesetzlichen Anspruch spricht hier keiner mehr.


    Ich rede von der Tatsache, dass ein erfolgter Raubüberfall IN einer Bank Killer-PR Sondergleichen ist und daher mit guter Wahrscheinlichkeit von der Bank unbürokratisch entschädigt wird.




    Das Verständnis von allgemeinem Lebensrisiko ist hier sehr faszinierend. Tatsächlich gehört so ziemlich gar keine potentielle Straftat zum allgemeinen Lebensrisiko (sofern das pot. Opfer sich angemessen verhält).

    Vermutlich ist der Hintergedanke schlichtweg der "Druck", der durch eine 100%-Meldung auf sensible Menschen ausgestrahlt wird. So mancher Kunde kommt dadurch wohl eher auf die Idee sein Pack hochzustufen als ohne.


    Wirklich hilfreich wäre eine Möglichkeit das Restvolumen einzusehen, was o2 gerade beim IP selbstverständlich niemals bringen wird aus Angst vor Umsatzeinbußen bzw. höheren Kosten.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Jo klar. Gehts noch? Sorry, aber der Raubüberfall an sich gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen, meinen Arbeitgeber zu verklagen, weil wir vor zwei Jahren überfallen worden sind. Meine Fresse, also manche Leute haben ein Anspruchsdenken, das ist echt unglaublich. :flop:


    sorry, Schwachsinn. Raubüberfall IN EINER BANK gehört nicht zum ALLGEMEINEN Lebensrisiko.