ZitatOriginal geschrieben von gabriel
Das gute Stück hat über 5 in Worten fünf Stunden zum zurücksetzen gebraucht.
l
Das liegt aber nicht am Jailbreak
Und ein jailbroken iPhone sollte man ohnehin nicht zurück setzen.
Gruß
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von gabriel
Das gute Stück hat über 5 in Worten fünf Stunden zum zurücksetzen gebraucht.
l
Das liegt aber nicht am Jailbreak
Und ein jailbroken iPhone sollte man ohnehin nicht zurück setzen.
Gruß
Wurde das iPhone via iTunes richtig aktiviert und entsperrt? Gab es eine sinngemäße Meldung wie " iPhone wurde erfolgreich entsperrt"?
Hast das iPhone einem Jailbreak unterzogen ohne es vorher via iTunes aktiviert zuhaben?
ZitatOriginal geschrieben von KongoApe
da hört man aber nix gutes. oder?
mit iphonedok´s habe ich sehr gute Erfahrung gemacht. Die Werkstatt ist genau so wie die Menschen, die dort arbeiten 1A
Gruss
ZitatOriginal geschrieben von dreadnod
Ich hätte da mal ne Idee (ist für die Interessant, die ihr Gerät im italienischen Appel Store online gekauft haben):
Apple schränkt bekanntlich die Garantie auf das Land ein, in dem das Handy ursprünglich verkauft wurde. OK ... das ist durchaus ligitim. Hab zumindest mal was drüber gelesen, dass das auch mit dem EU-Recht vertretbar wäre.
wenn da nicht ein kleines Problem wäre... und zwar wie man das iPhone erworben hat. Apple.it lag es viel daran nur an in Italien wohnende das iPhone zu verkaufen. Die Käufer aus BRD vermögen zwar nicht Apple betrogen zu haben, die Überlistung der Prüfung der PLZ könnte aber durchaus einen Grund zur Anfechtung darstellen. Apple wäre durchaus berechtigt jedes iPhone gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu fordern. Apple wollte nur nach Italien ausliefern (hat es im Prinzip auch). Durch die Auslieferung in die BRD wurden unsere Angebote zum Abschluss des Kaufvertrages angenommen. Da aber wir die Bestellungen und " Tricks" abgaben, könnte apple eigene Willenserklärung ( hier konkludent durch Auslieferung) anfechten.
Das heißt in meinen Augen: Macht man Gewährleistungsansprüche aus BRD geltend, so kann apple ( hätte ich gemacht) den Kaufvertrag (besser gesagt die auf den Abschluss gerichtete Willenserklärung) anfechten und das iPhone gar rausverlangen. Selbstverständlich wären da noch der Wertersatz und womöglich noch Schadensersatz für apple drin ![]()
bin auch kein Anwalt, nur so eine Überlegung.
habe ich doch gar nicht.
aha,
und nachts scheint die Sonne.
Bei allem Respekt, entweder wird .ipa regelmäßig via iTunes installiert. In meinem Fall bekomme ich als beta-tester die ipas per mail zugeschickt. Mein iPhone ist aber bei Apple natürlich registriert.
Oder aber man hat geklaute ipas. Und diese wirst de weder mit iTunes (ohne etwas zu verändern) noch mit InstallerApp installieren können.
iTunes bricht die Installation ab und meldet "...konnte nicht installiert werden.. " installerapp ist dafür garnicht gedacht ![]()
pfui,
man klaut keine Software!
Re: Versandbereit & Mail wg. inkorrekter PLZ
ZitatOriginal geschrieben von headphone232
Oder gibt's noch irgendwelche Tipps?
Moin.
Vor ca 5-10 Seiten wurde die Frage beantwortet ![]()
ZitatOriginal geschrieben von att85
Hat das iphone eigentlich einen Simlock aus Italien?
nein
nur nicht durchdrehen Leute.
Gestern noch die PLZ (00000) bemängelt bekommen. Nichts dagegen unternommen. Am Abend kam die Meldung, das iPhone wurde versendet. Heute gg 9:30 war es da.
Bestellt hatte ich es am 24.06