Beiträge von gerdi

    Re: ach du meine güte...



    Das Thema Ansich ist schon sinnvoll, zumindest für das nächste Abschliessen bei der PISA Studie für Deutschland. Denn wie du in diesem Forum siehst, wissen viele nicht wie man korrekt die Umsatz/ Mehrwertsteuer zieht.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Auch Du solltest den Thread lesen, bevor Du Dinge schreibst, die schon 20 Leute vor Dir geschrieben haben, auf die geantwortet wurde und die durch beständige Wiederholung nicht intelligenter werden... ;)


    Huch, dass sagt ja gerade der Richtige.
    :flop:


    Nach 9 Seiten Diskusion ob Dreisatz ja/ nein, meine Meinung ist übrigens ja. ;)
    Hast du folgendes Posting verfasst:
    "Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, wozu Ihr diese Rechenspiele anstellt. Die Werbeaussage ist absolut klar und für Leute mit funktionierendem Gehirn sofort zu durchschauen: Bezahlt wird der Nettopreis der Ware, also ohne die 16% MwSt.. Natürlich beinhaltet diese dann letztlich doch wieder 16% MwSt., ansonsten wäre die Aktion illegal. Aber das ist für die Berechnung des zu zahlenden Preises ja irrelevant.


    Es steht nirgends was von 16% Rabatt, 16% billiger oder was auch immer. edit: OK, steht doch da. Trotzdem ergibt sich Obiges IMHO klar aus der Werbeaussage."


    Und wo bitte ist jetzt der Unterschied, ob jemand nach 9 oder nach 15 Seiten nervt. :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Darauf habe ich gewartet... :rolleyes:


    Natürlich besteht die realistische Gefahr, ihm damit jetzt übelst Unrecht zu tun, aber letztlich ist er auch selbst Schuld dran, dass zumindest Betroffene dies für eine faule Ausrede halten werden. Abgesehen davon: Selbst wenn es so wäre, wäre es bei allem Verständnis nicht hinzunehmen, warum aufgrund eines solchen Umstands Kunden auf ihr Geld warten sollten.


    Du hast Recht, und -Timo- wenn was an dem ist, dann hast du mein aufrichtiges Beileid.


    Aber eins musst du bedenken, wenn was daran ist, dann gehe ich davon aus das es seinen Vater betrifft & der war/ ist ja Inhaber der Firma. Also wäre defakto das Geld
    -für alle noch Wartenden- futsch.

    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Das Sie es umtauschen müssen, da es Vertragsbestandteil wurde ist ja richtig, aber hier wurde suggeriert dass es allgemein der Fall ist.


    Ach so auf einmal ist es richtig?! :confused: Naja, Einsicht ist ja zum Glück der erste Weg zur Besserung.


    Wann & wo wurde suggeriert das es ein allgemeiner Fall ist, dass hast du dir so fehlinterpretiert.

    Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy


    Eine "Umtausch-Garantie" ist eine reine Kulanzleistung eines Händlers, welche natürlich jederzeit wegfallen kann. Nach rechtlichen Grundlagen braucht man also gar nicht erst zu suchen und begründen muß man die auch nicht.


    MfG BigDaddy


    Sorry, aber bist du MM-Fremdgesteuert?!


    Eure (Media-Markt) Umtausch-Garantie, ist keinesfalls eine Kulanzsache, sondern ein Recht!
    Und zum Glück kein so windiges wie die ehemalige Preisgarantie. Oder was denkst du, warum es diese nicht mehr gibt, zumindest nicht mehr beworben wird.
    Die Media-Markt Webseite sagt zur Umtauschgarantie:
    "Umtausch ohne Wenn und Aber . Kein Problem. Bei uns bekommen Sie anstandslos Ihr Geld zurück. Sollten Sie sich einmal "verkauft" haben, bringen Sie uns einfach das Gerät in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen mit Kassenbon zurück. Den Rest erledigen wir."


    Somit ist diese Recht und ein Faktum & nicht "gummibeschrieben" wie das einstigste Tiefpreisgesetz.


    Was bitte soll da eure Chefetage dagegen machen?!