ab wann verjährt eine Rechnung?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:
    ich hatte am 04.01.2001 Artikel im Wert von derzeit 12,68€ bestellt, welche mit Rechnung am 06.01.2001 geliefert wurden.
    Die Firma hatte von mir eine Einzugsermächtigung, da ich dort öfters bestellt hatte und um auch das lästige Problem mit Postmann und Nachname los zu sein.
    Jedoch wurde der offen stehende Betrag nie abgebucht, was auch von meiner Seite vergessen wurde.
    Jedoch bekam ich am 17.12.2003 einen Brief der Firma zugesandt mit dem Hinweis auf die offene Lastschrift, da mir eine falsche Zahlungsart zugeteilt war, sei der Fehler entstanden und das mein Konto am 17.12.2003 belastet wird.
    Der Brief ist nicht unterschrieben und soll im November 2003 geschrieben worden sein.
    Hab mich erstmal gefragt, wieso der Brief dann bis zu sechs Wochen brauch, bis er bei mir ist.
    Dann hab ich dort angerufen, um dies zu klären.
    Hab als erstes mitgeteilt, dass die Zeit zu knapp ist um darüber entscheiden zu können und dass meine bekannte Bankverbindung nicht mehr besteht.
    Derjenige wollte Rücksprache halten um eine Lösung zu finden.


    Nun bekam ich Post vom Amtsgericht um die offen stehende Forderung endlich zu zahlen.


    Soll ich nun Einspruch erheben oder zahlen?
    Im Schreiben des Amtsgerichtes sind 25€ Kosten für Rücklastschrift aufgeführt - dafür kann ich nichts, denn der Brief kam ja zu spät zu mir und ich hatte mitgeteilt, dass die Bankverbindung nicht mehr besteht.


    Thorsten

  • Hi,
    habe gerade diese Woche in der "Offenbach Post" gelesen, dass eine Rechnung nach drei Jahren verjährt.
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Wars nicht so das Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren oder bring ich da jetzt was durcheinander...?!


    Wie dem auch sei, bei dem geringen (zu Recht) geforderten Betrag würd ich das einfach überweisen und fertig ist.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Wars nicht so das Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren oder bring ich da jetzt was durcheinander...?!

    Afaik ist das die Frist, wenn du einen Titel hast. Das heißt gerichtliches Mahnverfahren ohne Widerspruch durchgeführt.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Hallo,


    soweit ich weiß,
    verjährt eine Forderung einer Firma an eine Privatperson nach 2 Jahren zum Jahresende.
    Bei Dir also am 31.12.2003.


    So habe ich es vor einigen Jahren gelernt; ob es heute immer noch so ist, weiß ich nicht.


    MfG
    Wolfgang

  • Ganz so einfach ist es mit den Fristen nicht.


    Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sind am 01.01.2002 auch neue Verjährungsfristen in das BGB eingeführt worden.


    Für eine solche Forderung aus Kaufvertrag gilt daher folgendes:


    Nach "altem Recht" sind Forderungen grds. erst nach dreissig Jahren verjährt. Bei Forderungen von Kaufleuten ggü. Privatleuten, wie hier, schon nach zwei Jahren.


    Mit der Reform sind jedoch ab dem 01.01.2002 die neuen Fristen anzuwenden. Dies gilt auch für Altforderungen, soweit die früher geltende Frist, so wie hier, noch nicht abgelaufen ist.


    Dh.: Ab dem 01.01.2002 gilt für die Forderung die neue drei-jährige Verjährungsfrist, also verjährt deine Forderung mit Ablauf des 01.01.2005.


    Ausserdem wird der Fristablauf hier noch gehemmt durch die Zustellung des Mahnbescheids.



    Kurz: Die Forderung ist in keinem Fall verjährt.


    Wenn du Einspruch gegen den Mahnbescheid erhebst geht es ins streitige Verfahren vor dem Amtsgericht über. Und das würde ich mir an deiner Stelle genau überlegen, da du ja zur Zahlung aus dem Kaufvertrag verpflichtet bist wirst du dort auch unterliegen und die Kosten des Verfahrens auch noch tragen müssen.



    gruß,
    altobelli

  • Zitat

    Original geschrieben von altobelli
    Dh.: Ab dem 01.01.2002 gilt für die Forderung die neue drei-jährige Verjährungsfrist, also verjährt deine Forderung mit Ablauf des 01.01.2005.


    Danke für deine Antwort, die hilft mir sehr weiter!
    Nur zu dieser oben geschriebenen Aussage habe ich noch eine Frage:
    wieso verjährt meine Forderung "erst" am 1.1.2005?
    Es wurde doch am 4.1.2001 gekauft - somit müsste es dann doch am 4.1.2004 verjährt sein.
    Sorry, aber ich verstehe dies nicht so ganz.


    Thorsten


  • Hi!


    Das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sieht vor dass Forderungen erst mit Ablauf des Jahres verjähren, also 31.12.01 + drei Jahre.


    § 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs. 1 Satz 1+2 BGB


    § 195 BGB , § 199 BGB


    Zudem besagt § 204 Abs. 1 Nr. 3 , dass durch Zustellung des Mahnbescheids Hemmuung eingetreten ist.


    Hoffe das hilft ein wenig.


    Gruß Gunn

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  • Thorsten:


    Um es nicht komplizierter zu machen als es schon ist lass ich mal die Paragraphen hier raus.


    Was Gunn schreibt ist grundsätzlich zwar schon richtig, aber für diesen Fall noch nicht ganz.


    Also, du hast im Jahre 2001 einen Kaufvertrag abgeschlossen.


    Damals galt für Kaufleute noch das alte Recht, dh. gegenüber Privatleuten eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Der Verjährungsbeginn war damals die Entstehung des Anspruchs. Also hier der 04.01.2001. Verjährungsende wäre nach zwei Jahren danach der Ablauf des 04.01.2003 gewesen.


    So, nun gab es zum 01.01.2002 eine grosse Reform des BGB. Infolgedessen wurden auch die Verjährungsregelungen grundlegend geändert.


    Um die noch laufenden Altfristen (also aus den Jahren vor dem 01.01.2002) abzuwickeln traf man folgende Regelung:


    (Und jetzt für die, die es interessiert doch mal einen Paragraphen: Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB): Alle Fristen die zu diesem Stichtag noch laufen, fangen ab diesem Tag (also dem 01.01.2002) neu an zu laufen, dann aber mit den neuen Verjährungsfristen.


    Die neue Verjährungsfrist sind drei Jahre. Das heisst ab dem 01.01.2002 drei Jahre, also ist das Verjährungsende deiner Frist der 01.01.2005.


    Nicht ganz einfach, aber ich hoffe es war halbwegs verständlich.



    Gruß,
    altobelli

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