Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich hatte am 04.01.2001 Artikel im Wert von derzeit 12,68€ bestellt, welche mit Rechnung am 06.01.2001 geliefert wurden.
Die Firma hatte von mir eine Einzugsermächtigung, da ich dort öfters bestellt hatte und um auch das lästige Problem mit Postmann und Nachname los zu sein.
Jedoch wurde der offen stehende Betrag nie abgebucht, was auch von meiner Seite vergessen wurde.
Jedoch bekam ich am 17.12.2003 einen Brief der Firma zugesandt mit dem Hinweis auf die offene Lastschrift, da mir eine falsche Zahlungsart zugeteilt war, sei der Fehler entstanden und das mein Konto am 17.12.2003 belastet wird.
Der Brief ist nicht unterschrieben und soll im November 2003 geschrieben worden sein.
Hab mich erstmal gefragt, wieso der Brief dann bis zu sechs Wochen brauch, bis er bei mir ist.
Dann hab ich dort angerufen, um dies zu klären.
Hab als erstes mitgeteilt, dass die Zeit zu knapp ist um darüber entscheiden zu können und dass meine bekannte Bankverbindung nicht mehr besteht.
Derjenige wollte Rücksprache halten um eine Lösung zu finden.
Nun bekam ich Post vom Amtsgericht um die offen stehende Forderung endlich zu zahlen.
Soll ich nun Einspruch erheben oder zahlen?
Im Schreiben des Amtsgerichtes sind 25€ Kosten für Rücklastschrift aufgeführt - dafür kann ich nichts, denn der Brief kam ja zu spät zu mir und ich hatte mitgeteilt, dass die Bankverbindung nicht mehr besteht.
Thorsten