Hilfe bei Mietvertrag gesucht!

  • Re: Mietkaution Frage !




    http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html


    Ich nehme an, als Sicherheitsleistung wurde die Zahlung dreier Nettomonatsmieten auf ein Kautionskonto vereinbart?


    Dann wäre deine Freundin zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt, vgl. § 551 II 1 BGB.


    Wurde keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, ist die erste Rate (= 1/3 der Gesamtsumme) zum vertragsgemäßen Zeitpunkt der Überlassung des Wohnraumes (Mietbeginn) fällig, vgl. § 551 II 2 BGB.


    Wurde die Kautionsregelung erst während des Mietverhältnisses ohne Fälligkeitsbestimmung vereinbart, ist die erste Rate gem. § 271 I sofort fällig.


    Die zweite Rate wird einen Monate nach der ersten, die dritte Rate zwei Monate nach der ersten Rate fällig (ergibt sich aus "drei gleichen monatlichen Teilzahlungen" in § 551 II 1 BGB).


    Deine Freundin hätte sich also mit der zweiten Rate noch einen Monat Zeit lassen können. Die ändert jedoch nichts daran, dass die letzte Rate bereits fällig ist, da sie die Wohnung schon seit 3 Monaten bewohnt. Eine Ausnahme wäre, wenn sie und der Vermieter die Kautionsregelung bspw. erst 9 Wochen nach Mietbeginn vereinbart hätten, dann wäre konkret noch nicht einmal die zweite Rate fällig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,
    erst mal Danke. Dann ist alles klar, sie muss zahlen. Ich werde sie versuchen zu überreden das sie von mir das Geld nimmt.
    Da der Fall ganz klar ist !


    Danke Euch noch mal, habe mir das ausgedruckt und werde ihr das mal vorlegen.


    Gruss


    Maretzky

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