ZitatOriginal geschrieben von oecher
Wo besteht/bestand danach das DR weiter? Im BRD-Gebiet? Oder außerhalb?
Ich verstehe das so, daß das Deutsche Reich de jure im Gesamten weiter bestand, da es ein Deutschland welches die Grenzen des Deutschen Reiches hat, zwischen 1949 und 1990 nicht gegeben hat, mit dem Deutschen Reich aber eben Gesamtdeutschland gemeint ist.
Man kann das also IMHO nicht so differenzieren, da mit dem DR eben das Gesamte gemeint ist. De fakto gab es das seit 1949 nicht mehr. Im Grunde genommen war mit dem DR also die BRD plus die DDR plus die Gebiete auf die später durch die Verträge verzichtet wurde gemeint.
Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.
Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...
In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Aber ich merke schon, wir fangen langsam wieder von vorne an
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