Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Wo besteht/bestand danach das DR weiter? Im BRD-Gebiet? Oder außerhalb?


    Ich verstehe das so, daß das Deutsche Reich de jure im Gesamten weiter bestand, da es ein Deutschland welches die Grenzen des Deutschen Reiches hat, zwischen 1949 und 1990 nicht gegeben hat, mit dem Deutschen Reich aber eben Gesamtdeutschland gemeint ist.


    Man kann das also IMHO nicht so differenzieren, da mit dem DR eben das Gesamte gemeint ist. De fakto gab es das seit 1949 nicht mehr. Im Grunde genommen war mit dem DR also die BRD plus die DDR plus die Gebiete auf die später durch die Verträge verzichtet wurde gemeint.


    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig. Oder habe ich da einen Denkfehler?


    Aber ich merke schon, wir fangen langsam wieder von vorne an ;) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ich verstehe das so, daß das Deutsche Reich de jure im Gesamten weiter bestand, da es ein Deutschland welches die Grenzen des Deutschen Reiches hat, zwischen 1949 und 1990 nicht gegeben hat, mit dem Deutschen Reich aber eben Gesamtdeutschland gemeint ist.


    Man kann das also IMHO nicht so differenzieren, da mit dem DR eben das Gesamte gemeint ist. De fakto gab es das seit 1949 nicht mehr. Im Grunde genommen war mit dem DR also die BRD plus die DDR plus die Gebiete auf die später durch die Verträge verzichtet wurde gemeint.


    Damit ergibt sich aber doch die Frage, ob die BRD überhaupt berechtigt war, über Gebietsverzicht zu entscheiden, da die BRD ja nicht alle "Reichsbürger" vertritt.
    Wenn dies verneint würde, dann müßte auch heute noch das DR (und damit der Gebietsanspruch (weitere Konsequenzen sehe ich nicht)) weiter existieren, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig.


    Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Genau dies bestreite ich und behaupte, dass die meisten Völkerrechtler das genauso sehen.




    Charta der VN (26. Juni 1945):


    Artikel 53


    1. Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.


    2. Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.


    Artikel 107


    Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

  • Na vielen Dank mavolta! :rolleyes:


    Du kannst mir glauben, ich wußte schon, wovon Du gesprochen hast. :rolleyes:


    Meine Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von einem politikwissenschaftlichen Professor, der von sich behauptet auf dem Gebiet des Völkerrechts besonders bewandert zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Damit ergibt sich aber doch die Frage, ob die BRD überhaupt berechtigt war, über Gebietsverzicht zu entscheiden, da die BRD ja nicht alle "Reichsbürger" vertritt.
    Wenn dies verneint würde, dann müßte auch heute noch das DR (und damit der Gebietsanspruch (weitere Konsequenzen sehe ich nicht)) weiter existieren, oder?


    Die Mehrheitsmeinung geht davon aus, daß die offenen Fragen in Bezug auf Berlin und "Deutschland als Ganzes" (alliierte Formulierung, die letzlich gleichbedeutend ist mit "Deutschland" oder "Deutsches Reich" ist) mit dem 2+4-Vertrag von 1990 abschließend geregelt wurden. Dies unterstellt, daß die Regierungen der beiden deutschen Teilstaaten, die ja diesen Vertrag unterzeichnet haben, legitimiert waren, für das Reich zu handeln. De facto stellt 2+4 damit den endgültigen Abschluß des WKII, also quasi einen Friedensvertrag mit dem Reich, dar, auch wenn der Vertrag nicht expressis verbis so bezeichnet wird.


    Es gibt aber, wie Du richtig vermutest (und ich auch weiter oben schon angedeutet habe), eine Mindermeinung, die eben diese Legitimation bestreitet, da in der Anerkennung des derzeitigen Grenzverlaufs gleichsam vertragliche Regelungen zulasten des Reichs getroffen wurden. Diese Meinung geht davon aus, daß die BRD zwar für das Reich handeln kann, wenn die Verträge neutral oder zugunsten des Reichs lauten, nicht aber, wenn Nachteile zulasten des Reichs entstehen (Anerkennung von Annexionen). Eine Annexionen begründet nach Lage des Völkerrechts nur dann wirksam den Wechsel der staatlichen Hoheit über ein Gebiet, wenn er dem z.B. durch Volksabstimmung frei geäußertem Willen der dort ansässige Bevölkerung entspricht, d.h. ohne politischen Zwang oder vorherige ethnische "Säuberung" durch Vertreibung. Nochmal die wichtige Anmerkung, daß ich keine Gebiertsforderungen postuliere, sondern nur mögliche Rechtsstandpunkte darstelle.


    Ich weiß nicht, ob sich 1990ff. das BVerfG mit diesen Einwänden befaßt (und damit endgültig entschieden) hat, ich vermute dies aber. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das BVerfG von der oben dargestellten Mehrheitsmeinung abweicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Na vielen Dank mavolta! :rolleyes:


    Du kannst mir glauben, ich wußte schon, wovon Du gesprochen hast. :rolleyes:


    Meine Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von einem politikwissenschaftlichen Professor, der von sich behauptet auf dem Gebiet des Völkerrechts besonders bewandert zu sein.


    Na dann bitte harte Fakten, vielleicht auch ohne Augenverdrehen!

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig.


    Sehe ich absolut genauso.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Sehe ich absolut genauso.


    Na wenn das mal nicht ein runder Thread ist. Fall gelöst, alle haben sich lieb und jeder ist ein bißchen schlauer als vorher und um -->


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Aber ich merke schon, wir fangen langsam wieder von vorne an ;) :D


    <-- das zu verhindern, klinke ich mich hier mal aus. ;)

  • Wie lange haben eigentlich die die neuen Bundesländer 1990 für die Erstellung der Landesverfassungen gebraucht?


    Und haben sie das komplett neu gemacht, oder hatten sie schon in der DDR eine Verfassung die dann nur noch modifiziert werden musste?

  • So, ich hab noch mal den politikwissenschaftlichen Professor kontaktiert. :)


    Er teilte mir mit, dass nach bei weitem vorherrschender Völkerrechtsmeinung die Feindstaatenklausel überholt ist.


    Er nennt 3 Gründe:
    1. Der Artikel 53 (1) sei belanglos, da es keine regionalen Organisationen zur Abwehr der neofaschistischen Aggression gibt. Der Brüsseler Pakt war am ehesten ein solches Bündnis, jedoch wurde mit dem Beitritt der BRD zur WEU 1955 der Brüsseler Pakt in die WEU integriert (mit Streichung antideutscher Bestimmungen).


    2. Gewaltanwendung war nur den 4 Siegermächten vorbehalten (nach Art. 53 und 107), was allerdings spätestens seit 1990 durch den 2+4-Vertrag mit der Aufgabe aller Vorbehalte 'verwirkt' wurde. Nach seiner Aussage gibt es seither keine Siegermächte mehr, womit die Klausel spätestens seit 1990 inhaltlich und formal veraltet (und damit nicht mehr anwendbar) sei.


    3. Völkerrechtspraktisch sei die Klausel aber wohl schon länger obsolet. Bereits seit der Teilwiederherstellung deutscher Souveränität 1955 mit Eintritt in NATO/WEU bzw. WPO ist die Anwendbarkeit der Klausel anscheinend nicht mehr unumstritten, wobei nach seiner Aussage v.a. der Beitritt der BRD und der DDR zur UNO 1973 für die Wirksamkeit der Klausel von einschneidender Bedeutung ist: Die Aufnahme in die UNO bedeute die Reintegration in den Kreis der Völkergemeinschaft als gleichwertiges Mitglied. Einschränkend erwähnt er die alliierten Vorbehalte gegenüber Deutschland als Ganzes, was allerdings v.a. die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands betrifft.


    Daher ist nach seiner Auffassung seit 1973 nur mit Zustimmung des Sicherheitsrats Gewalteinsatz gegen Deutschland möglich. Spätestens seit 1990 sei dies eindeutig.


    Völkerrechtspraktisch und politisch sei die Klausel bereits seit Mitte der 50er Jahre überholt.

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