gebrauchte Handies und Garantie beim Händler

  • Sorry, mir fällt keine bessere Kurzumschreibung für meine Frage ein. Folgendes: ich habe in einem Handyshop einige gebrauchte Geräte gesehen, die z.T. für recht attraktive Preise verkauft werden (z.B. M35 für 49.- €). Im Laden habe ich die Auskunft bekommen, daß keine Garantie/Gewährleistung übernommen wird. Nun ist aber der Verkäufer ein gewerbliches Unternehmen (eben der Shop), er verkauft regelmäßig und auch recht viele Handies mit Gewinn, und so frage ich mich, ob er wirklich eine Garantie ausschließen kann/darf? :confused:

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Die "Garantie" kann er ausschließen, da diese eine freiwillige Mehrleistung darstellt. Eine Gewährleistung kann er so einfach erst einmal nicht ausschließen, da diese gesetzlich auch bei gebrauchten Gütern besteht.


    Solange er Dich nicht schriftlich dazu zwingt auf die Gewährlsietung zu verzichten, hast Du einen Anspruch auf diese, denn selbst wenn dies bei den AGBs aushängen würde, könnte man diesen Punkt vermutlich als nichtig betrachten, außer Du wirst explizit darauf hingewiesen. Wie dann die Sachlage aussehen würde, müßte man mal näher hinterleuchten. Ich selber bin in diesem Rechtsbereich aber nicht 100%ig fit, von daher gebe ich lieber an die Juristen hier im Forum ab. :)

    mit freundlichem gruss,
    stefan

  • Einen Copyrighthinweis des folgenden Textes spare ich mir, da dieser in exakt dieser Form auf einer Vielzahl von Webseiten zu finden ist. Wird wahrsch. ein Kommentar aus irgendeinem offiziellen Werk sein.


    Beim Verbrauchsgüterkauf ist jede von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 475 Abs. 1 BGB-E). Insbesondere kann die Gewährleistungsfrist nicht verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB-E), also auch dann nicht, wenn sich der Käufer damit einverstanden erklärt. Etwas anderes gilt nur bei gebrauchten Waren. Hier ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr erlaubt (§ 475 Abs. 2 BGB-E).


    Fazit: Verkauft ein Händler eine gebrauchte Sache, muß er trotzdem 1 Jahr Gewährleistung bieten. Ein eventuell vom Käufer unterzeichneter Wisch, daß er hierauf verzichtet, ist unwirksam.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hey, das hört sich doch gut an! Mit anderen Worten, ich kann halbwegs beruhigt zuschlagen und bei fehlerhafter Ware (sofern ich nicht auf die Fehler hingewiesen wurde) Nachbesserung verlangen. Habe ich das so richtig verstanden? Auf alle Fälle befinde ich mich auf der sicheren Seite, selbst wenn der Händler eine Gewährleistung ausschließt.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Genauso würde ich die Rechtslage interpretieren. Wichtig ist halt, daß Du in irgendeiner Form einen Nachweis hast, daß Du dieses gebrauchte Gerät von genau diesem Händler gekauft hast. Z.B. eine Quittung, wo sein Stempel drauf ist. Er kann ja dann irgendwas vermerken von wegen "gebraucht" oder "keine Gewährleistung", darüber müßte man sich dann nach meinem Verständnis der Rechtslage keine Sorgen machen. Aber irgendwas muß man natürlich schon haben, um im Zweifelsfalle nachweisen zu können, daß dieser Händler einem das Gerät tatsächlich verkauft hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Typisches "me too"-Posting, aber ich würde mich auch für den Shop interessieren.
    Mir ist ein Gebrauchthandy-Shop bekannt, der genau diese Praxis hat und würde gerne wissen, ob du denselben meinst:)


    Im übrigen möchte ich die Rechtsansicht von BigBlue007 als richtig unterstreichen. Besser könnte man den Stand eigentlich nicht wiedergeben.



    Gruß
    DaFunk

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  • Mist! Leider waren die beiden M35 schon weg, da habe ich von Samstag bis heute zu lange gewartet. Dafür habe ich ein 3330 für € 69.- bekommen. Laut Shopmensch zwar ohne Garantie, aber ich habe einen Kassenbon MIT der IMEI bekommen. Bestens, mehr kann ich dazu nicht sagen. Die übrigen Angebote waren aber eher käse, z.B. ein 6150 für € 149.- oder ein Trium Geo@ für € 55.-
    Werde aber regelmäßig vorbeigehen und weiter Ausschau halten. Nur, wo bekomme ich jetzt ein günstiges, gut erhaltenes Outdoor-Gerät her??? Angebote bitte an mich! :)


    @ DaFunk: wo kommst Du her? Liegt Dein Shop im Ruhrgebiet? Ist kein Onlineshop, sondern ein kleines Ladengeschäft.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Bin aus München!
    Mein Shop liegt deshalb auch nicht im Ruhrgebiet. Es ist so eine kleine Gebrauchthandykette. http://www.second-handy.com
    Die AGBs die ich angesprochen habe sind aber inzwischen rausgenommen.
    Vielleicht haben sie es ja eingesehen;)



    Gruß
    DaFunk

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