Problem Wandlung SL55 im o2-Shop

  • Re: Problem Wandlung SL55 im o2-Shop


    Zitat

    Original geschrieben von pdm82
    Hab da ein ziemliches Problem mit der Wandlung meines SL55.


    Wandeln geht schon lange nimmer :p


    Du denkst sicherlich an einen Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 323 I, 440 S. 2 BGB? Dabei darfst du allerdings nicht vergessen, dass du einen Kaufvertrag mit dem o2-Shop bzw. mit o2 direkt und nicht mit Siemens geschlossen hast.


    Um in den "Genuss" der fehlgeschlagenen Nachbesserung iSv § 440 S.2 BGB zu kommen, muss du dementsprechend dein Nachbesserungsverlangen auch ggü. dem Verkäufer geltend machen (und am Bestend gleich dokumentieren lassen).


    Solltest du dich bis jetzt jedesmal an den Service von Siemens gewandt haben (der seine Leistunegn aufgrund der freiwilligen Herstellergarantie von Siemens, jedoch nicht aufgrund kaufvertraglicher Mängelhaftung erbringt), musst du wieder von vorne anfangen, um auf deine beiden erfolglosen Nachbesserungsversuche zu kommen. Aber diesmal bitte bei o2 um Nachbesserung bitten, und nicht bei Siemens...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Dame im o2 Shop hat sich lediglich an dem nicht repariert aufgehangen. Ansonsten ist das wohl kein Problem mit dem Rücktritt :D


    Stimmt es eigentlich, dass man sofort zurücktreten kann, wenn das Gerät einmal ausgetauscht worden ist? Hab irgendwo sowas gelesen?!


    Das Gerät ist letztes Jahr einmal getauscht worden wegen gelegentlichen Abstürzen. Die letzten beiden Male eingeschickt wegen ständiger Abstürze nach ca. 1 Minute, welche das Telefon quasi unbrauchbar machen.

    iPhone 7 Plus 128GB matt black

  • Zitat

    Original geschrieben von pdm82
    Die Dame im o2 Shop hat sich lediglich an dem nicht repariert aufgehangen. Ansonsten ist das wohl kein Problem mit dem Rücktritt :D


    Stimmt es eigentlich, dass man sofort zurücktreten kann, wenn das Gerät einmal ausgetauscht worden ist? Hab irgendwo sowas gelesen?!


    Das Gerät ist letztes Jahr einmal getauscht worden wegen gelegentlichen Abstürzen. Die letzten beiden Male eingeschickt wegen ständiger Abstürze nach ca. 1 Minute, welche das Telefon quasi unbrauchbar machen.


    Für den Rücktritt vom KV ohne Fristsetzung nach §§ 323 I, 440 S. 2 BGB muss ein Sachmangel vorliegen und der Verkäufer muss bereits zweimal erfolglos nachgebessert haben. Das ist bei dir nicht der Fall.


    Du hast dich schlicht und einfach an den falschen Ansprechpartner gehalten. Für die Nachbesserung ist nicht Siemens, sondern o2 zuständig.


    Aber worauf willst du eigentlich hinaus? Du hast damals zwei gekoppelte Verträge abgeschlossen: 1x einen Mobilfunkvertrag und 1x einen Kaufvertrag über das SL55. Wenn du nun erfolgreich vom Kaufvertrag über das SL 55 zurücktrittst, bist du noch immer an den Mobilfunkvertrag gebunden.


    Oder hast du damal soviel zu dem SL55 dazugezahlt, dass sich die Rückzahlung des Kaufpreises alleine schon rentiert :confused:


    Im Klartext: Bei einem Rücktritt vom KV stehst du ohne Handy dafür mit dem Kaufpreis des Handys abzüglich Wertersatz für gezogene Nutzungen da.


    Vielleicht wäre es schlauer für dich, einfach noch ein paar Mal beim Siemens Service vorstellig zu werden, irgendwann kommt dann schon ein Swapgerät....


    Oder hast du das SL55 damals ohne Vertragsbindung bei o2 erworben?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mit dem Vertrag bin ich zufrieden unds möchte den auch behalten. Mir wurde gesagt, dass ich mir für den Kaufpreis des Handys einfach ein neues subventioniertes Handy aus der aktuellen Kollektion von o2 aussuchen kann. Von Wertminderung war da nicht die Rede. Hab das Handy im übrigen mit Vertrag erstanden. ich möchte halt ein neues Handy aber sicherlich kein SL55 mehr, weil ja absehbar ist das der Zirkus wieder los geht.

    iPhone 7 Plus 128GB matt black

  • Zitat

    Original geschrieben von pdm82
    Mit dem Vertrag bin ich zufrieden unds möchte den auch behalten. Mir wurde gesagt, dass ich mir für den Kaufpreis des Handys einfach ein neues subventioniertes Handy aus der aktuellen Kollektion von o2 aussuchen kann. Von Wertminderung war da nicht die Rede. Hab das Handy im übrigen mit Vertrag erstanden. ich möchte halt ein neues Handy aber sicherlich kein SL55 mehr, weil ja absehbar ist das der Zirkus wieder los geht.


    Hmm, also wenn du von o2 den vollen Kaufpreis für das SL55 zurückgewährt bekommst (wieviel hast du denn damal zu dem SL55 dazugezahlt? Bestimmt über 200€?) und dir zusätzlich ein subventioniertes Gerät ohne Verlängerung der Mindestlaufzeit angeboten wird, ist das sehr kulant seitens o2.


    Das wäre aber irgendwie zu schön um wahr zu sein :D

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  • Das Handy hat 229 € gekostet. Ich bekomme nur indirekt den Kaufpreis wieder. Könnte mir dafür dann ein AHndy aussuchen und für den Restbetrag noch Zubehör oder so? Muss man eigentlich zu dem o2 Shop wo das Gerät gekauft wurde oder ist das egal? Man kann doch auch über die Hotline tauschen lassen oder?

    iPhone 7 Plus 128GB matt black

  • Zitat

    Original geschrieben von pdm82
    Das Handy hat 229 € gekostet. Ich bekomme nur indirekt den Kaufpreis wieder.
    Könnte mir dafür dann ein AHndy aussuchen und für den Restbetrag noch Zubehör oder so?



    Ich werde aus deinen Angaben nicht ganz schlau. Erst sagst du, die Frau im o2 Shop hätte einen Rücktritt deinerseits abgeleht. Dann schreibst du, du bekämst den vollen Kaufpreis zurück und zusätzlich ein subventioniertes Neugerät, wobei dir dessen Kaufpreis auf den zurückgewährten Kaufpreis des SL55 angrechnet würde. Jetzt fragst du wiederum, ob du dir für die (imaginär) zurückgewährten 229€ des SL55 überhaupt ein subventioniertes Neugerät und evtl. Zubehör aussuchen kannst :rolleyes: :confused:



    Anspruch hast du aus dem Rückgewährschuldverhältnis nur auf Rückgewähr der 229€ abzüglich dem Wertersatz, den du für die gezogenen Nutzungen leisten musst Zug um Zug gegen Rückgabe des SL55. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf ein subventioniertes Neugerät (auch wenn dessen "subventionierter" Kaufpreis auf die 229€ angerechnet wird) hast du nicht. Das wäre Kulanz seitens o2.


    Zitat


    Muss man eigentlich zu dem o2 Shop wo das Gerät gekauft wurde oder ist das egal? Man kann doch auch über die Hotline tauschen lassen oder?


    Ich weiss nicht, ob du bei einem eigenständigen Shop gekauft hast, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkauft, oder bei einem o2eigenen Laden, der im Namen und auf Rechnung von o2 verkauft. Im letzteren Fall könntest du dein Nacherfüllungsverlangen direkt ggü. o2 geltend machen, etwa durch einen Brief an die o2-Zentrale, über die Hotline oder in einem beliebigen, o2eigenen Shop. Allerdings solltest du wie gesagt jeden Nachbesserungsversuch im Nachhinein dokumentieren können.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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