Also die Cam von AOL ist zwar nicht besonders deutlich, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die sich nicht vorher über eventuelle rechtliche Konsequenzen erkundigt haben. Immerhin haben die ja einige davon im Umlauf. Hinweisschilder habe ich da noch nicht gesehen. Mir ist es erst mit lesen der Broschüre über WLAN an AOL Stations aufgefallen, dass da ne Cam drinn ist.
Datenschutz: Webcam in Gastronomie?
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Jede Diskothek oder Partykneipe veröffentlicht fast jedes Wochenende Bilder von den Besuchern auf der Webseite mit dem schlichten Hinweis, wenn man etwas dagegen hat, soll man kurz dem Webmaster mailen und dann wird es entfernt.
Ich weiß nicht, ob es bei Videoaufnahmen strengere Richtlinien gibt, als bei Fotos. Eigentlich sollte doch ein simples Hinweisschild am Eingang reichen, in dem auf die Webcam hingewiesen wird.
Das Problem ist evtl., dass man Fotos nachträglich entfernen kann, das bei einem schon live ausgestrahlten Videostream das natürlich nicht geht.
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Zitat
Original geschrieben von D-Love
Das Problem ist evtl., dass man Fotos nachträglich entfernen kann, das bei einem schon live ausgestrahlten Videostream das natürlich nicht geht.Diese Argumentation ist - mit Verlaub - etwas konfus
Ein Live-Stream *muss* doch gar nicht mehr nachträglich entfernt werde, da er eben live ist... 
LarryT78 hat ja übrigens schon eine durchaus lesenswerte Passage des BDSG angesprochen - hier ein kurzer Auszug:
ZitatAlles anzeigenDie Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen
Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der
Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.Quelle: juris GmbH - http://www.juris.de
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Zitat
Original geschrieben von rasputin
Diese Argumentation ist - mit Verlaub - etwas konfus
Ein Live-Stream *muss* doch gar nicht mehr nachträglich entfernt werde, da er eben live ist... 
LarryT78 hat ja übrigens schon eine durchaus lesenswerte Passage des BDSG angesprochen - hier ein kurzer Auszug:
Quelle: juris GmbH - http://www.juris.de
Ich meine damit, dass der zu Unrecht Fotographierte durchaus noch etwas dagegen tun kann und wen er schnell reagiert hat, verhindern kann, dass noch mehr Leute ihn auf den Fotos begutachten können.
Bei einem Videostream gibt es absolut keine Möglichkeit mehr, es sei denn der Inhaber würde die Streams noch zusätzlich als Download anbieten.
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Zitat
Original geschrieben von D-Love
Ich meine damit, dass der zu Unrecht Fotographierte durchaus noch etwas dagegen tun kann und wen er schnell reagiert hat, verhindern kann, dass noch mehr Leute ihn auf den Fotos begutachten können.Bei einem Videostream gibt es absolut keine Möglichkeit mehr, es sei denn der Inhaber würde die Streams noch zusätzlich als Download anbieten.
Eben nicht - ein Livestream ist nur im Moment der "Ausstrahlung" zu sehen - also genau in dem Moment, in dem jemand gefilmt wird, ist er via Stream zu sehen - und eben nur in diesem Moment.
Wenn der Stream zum download angeboten werden würde, dann würde es ja erst zu der von Dir angesprochenen Problematik kommen.

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Zitat
Original geschrieben von rasputin
Eben nicht - ein Livestream ist nur im Moment der "Ausstrahlung" zu sehen - also genau in dem Moment, in dem jemand gefilmt wird, ist er via Stream zu sehen - und eben nur in diesem Moment.Wenn der Stream zum download angeboten werden würde, dann würde es ja erst zu der von Dir angesprochenen Problematik kommen.

Welch Haarspalterei an einem Sonntag morgen. Geh weg

Ich persönlich hätte mit einem Videostream im übrigen meine Probleme. Ein Foto ist ja noch okay, aber niemand braucht meine Aktivitäten live in bewegten Bildern im Internet betrachten. Das könnte bei entsprechendem Alkoholpegel höchst peinlich sein :o
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Der CCC bietet über einen Partnershop schön Aufkleber an, die dazu gedacht sind Kameraobjektive zu überkleben:

Soviel dazu

-SF³
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Hallo,
mir wäre das egal, wenn in einer Gatstronomie eine Webcam steht und Streamings auf der Webseite der Gastronomie eingeblendet werden. Ich finde es sogar praktisch, da können Freunde wenn sie mich erkennen wenn sie zufällig zu dieser Zeit auf die Seite schauen dann auch ins Lokal kommen. Die Idee finde ich gut aber schlecht ist es sobald mit so etwas dann unfug gemacht wird also mit den Bildern.
Vor Kameras generell ist man sich nie sicher, ob man vielleicht mal heimlich fotografiert oder gefilmt wurde ohne das man es gemerkt hat.
Tac Blue
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Trotz zahlreicher Wortmeldungen im Thread ist nun immer noch nicht so ganz klar, was denn nun geht und was nicht...

Fakt ist: Betreiber von Webcams in Restaurants müssen in der Tat mit gut sichtbaren Schildern auf das Vorhandensein von Webcams hinweisen. Genauso wie z.B. öffentliche Plätze oder Einrichtungen wie Banken u.dgl. mit Schildern gekennzeichnet werden müssen, wenn dort eine Cam hängt. Hat sicher jeder schon mal zumindest in einer Bank oder so gesehen. "Dieser Geldautomat wird videoüberwacht". Oder auch "Dieser Platz wird videoüberwacht".
Man muß die Möglichkeit haben, ggf. auf das Aufsuchen eines solchen Platzes zu verzichten, wenn man nicht gefilmt werden möchte.
Wenn die genannten AOL-Hütten keine solche Schilder haben, dann haben sich die Leute in der Tat nicht hinreichend über die juristischen Hintergründe informiert.
Die Aufkleber vom CCC sind übrigens andererseits auch wieder problematisch, da sie, wenn man mit ihnen eine Kamera beklebt, Sachbeschädigung betreibt. Selbst wenn auf eine Kamera nicht mit einem Schild hingewiesen wurde, kann man sie natürlich nicht einfach überkleben - das wäre Selbstjustiz.
Übrigens - ich würde mich nicht in ein Restaurant mit Webcam"überwachung" setzen. Was für eine unsinnige Idee - wo kommen wir denn da hin... :eek: :flop:
Einerseits beschweren sich die Leute darüber, dass sie immer mehr überwacht, kontrolliert, wasauchimmer werden, andererseits fangen jetzt schon Restaurantbesitzer an, Webcams zu installieren...
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Trotz zahlreicher Wortmeldungen im Thread ist nun immer noch nicht so ganz klar, was denn nun geht und was nicht...
Fakt ist: Betreiber von Webcams in Restaurants müssen in der Tat mit gut sichtbaren Schildern auf das Vorhandensein von Webcams hinweisen.
Na ja, wenn man es genau nimmt, dann haben das LarryT78 und ich ja bereits angesprochen
(mit gesetzlicher Fundstelle) - aber es hat offensichtlich niemand gelesen 
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