ZitatOriginal geschrieben von KX250
Ist es eben nicht - zumindest nicht zwingend - in den AGB meiner KFZ-Vers. steht nämlich sinngemäß das Alufelgen und ähnl. ohne Preisgrenze mitversichert sind.
Wenn du es so siehst kannste auch dein Auto nach Polen verkaufen und deiner Versicherung als geklaut melden. Außerdem ist gerade bei Alufelgen die nicht zur Serienausstattung gehören auch immer ein Kaufnachweis einzureichen.
Das Argument ist aber ein Schuß nach hinten, denn das Auto war ja zuvor bei der Versicherung gemeldet! Du kannst hingegen nicht einfach zu irgendeiner Versicherung gehen, einen pauschalen Vertrag abschließen und sagen, Dir hat man einen Rolls Royce gestohlen, obwohl Du gar nie einen hattest! Daher braucht die Versicherung eben den Zulassungsschein usw. um genau die Fahrzeugtype festzuhalten. Und genauso verhält es sich mit den Zubehörteilen!
mfg,
Oliver