O2 Power SMS Vertrag kündigen

  • Da mein Vertrag am 06.12.04 abläuft, wollte ich ihn bereit jetzt schon zum nächst möglichen Termin per Fax kündigen, damit man es später net vergisst.


    Kann ich heute schon Kündigen?


    per FAX? Hat jemand eine Nummer? 01805 571 766???


    Sollte noch etwas außer Handy.-Kundennummer,nächst möglicher Termin, Kündigungsbestättigung rein?


    Hab ich was vergessen? ;)


    Thx......

    WAS sind die letzten Worte einer BLONDINE vor dem Flugzeugabsturz?
    "Schau mal, ich kann mit meinem Handy die Landeklappen ausfahren.."


    €$€ -----------> knäckebrot ;) <---------- €$€
    .

  • Zitat

    Original geschrieben von 00siemens
    Kann ich heute schon Kündigen?


    Ja, kannst Du.


    Zitat

    per FAX? Hat jemand eine Nummer? 01805 571 766???


    Kannst Du per Fax machen an oben genannte Nummer. Bei mir hat das ohne Probleme geklappt. Innerhalb 3 Stunden habe ich eine Bestätigungs-SMS über den Eingang der Kündigung erhalten. Fünf Werktage später die schriftliche Bestätigung.
    Du könntest aber auch z.B per Einschreiben o2 Deine Kündigung zukommen lassen.


    Zitat

    Sollte noch etwas außer Handy.-Kundennummer,nächst möglicher Termin, Kündigungsbestättigung rein?


    Schon mal hier geklickt?


    Mfg Hannes

  • Hallo,



    klar kannste du heute schon kündigen. Am besten und sichersten per Brief und Einschreiben mit Rückschein!



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Re: o2 Online Vertrag kündigen


    Zitat

    Original geschrieben von 00siemens
    Da mein Vertrag am 06.12.04 abläuft, wollte ich ihn bereit jetzt schon zum nächst möglichen Termin per Fax kündigen, damit man es später net vergisst.


    Kann ich heute schon Kündigen?


    ja, zum ende der vereinbarten mindestvertragslauftzeit.


    Zitat


    per FAX? Hat jemand eine Nummer? 01805 571 766???


    korrekt! besser jedoch per post ;)


    Zitat


    Sollte noch etwas außer Handy.-Kundennummer,nächst möglicher Termin, Kündigungsbestättigung rein?


    auch die anschrift u. der name. ganz wichtig die unterschrift!!


    Zitat


    Hab ich was vergessen? ;)


    Thx......

  • THX euch allen erstmal


    wenn ich eine schriftl. Bestättigung der Kündigung habe, brauch ich doch kein Brief mit Einschreiben mehr .... da reicht doch ein Günstiges FAx?

    WAS sind die letzten Worte einer BLONDINE vor dem Flugzeugabsturz?
    "Schau mal, ich kann mit meinem Handy die Landeklappen ausfahren.."


    €$€ -----------> knäckebrot ;) <---------- €$€
    .

  • Wenn es nicht eilt, wie hier, dann reicht es auf jeden Fall per Fax (zur Not nach ner Woche nochmal faxen). Wenn Du die Bestätigung dann hast, dann reicht die Bestätigung (die unbedingt aufbewahren) aus, falls die das Abschalten vergeigen.


    Einschreiben mit Rückschein ist so ne Sache, VOR ALLEM wenn es eilt! Wenn der Empfänger die Annahme verweigert (oder Brief z.B. nicht abholt) und dann der Kündigungstermin verstreicht, hat der Kunde die A****karte. Zur Wahrung einer Frist genügt es im Zweifel nicht, dass der Brief auf der Post liegt. Dort ist sie nämlich noch NICHT zugegangen...


    Daher am sichersten die frühzeitige Kündigung per Fax mit Vermerk, dass sie einem eine schriftliche Bestätigung zusenden sollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Einschreiben mit Rückschein ist so ne Sache, VOR ALLEM wenn es eilt! Wenn der Empfänger die Annahme verweigert (oder Brief z.B. nicht abholt) und dann der Kündigungstermin verstreicht, hat der Kunde die A****karte. Zur Wahrung einer Frist genügt es im Zweifel nicht, dass der Brief auf der Post liegt. Dort ist sie nämlich noch NICHT zugegangen...

    Grundsätzliche Frage: Liegt sie damit nicht bereits im "Machtbereich" des Empfängers?

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Leider eben genau nicht (anders, wenn man das Schreiben z.B. in den Briefkasten des Empfängers einwirft, zum Beweis unter Anwesenheit eines Zeugen) - wenn derjenige aber die Tür nicht öffnet, nimmt die Post den Brief knapp vor seinem Machtbereich wieder mit.


    Da der rote Abholschein, der dann in seinem Machtbereich liegen wird, keinerlei Angaben zu Deinem Brief enthält, kann man es auch nicht auf "kennen müssen" o.ä. hinbiegen. Der Brief ist schlicht noch bei der Post, was Der Sphäre des Absenders zugerechnet wird. Auch der Zettel, den man bei der Post bei Aufgabe erhält, beweist nur, dass man ihn aufgegeben hat - all das reicht nicht, da nunmal "Zugang" nötig ist. Daher bin ich etwas vorsichtig bei der pauschalen "Empfehlung", Kündigungen am besten per Einschreiben abzusenden. Bei den grossen Firmen dürfte es zwar problemlos ablaufen, aber bei manch Kleinem, der am Ende nochmal ordentlich Kasse machen möchte, könnte das Probleme bereiten. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Grundsätzliche Frage: Liegt sie damit nicht bereits im "Machtbereich" des Empfängers?


    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Leider eben genau nicht (anders, wenn man das Schreiben z.B. in den Briefkasten des Empfängers einwirft, zum Beweis unter Anwesenheit eines Zeugen) - wenn derjenige aber die Tür nicht öffnet, nimmt die Post den Brief knapp vor seinem Machtbereich wieder mit. ...


    Daher ist IMHO die sicherste postalische Methode eine Kündigung beim Kündigungsempfänger zu plazieren, eine Postkarte per Einwurfeinschreiben. Die Postkarte, damit der Empfänger nicht behaupten kann, in dem Kuvert sei kein Kündigungsschreiben gewesen und das Einwurfeinschreiben, damit der Zugang beim Empfänger durch die Post dokumentiert wird.


    Gruß


    muli

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