Kuendigung:Verbotener Emailinhalt

  • Drum liebe Kinder gebt fein acht ,was man so in der Firma verschickt! ;):)


    Porno-E-Mails kosten 25 Mitarbeiter den Job


    25 Angestellte des Dresdner Chipwerkes von Infineon sind beim Austausch von E-Mails mit pornographischem Inhalt erwischt worden. Die Firmenleitung wird ihnen deshalb fristlos kündigen.
    Dresden - "Es handelt sich bei den Vorfällen um einen klaren Verstoß gegen die Arbeitsordnung" sagte Anna Rulle, Sprecherin von Infineon Dresden. Das Speichern von Pornographie auf firmeneigenen Computern sowie das Versenden entsprechender Daten sei grundsätzlich verboten. Den betreffenden Beschäftigen sei diese Richtlinie bekannt gewesen.


    Nach Angaben der Sprecherin haben die besagten Mitarbeiter ihre Porno-E-Mails sowohl im Firmennetz als auch an Bekannte verschickt. Durch Hinweise aus der Belegschaft sei man den Mitarbeitern auf die Spur gekommen. Infineon beschäftigt im Dresdner Werk 5.400 Mitarbeiter.


    Rulle bestritt einen Zusammenhang zwischen den Kündigungen und Kürzungsplänen des Unternehmens. In den kommenden drei Jahren will Infineon auslaufende befristete Arbeitsverträge in Leiharbeitsplätze umwandeln. Nach Angaben von Rulle beträfen die 25 Kündigungen ausschließlich Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen.


    Quelle:Spiegelonline

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Dazu müssten die Mitarbeiter aber in jedem Fall etwas unterschrieben haben, dass es Ihnen untersagt ist oder es müsste eindeutig aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, damit eine Kündigung ohne Abmahnung möglich ist.


    Ferner ist das Wort "Pornographie" oberflächlich... Jeder Mensch ist ja mehr oder weniger "versaut"... :D

  • wenn es denn wirklich die 25 gekündigten Leute waren, dann ist diese Reaktion sicherlich gerechtfertig.
    Man weiss auf der anderen Seite aber auch nicht, welche Nutzungsbedingungen die Mitarbeiter unterschrieben haben, als sie eine Emailadresse erhalten haben. Aus meinen Ausbildungsbetrieb weiss ich z.B. dass die Nutzungsbedingungen für Email jede private Nutzung der dienstlichen Emailadresse ausschließen und dieses durch Kontrollen durch die Chefs auch sichergestellt wird (sowohl intern als auch extern).


    Wenn man solche Geschichten hört, dann sind solche strengen Regelungen sicherlich auch angebracht..


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Dazu müssten die Mitarbeiter aber in jedem Fall etwas unterschrieben haben, dass es Ihnen untersagt ist oder es müsste eindeutig aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, damit eine Kündigung ohne Abmahnung möglich ist.


    Ferner ist das Wort "Pornographie" oberflächlich... Jeder Mensch ist ja mehr oder weniger "versaut"... :D


    Nicht ganz!

    Zitat

    "Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt" (vgl. BGH 23,44;37,55).


    ;)


    Was ist da genau der Kündigungsgrund? Steht sowas in der BV? Weil eine Straftat, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde ist es ja nun nicht.


    -SF³

  • In grossen Firmen ist es gang und gäbe,daß man bei Nutzung einer Firmenemailadresse auch einige Nutzungsrichtlinien zu unterschreiben hat und dies auch durch den Betriebsrat abgesegnet ist!
    Wie diese Nutzungslinien nun festgelegt werden,liegt in dem Ermessen der jeweiligen Firma. ;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • jepp, das sind alles Dinge die du in keinem Tarifvertrag finden wirst.


    wie heißt es so schön: "ist betrieblich zu regeln..." :D


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Das wird wahrscheinlich immer mehr werden...


    Ich kenne ein Unternehmen, bei dem gewisse Seiten (z.B. gmx.de) auf einer Blacklist stehen. Beim Aufrufen einer solchen Seite bekommt man einen sog. "denial", bei drei "denials" darf man dann dem Disziplinarvorgesetzten erklären, wieso man während der Arbeitszeit private Dinge erledigt.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    wenn es denn wirklich die 25 gekündigten Leute waren, dann ist diese Reaktion sicherlich gerechtfertig.
    Man weiss auf der anderen Seite aber auch nicht, welche Nutzungsbedingungen die Mitarbeiter unterschrieben haben, als sie eine Emailadresse erhalten haben. Aus meinen Ausbildungsbetrieb weiss ich z.B. dass die Nutzungsbedingungen für Email jede private Nutzung der dienstlichen Emailadresse ausschließen und dieses durch Kontrollen durch die Chefs auch sichergestellt wird (sowohl intern als auch extern).


    Wenn man solche Geschichten hört, dann sind solche strengen Regelungen sicherlich auch angebracht..


    MfG M.


    Inwiefern Kontrolle? Das Lesen von an einen Mitarbeiter adressierten E-Mails, auch wenn es ein Firmenaccount ist, ist eindeutig ein Verstoß gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis sowie die Persönlichkeitsrechte. Das einzige, was der Chef darf, ist sich von dem betreffenden Mitarbeitern die E-Mails als privat und geschäftlich klassifizieren lassen. Die geschäftlichen darf er dann lesen. Was aber in den privaten Mails drin steht, geht ihn grundsätzlich mal gar nichts an.


    Nur wenn für den Chef z.B. durch Veröffentlichung der E-Mail-Adresse auf einer privaten Homepage oder durch Erzählungen aus der Belegschaft klar ersichtlich ist, dass eine mißbräuchliche Nutzung des E-Mail-Accounts vorliegt, kann er aufgrund dessen Schritte einleiten, er darf aber NIE die E-Mails selbst kontrollieren oder lesen.


    Auch wenn das bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation etwas unrealistisch ist, berechtigt ein solches Verhalten, wohl in jedem Falle zur fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers und natürlich kann auch Strafanzeige gegen den Arbeitgeber gestellt werden.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Ich persönlich halte zwar auch nix von der Überwachung des PC. Aber wie man im Jahr 12 nach Einführung des WWW als Mitarbeiter so blöd sein und per Emails Pornobildchen oder was auch immer tauschen kann, geht mir dann auch nicht so recht in den Kopf. Es ist doch inzwischen allseits bekannt, dass auch wenn ich nix unterschrieben hab, gewisse Inhalte auf der Arbeit nix zu suchen haben und guter Grund für Abmahnungen sind.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Viell. sollte man der Vollständigkeit halber ergänzen, dass (auch) in diesem Betrieb schon seit längerem versucht wird, fest Angestellte (unbefristete) mit mehr oder weniger "subtilen" Mitteln den "Abgang" nahe zu legen u. durch "Zeitler" zu ersetzen .....


    Insofern sind diese Mails eine (willkommene) "Steilvorlage" gewesen ! ;)

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

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