Welche Dokumente sind bei Verträgen von Firmenkunden erforderlich?

  • Hallo,


    als Privatmann benötigt man bekanntlich eine Kopie des Personalausweises und der EC-Karte um einen Kartenvertrag zu schalten.


    Welche Dokumente sind bei Firmenkunden notwendig um einen Kartenvertrag zu beantragen? In diesem Fall geht es übrigens um einen o2-Antrag.



    Gruß
    snixx!

  • Soweit ich weiß reicht die Handelsregisternummer aus. Die Bonität wird dann bei den Wirtschaftsauskunfteien erfragt.


    Allerdings werden Gewerbetreibende, die gesamtschulderisch im Rahmen eines Inhaber-Betriebes haften, wie Privatpersonen behandelt und müssen den Vertrag auch so anmelden und die entsprechenden Unterlagen beibringen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • ich glaube die Handelsregisternummer alleine reicht nicht.


    Es muss meines Wissens schon eine Kopie des kompletten Auszuges sein.
    Und der Antrag muss von einer Person unterschrieben werden, die berechtigt ist im Namen der Firma Verträge abzuschließen.
    Bei einer GmbH also der Geschäftsführer oder jemand mit Prokura.


    "i.V." also nur Handlungsvollmacht reicht glaube ich nicht.


    Kommt wie gesagt aber auf die Rechtsform des Unternehmens an.

  • Ja, das der Vertrerungsberechtigte unterschreiben muss, ist klar.


    Aber ob man auf jeden Fall einen kompletten Auszug braucht? Bei kleineren Firmen denke ich schon, dass der angefragt wird, bei großen Unternehmen aber wohl weniger. Man tut aber sicher gut daran, diesen Auszug einfach beizulegen.


    Wenn es die Firma noch nicht lange gibt, kann es sein, dass man dann kurze Zeit später einen Anruf von Bürgel oder Creditreform bekommt, die stellen einem dann ein paar Fragen bzgl. Vermögen usw.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    Und der Antrag muss von einer Person unterschrieben werden, die berechtigt ist im Namen der Firma Verträge abzuschließen.
    Bei einer GmbH also der Geschäftsführer oder jemand mit Prokura.


    "i.V." also nur Handlungsvollmacht reicht glaube ich nicht.


    Kommt wie gesagt aber auf die Rechtsform des Unternehmens an.


    Jemand der Handlungsvollmacht hat, ist normalerweise berechtigt, im Namen der Firma rechtsverbindlich Geschäfte zu tätigen. Siehe HGB §54.


    Da die Handlungsvollmacht im Gegensatz zur Prokura jedoch eingeschränkt werden kann, ist die Vorlage der Vollmachtsurkunde erforderlich.


    Bei uns wollte die Mannesmann Mobilfunk nie den Handelsregisterauszug sehen. Der Gewerbeschein hat denen gelangt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!