Da hier gerne auch von Händlern Firma und Unternehmen vertauscht werden (siehe aktuell im Werbe), möchte ich mal hier auf die Unterschiede hinweisen:
Entnommen aus: http://www.debs-faq.de
Firma oder nicht?
Firma oder nicht Firma, das ist hier die Frage.
Ob du es glaubst oder nicht, es ist keine Frage, jedenfalls nicht hier. Umgangssprachlich bedeutet "Ich habe eine Firma" oder "Ich möchte eine Firma gründen", daß der Poster ein Unternehmen eröffnen möchte.
Dabei kann es sich um eine Firma handeln oder auch nicht.
Ja, wie denn nun?
Ganz einfach:
§ 17 HGB
Begriff
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
§ 18 HGB (Firma des Kaufmanns)
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.
Wer also im Handelsregister in den Abteilungen A oder B eingetragen ist, der hat eine Firma, alle anderen nicht.
Siehe auch: IHK Pfalz
Alles klar?
Fantasie-Namen
Posting von Martin Hentrich am 10.11.03
Markus Gronotte bemerkte:
>Also versteh ich das richtig, dass
>A) meine Firma dann keinen Namen hat und
Du hast keine Firma. Du bist mit einem Einzelunternehmen ein Einzelunternehmer, der mit seinem Vor- und Nachnahmen im geschäftlichen verkehr auftreten muß. Ein Fantasiename als Zusatz ist erlaubt.
Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens. Lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch ist Firma = Unternehmen. Im handelsrechtlichen also juristischen Sinne gilt das nicht.
>B) die Firma nur einen Namen bekommt, wenn sie aus mehr als einer Person
>besteht?
Nein. Auch ein Einzelunternehmer kann nur (!) unter einen anonymen Fantasienamen auftreten, wenn er sich in das Handelsregister eintragen läßt, dann darf beim Unternehmensnamen (Firma) jedoch der Rechtsformzusatz nicht weggelassen werden, beispiel "SuperSoft e.K.". e.K. bedeutet "eingetragener Kaufmann" und darf nicht weggelassen werden!
>Also wäre doch eher eine GbR für mich das richtige, oder?
Eine GbR ist eine Gesellschaft meherer Unternehmer. Also mindestens zwei. Auch diese müssen mit Vor- und Nachnahme auftreten. Durch Handelsregistereintrag wird eine GbR zu einer OHG.
Ausführlich wird das Thema auf den Seiten verschiedener IHK behandelt, z.B. bei der IHK Berlin.
Weitere Fragen werden auf debs in der NG: de.etc.beruf.selbstaendig geklärt.