Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz

  • Habe es bisher auch so verstanden, dass es darauf ankommt, wo der Lebensmittelpunkt ist und nicht, wo man sich die meiste Zeit aufhält. Das Auto wiederum muss wohl dort angemeldet sein, wo es die meiste Zeit steht. Das widerspricht sich m.M. nach.


    Kann ich die Miete am neuen Arbeitsort auch absetzen? Unabhängig von doppelter Haushaltsführung? Möbel und haushaltsgegenstände sind entweder geschenkt, alt oder ich hab die Quittung nicht mehr. Dann fällt es doch eh aus, oder?


    Alles kompliziert. ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Sicher?


    Das, was du zitierst, ist die Definition des (steuerrechtlichen) Lebensmittelpunkts.
    Hier geht es aber um die Abgrenzung Haupt-/Nebenwohnsitz.


    Der Hauptwohnsitz eines unverheirateten Einwohners (der Fragesteller hat nichts zu einer Behinderung vorgetragen :D) ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Das ist bundesrechtlich in § 12 MRRG definiert:


    http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__12.html


    Für die überwiegende Nutzung ist die wesentliche kürzere Entfernung zum (Vollzeits)Arbeitsplatz ein recht starkes Indiz.


    Trotzdem:


    Sicher ist da gar nichts, da die Bestimmung der Kriterien für die Bestimmung des Hauptwohnsitzes immer eine Prognosentscheidung ist und diese auch de facto nicht überprüfbar ist.


    Daher ist es umso wichtiger, sich vor dem Auftritt bei der Behörde Argumente bereitszulegen und auch den Widerspruch der Behörde und die richtige Antwort darauf einzuplanen.


    Die kürzere Entfernung zum Arbeitsplatz ist für viele Behörden jedenfalls meiner Erfahrung nach das Killerargument, Erstwohnsitze zu angeln. Da muss man schon sehr stark mauern, um doch einen Nebenwohnsitz dort genehmigt zu bekommen...


    tknolle:


    Pass auf folgendes auf:


    - ggf. Zweitwohnungssteuerpflicht
    - Kfz können mittlerweile nur noch am Erstwohnsitz angemeldet werden bzw.
    müssen dann umgemeldet werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das ist ja die Sache. Selbst zeitlich verbringe ich ja weniger Zeit in der Wohnung am Arbeitsort. Fahre Montag direkt von der Heimat zur Arbeit, übernachte von Mo-Fr in der neuen Wohnung (ca. 40std in der Woche in der Wohnung), und bin am WE wieder in der Heimat >50std in der Heimatswohnung.


    Zweitwohnsteuer wären ca. 250 Euro (1 Kaltmiete). Muss man das auch zahlen, wenn der Ort der Zweitwohnung keinen Zweitwohnsitzabschlag berechnet?


    Und wg. den KFZ will ich mich ja eigentlich nicht hier als Hauptwohnsitz. Will nicht die Autos ummelden, bin ja auch noch in der Probezeit etc die nächsten 6 Monate und solange da nichts sicher ist, will ich hier auch nicht den HWS anmelden.


    Kann ich die Miete denn nun absetzen, wenn ich hier die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelde? (dann wäre die Zweitwohnsteuer auch egal... ;) )

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    ... sich vor dem Auftritt bei der Behörde Argumente bereitszulegen und auch den Widerspruch der Behörde und die richtige Antwort darauf einzuplanen.

    Das ist mal total richtig !
    Hier ist eines der Arbumente:

    Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Fertig mit dem Studium, Job in einer anderen Stadt angefangen (2 Jahre befristet).
    ...bin ja auch noch in der Probezeit etc die nächsten 6 Monate...

    Dies spricht nicht für einen dauerhaften Lebensmittelpunkt.

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