Sozialversicherungsbeitrag

  • hallo,


    ich habe mal eine frage und bräuchte eine konkrete antwort, von jemanden, der sich mit dem thema auskennt. bitte nicht raten, sondern wissen ;)


    ich bin student und arbeite nebenbei auf 400€ basis (bzw. verdiene weniger als 400€ im monat). nun möchte ich in der vorlesungsfreien zeit mehr arbeiten (ich hoffe, dass da 1000€ rauskommen;)).


    muss ich nur für den zweiten job im sommer die sozialversicherungsbeiträge und die steuer bezahlen oder muss ich entsprechend für die ersten 6 monate die abgaben nachträglich aufbringen?


    gruß
    tom

  • Wenn du mehr als 400Euro/Monat verdienst,
    musst du eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben.
    Der Teil des Einkommens, der über den Grundfreibetrag hinausgeht (etwas über 500 Euro/Monat bei SK 1) wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt werden. Wenn du aber ein stark schwankendes Monatseinkommen, weniger als 12 Monate steuerpflichtiges Einkommen, oder einen langen Anfahrtsweg zur Arbeit hast, solltest du eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, da erst dann die Steuer auf Basis des Jahreseinkommens festgelegt wird, und du ja durch die Progression mehr gezahlt hast bzw. die Fahrtstrecke geltend machen kannst.
    [edit:] Wenn dein bisheriger 400 Euro Job auf Steuerkarte geht,
    solltest du auf Pauschalbesteuerung umstellen (wenn dir dein Arbeitgeber dir die vom Gehalt abzieht musst du genau rechnen was günstiger ist), sonst musst du den zweiten Job auf Steuerklasse 6 machen, wodurch erstmal schon nicht viel am Monatsende übrigbleibt, und bei der Steuererklärung am Jahresende ist die Summe aus beiden Jobs zu versteuern, wenn du in der Summe über dem Grundfreibetrag liegst (oder einen Ehepartner mit steuerpflichtigem Einkommen) zahlst du unnötig Steuern.
    Zum Sozialversicherungstechnischen habe ich keine Ahnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Wenn du mehr als 400Euro/Monat verdienst,
    musst du eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben.


    die lohnsteuerkarte muss man doch abgeben, auch wenn man nur 1€ pro monat verdient. mein arbeitgeber wollte jetzt auch eine lohnsteuerkarte haben. ist doch auch logisch, sonst könnte ich ja 10 minijobs annehmen, ohne lohnsteuer oder sozialbeiträge zu bezahlen.


    gruß
    tom

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom Selleck
    ist doch auch logisch, sonst könnte ich ja 10 minijobs annehmen, ohne lohnsteuer oder sozialbeiträge zu bezahlen.

    Falsch.


    Alle Minijobs laufen inzwischen über die Bundesknappschaft, von daher würde das sofort auffallen.


    Hier mal ein guter link: http://www.minijob-zentrale.de/


    Die Bundesknappschaft kann man gebührenfrei erreichen:

    Zitat

    Rufen Sie uns gebührenfrei an unter: 08000 200 504

    :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Soweit ich weiß,
    kann der Arbeitgeber pauschal versteuern (20% glaub ich), er wird es natürlich lieber auf deine Steuerkarte machen weil er dann nur die Krankenkassenbeiträge abführen muss. Mehrere Minijobs kann man schon deshalb nicht haben, weil sich dann die Sozialversicherung querstellt, bei denen muss jeder Minijob angemeldet werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Mehrere Minijobs kann man schon deshalb nicht haben, weil sich dann die Sozialversicherung querstellt, bei denen muss jeder Minijob angemeldet werden.

    Auch das ist falsch, siehe hier.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • da ich jetzt weiß, dass das minijob heißt, was ich so mache, habe ich auch noch mal gesucht und gefunden:


    Zitat

    400-EUR-Jobs neben einer Hauptbeschäftigung
    Unter der Hauptbeschäftigung versteht man die Beschäftigung, aus der der überwiegende Lebensunterhalt erzielt wird.


    Werden eine Hauptbeschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400 EUR und daneben eine geringfügig entlohnte Zweitbeschäftigung ausgeübt, ist diese Zweitbeschäftigung versicherungsfrei. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt. Für die Hauptbeschäftigung werden ganz normal Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt. Für die Zweitbeschäftigung zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge.


    Werden eine Hauptbeschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400 EUR und daneben mehrere geringfügig entlohnte Zweitbeschäftigungen ausgeübt, ist die erste Zweitbeschäftigung (die zeitlich zuerst aufgenommene) versicherungsfrei. Die Entgelte aus der Hauptbeschäftigung und den weiteren Zweitbeschäftigungen werden zusammengerechnet. Dies hat zur Folge, dass für die Hauptbeschäftigung und die weiteren Zweitbeschäftigungen ganz normal Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu zahlen sind. Für die erste Zweitbeschäftigung zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge.


    Quelle


    besten dank für eure hilfe
    gruß
    tom

  • Als Student gelten aber nochmals andere (bessere) Regelungen.


    Klick Dich mal durch meinen obigen Link! :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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