TÜV Plakette oder KFZ-Schein - Wer sagt nun wann ich hin muß?


  • Moin :D


    Da hat Dich der Prüfer wohl etwas auf die Schippe genommen ;)


    Einzig und allein Maßgebend ist die Prüfplakette, siehe § 29 II StVZO. Der Fahrzeugschein hat niemanden zu interessieren. Sehr oft wird in den Fahrzeugschein auch gar nichts mehr eingetragen...


    Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    In Mannheim kann es Dir z.B. passieren, das wenn Dein Wagen geparkt ist und man sieht das Tüv + Au abgelaufen sind, das Dir das Nummernschild unkenntlich gemacht wird, d.h. das das Sigel dadrunter entfernt wird, das man von weiten sieht, das mit dem Nummernschild etwas nicht stimmt.


    Bist Du da sicher? Das darf nicht sein!


    Ein Fahrzeug darf nur entstempelt werden, wenn der Versicherungsschutz abgelaufen oder das Fzg. abgemeldet ist. Mit dem TÜV oder der HU hat das sicher nichts zu tun...


  • Also ich habe solche Autos schon öfters gesehen und woher soll die Polizei wissen ob da noch Versicherungsschutz besteht. Es fährt/steht ein Auto auf öffentlichen Strassenland, welches seit längerem keine gültigen Tüv/AU hat.


    Wie lange das sein muss und was dann genau gemacht wird, kann ich Vereinskollegen in einer Woche mal fragen.


    Aber habe wie gesagt schon öfters Autos mit roten Punkt und/oder Nummernschildern gesehen, wo das Sigel vorne und hinten entwertet wurde.


    Es gibt ja welche zum rausnehmen z.B. in Mannheim , Schwäbisch Hall usw. und solche Aufkleber z.B. in Berlin ( ;) dort habe/hatte ich Autos).

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Die Polizei kann auf eine Datei zugreifen die sagt, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bei einer Kennzeichenabfrage wird sofort ein Hinweis ausgeworfen, falls kein Versicherungsschutz mehr besteht, dann muss es wohl auch entstempelt werden. Ein Fahrzeug zu entstempeln weil TÜV oder HU abgelaufen ist, ist auf jeden Fall nicht rechtens.


    Dieser Punkt den Du gesehen hast wird erst eine Weile nach der Entstempelung geklebt. Weiterhin wird dieser Punkt geklebt wenn keine Kennzeichen mehr vorhanden sind oder es sich bei dem Fahrzeug um "Schrott" handelt...Hier in HH gibts diese Punkte aber nicht...


    Sven :D

  • Um einmal alle Missverständnisse aus zu räumen:


    Ausschlaggebend ist ausschließlich die Prüfbescheinigung, welche du nach einer Prüfung erhältst! Diese muß übrigens gleich dem Stempel im Fahrzeugschein sein, und dieser Stempel im Schein ist auch nach wie vor vorgeschrieben! Bei Neuwagen der KFZ Schein/Brief ausschlaggebend, nach Erstzulassung, sprich drei Jahre!


    Die Prüfplakette hat keinen Einfluss, die läuft auch durch zu viele Hände. Der Fehler kann unter anderen ja auch beim Ummelden beim Straßenverkehrsamt passieren, dass die Plakette falsch aufgeklebt wurde! Das Selbe gilt im Prüfstützpunkt für den Prüfer! Die Prüfplakette ist nur ein äußerlicher Hinweis auf eine vorhandene Hauptuntersuchung §29 (Volksmund TÜV). Für uns, wie für die Ordnungskräfte!


    Übrigens, wenn wir gerade beim Thema sind: Die Au-Bescheinigung ist immer mit zu führen, die Bescheinigung der Hauptuntersuchung nur auf Verlangen vor zu zeigen, dort gilt bei Kontrollen der Stempel im Fahrzeugschein, welcher ja den amtlichen Prüfstempel auf der Rückseite trägt!



    Grüße
    L.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • ;) Wobei denke wir uns alle einig sind, das der Nervenschonenste Weg, der kurze Gang zur Zulassungsstelle ist um dort den Fehler zu beheben.


    @ SvenBln


    Also im Nick Bln haben und dann in HH wohnen. ;) Aber danke für Deine Erklärung. Ich wusste nicht was da alles war. Ich sah da eben nur das Tüv/Au abgelaufen war. Das die auch gleich den Wagen ohne Versicherung auf Stassenland hatten, das ist ja schon etwas leichtsinnig.


    Aber hier klebt öfters mal ein roter Kleber auf Autos.


    :D Mein VW Kübel hat auch einmal einen bekommen, da der Mann wohl mit roten 07er Nummernschildern nichts anfangen konnte.


    :rolleyes: So ein roten Punkt von der Scheibe zu bekommen ist mit viel Wasser verbunden. Ich hätte Ihn eingendlich zum Polizei fahren müssen und der Person diese Aufgabe geben sollen, welche Ihn dort angebracht hatte, aber nunja man(n) ist ja nicht so.


    Ich wurde mit dem gefährt sowieso öfters angehalten, weil wie gesagt rote 06 =! rote 07er .


    06er (Auto)Händler
    07er Liebhaberfahrzeuge

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

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  • Natürlich ist die Prüfbescheinigung ausschlaggebend, wenns drauf ankommt. Die PB ist der einzige sichere Nachweis, ob das Fahrzeug TÜV bekommen hat, oder nicht. Eine Plakette kann, wie schon gesagt, schnell mal falsch geklebt werden.


    Meiner Meinung nach ist der Stempel im Fzg-Schein jedoch ganz und gar nicht vorgeschrieben! Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt die diesen Stempel vorschreibt. Der Stempel wird oft genug vergessen. Bei alten Fahrzeugen passt auch irgendwann kein Stempel mehr in den Schein und ich hab noch nie gehört, dass man sich dann nen neuen ausstellen lassen muss...


    Man kann auch nicht pauschal sagen, dass alle Neuwagen drei Jahre TÜV bekommen, da gibts genug Ausnahmen.


    Zum Thema AU-Bescheinigung ist immer mitzuführen zitiere ich am besten mal §47a StVZO:

    Zitat

    Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.


    Es gibt also keine Mitführpflicht. Das ist eins der vielen vielen Hirngespinste die im Verkehrsrecht umhergeistern :D Ich sage nur: "Absolutes Halteverbot", oder "Ihr Verbandskasten ist 2001 abgelaufen, das kostet..." :D


    Grüße,
    Sven


    P. S. Netzwerkservice: Habe bis vor einem Jahr in Berlin gewohnt ;)

  • Hi,


    was ist denn am "Absoluten Halteverbot" abgesehen vom Wort Absolut ein Hirngespinst? :confused:


    Gruß Stefan

    Wissen ist Macht, nix wissen macht auch nix! :-))
    Klick mich!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timecop
    Hi,


    was ist denn am "Absoluten Halteverbot" abgesehen vom Wort Absolut ein Hirngespinst? :confused:


    Gruß Stefan


    :D Es gibt lediglich ein Haltverbot, bzw. ein eingeschränktes Haltverbot. Ohne "absolutes" und ohne zweites "e" :D

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