ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Micha C.
Falsch!
Durch Zufall habe ich mich gerade heute morgen mit unserem Tüv-Prüfer (ich bin Kfz-Mechaniker) darüber unterhalten.
Der Eintrag im Kfz-Schein ist maßgebend!
Gruß
Micha
Moin ![]()
Da hat Dich der Prüfer wohl etwas auf die Schippe genommen ![]()
Einzig und allein Maßgebend ist die Prüfplakette, siehe § 29 II StVZO. Der Fahrzeugschein hat niemanden zu interessieren. Sehr oft wird in den Fahrzeugschein auch gar nichts mehr eingetragen...
ZitatOriginal geschrieben von Netzwerkservice
In Mannheim kann es Dir z.B. passieren, das wenn Dein Wagen geparkt ist und man sieht das Tüv + Au abgelaufen sind, das Dir das Nummernschild unkenntlich gemacht wird, d.h. das das Sigel dadrunter entfernt wird, das man von weiten sieht, das mit dem Nummernschild etwas nicht stimmt.
Bist Du da sicher? Das darf nicht sein!
Ein Fahrzeug darf nur entstempelt werden, wenn der Versicherungsschutz abgelaufen oder das Fzg. abgemeldet ist. Mit dem TÜV oder der HU hat das sicher nichts zu tun...