Hallo,
kann mir jemand Urteile oder sonstige Tips geben, ab wann man einen Handyvertrag wegen anhaltend falscher Rechnungen außerordentlich kündigen kann? Konkret geht es hier um o2.
Gruß
Seby
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Hallo,
kann mir jemand Urteile oder sonstige Tips geben, ab wann man einen Handyvertrag wegen anhaltend falscher Rechnungen außerordentlich kündigen kann? Konkret geht es hier um o2.
Gruß
Seby
Zu deiner Ausgangsfrage: IMHO Nein, no chance at all !
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ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Zu deiner Ausgangsfrage: IMHO Nein, no chance at all !
Wie kommst Du darauf? Warum sollte man anhaltend falsche Rechnungen akzeptieren müssen? In dieser Allgemeinheit ist Deine Aussage sicherlich falsch!
Über Erfolg oder Mißerfolg entscheiden letztlich die Umstände des Einzelfalles.
Vgl. z.B.
=> http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02159.html
Permanentes Falschabrechnen stellt eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten dar und kann im Extremfall zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen (wenn einer Partei die Fortführung des Geschäftsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, selten!). Wenn im TKG nichts anderes steht, ist der Begünstigte (also der klagende Kunde) beweispflichtig, worin das Problem liegen dürfte.
o2 setzt dir einen Zeitraum, in dem Du Widerspruch gegen die Rechnung einlegen kannst. Liegt zwischen 4-6 Wochen. Lässt du diese verstreichen, gilt die betreffende RG als akzeptiert. Weiss nicht, ob das rechtl. angreifbar ist...
Nach Fristende (die ist nach 80 Tagen, meine ich) ist die Rechnung nicht mehr angreifbar. Deswegen alle Zahlungen ausdrücklich unter Vorbehalt leisten und Lastschriftermächtigung widerrufen!
Wenn mehrere Rechnungen eines Anbieters fehlerhaft waren, ist eine Sonderkündigung möglich, da ein Vertrag über Telekommunikationsdienstleistung als Dauerschuldverhältnis einzustufen ist, das aus einem wichtigem Grund gekündigt werden kann. Wenn fortwährend in der Rechnung andere Posten auftauchen, als im abgeschlossenen Vertrag aufgeführt werden, ist die Fortsetzung des Vertrages für den Kunden unzumutbar. Es kommt natürlich darauf an, wie gravierend die Abrechnungsfehler sind und wie sich der Anbieter verhält.
Konkrete Fragen würde ich mit einem Anwalt besprechen. Alternativ kannst du dich auch zuerst an eine Verbraucherschutzorganisation wenden (http://www.verbraucherzentrale.com).
Beste Grüße,
Andre
Hi,
danke für eure Antworten.
Es k***t mich halt an, daß immer was falsch ist. o2 hat einmal einen riesen Fehler mit dem Vertrag gemacht, dieser wurde dann versucht zu beheben und danach war es wieder alles falsch, aber anders falsch... Jetzt normalisiert es sich, aber trotzdem sind noch Fehler drin. Es nervt einfach, jede Rechnung zu reklamieren. Es nimmt ja auch nicht wenig Zeit in Anspruch, die Widersprüche zu formulieren und so...
Werde, sollte die nächste Rechnung wieder falsch sein, wirklich was dahingehen unternehmen...
Gruß
Seby
Was genau ist denn falsch, bzw. nun anders falsch? Würde mich schon mal interessieren.
Hi,
ZitatOriginal geschrieben von mfalcao
Was genau ist denn falsch, bzw. nun anders falsch? Würde mich schon mal interessieren.
Lange Geschichte. Ich hatte lange Zeit einen Genion Duo und dann auf der Cebit einen weiteren Vertrag abgeschlossen (nur Genion). Die haben daraus einen Genion Trio gemacht, was ich nicht wollte (wurde auch nie von denen erwähnt). Habe es dann trennen lassen, nur leider haben die eine Nummer des Genion Duo und den neuen Genion zum Genion Duo gemacht und die andere des ehemaligen Genion Duo als einzelnen weiterlaufen lassen. Also wieder reklamiert, daraufhin wurde das richtiggestellt. Dann habe ich bereits beim Auftrag zur erstmaligen Trennung für den einzelnen Genion eine andere Kontonummer zum abbuchen angegeben. Daraufhin wurden aber beide Verträge von dem neuen Konto abgebucht. Außerdem fehlten bei dem einzelnen Genion diverse Gutschriften (u.a. die 5 EUR Gesprächsguthaben, weils ein Studentenvertrag ist). Auf der heutigen Rechnung des Genion Duo fehlt der Genion Duo Rabatt (diese 2 EUR nochwas).
Werde nun wieder dieser Rechnung widersprechen, die Einzugsermächtigung widerrufen und reinschreiben, daß ich erst zahle, wenn ich eine neue, korrekte Rechnung erhalte. Anders geht es bei denen anscheinend nicht ![]()
Gruß
Seby
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