Ist dieses ebay Mitglied gewerblich?

  • Finde auch das sowas nicht legal ist, einfach die Rücknahme und Garantie nach dem Kauf auszuschliessen.


    Wo würde das enden, wenn das so jeder machen würde :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Klaus2
    Finde auch das sowas nicht legal ist, einfach die Rücknahme und Garantie nach dem Kauf auszuschliessen.


    Wo würde das enden, wenn das so jeder machen würde :confused:


    :räusper:
    Tut das nicht "fast" jeder? Oder jedenfalls ne Menge handeln schon so!

  • Zitat

    Original geschrieben von Klaus2
    Finde auch das sowas nicht legal ist, einfach die Rücknahme und Garantie nach dem Kauf auszuschliessen.


    Es existiert keine gesetzlich geregelte "Rücknahme" oder "Garantie", welche ausgeschlossen werden müsste.



    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    :räusper:
    Tut das nicht "fast" jeder? Oder jedenfalls ne Menge handeln schon so!


    Ja, wie die Lemminge...


    Fast jeder/eine Menge der nicht gewerblichen Lemminge können die Mängelhaftung auch wirksam ausschließen.
    Eine "Rücknahme" braucht bei einem privaten Verkauf, auch wenn er auf dieselbe Art und Weise zustande kommt, wie ein Fernabsatzvertrag, nicht ausgeschlossen zu werden, weil überhaupt keine Pflicht zu einer "Rücknahme" besteht.


    Und für Fernabsatzverträge, für die ja eine Art "Rücknahme" durch das Widerrufsrecht des Verbauchers vorgesehen ist, macht eine "Rücknahmeausschlussklausel" ers gar keinen Sinn, weil das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht abbedungen werden kann.


    Die Rechte des Verbauchers sind im Endeffekt auch bei Mr. ekthesis1 vollständig gewahrt, denn er kann zwar viel erzählen, von dem fruchtet im Ergebnis aber nichts...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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