ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von igel-online
Nein, müssen wir nicht.
Zumindest für Senioreneinrichtungen besteht die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Anzahl von Geräten von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen.
Dies betrifft allerdings nur Empfangsgeräte der Einrichtung. Bewohner unterliegen der Gebührenpflicht, können allerdings als Empfänger von Pflegewohngeld bzw. als Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt eine Befreiung erlangen.
Gruß ... Andreas
Wie jetzt?Werden jetzt in der Feuerwehr nur noch Senioren rekrutiert
?