Daniel Küblböck Urteil: 25 000 Euro Strafe und Sozialstunden

  • Re: Daniel wer?


    Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    Der arme Mensch bekommt in naher Zukunft die dickste Strafe, die es für ein derartig aufgeblähtes Ego überhaupt gibt: niemand interessiert sich dann mehr für ihn


    Man sollte ihm einen lebenslangen Vertrag für das Dschungelcamp geben. Aber dieses Dschungelcamp sollte dann im wirklichen Urwald sein mit vielen gefährlichen Tieren :D

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Einige ehemalige Schulkollegen haben für das das Fahren mit einem 50 ccm³ Roller ohne Führerschein mehr als 8 Stunden aufgebrummt bekommen, genau genommen 20 (oder mehr)!


    Ich sehe da keine Verhältnismäßigkeit. Der gefährdet durch ein Auto viel mehr Leute als nur sich selbst.


    Meine Tochter hat auf einem grossen völlig leeren Parkplatz mit dem Auto ihres Freundes geübt, sie waren ganz allein, keine Gefährdung, leider aber ein Polizeiauto.
    Sie hat 25 Stunden bekommen. Sie ist noch nie (!) vorher in irgendeiner Form aufgefallen.


    Wohlgemerkt, es ist keine Frage, dass es verboten ist, aber die Verhältnismässigkeit entsetzt mich.


    25.000 Euro ist für den so, als ob ein Azubi 20 oder 25 bezahlen müsste.
    Ich finde das ungeheuerlich!!

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Ich kann mir das Urteil gegen Kübelböck auch nicht so ganz erklären. Eine Geldbuße ist theoretisch schon im Jugendstrafrecht möglich, allerdings wenn es zu einer Verurteilung kommt eher unüblich. Eine Geldbuße wäre gerechtfertig, wenn ein Verfahren eingestellt wird, war hier nicht in Frage gekommen wäre. Ansonsten bei einer Verurteilung eher, wenn es ein Vermögensdelikt gewesen wäre oder eine Staftat die seiner persönlichen Bereicherung gedient hätte.


    Dafür finde ich die 8 Sozialstunden dann doch etwas zu wenig. Ich denke das für dieses Delikt so 45 ... 60 Sozialstunden, im Erwachsenenstrafrecht dafuer Tagessätze angemessen gewesen wären.

  • Hab heute zufällig das Interview nach dem Urteil gesehen.



    Zitat

    blalblabla, ich werde in dafür in ein Kloster gehen, blabla, vielleicht befriedigt mich das ja


    was denkt er was er da macht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Sie hat 25 Stunden bekommen. Sie ist noch nie (!) vorher in irgendeiner Form aufgefallen.


    Da hat sie aber noch Glück gehabt. Wie schon oben angeführt, gibt es gerüchteweise bis zu zwei Jahren Führerscheinsperre für sowas.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Eine Geldbuße ist theoretisch schon im Jugendstrafrecht möglich, allerdings wenn es zu einer Verurteilung kommt eher unüblich. Eine Geldbuße wäre gerechtfertig, wenn ein Verfahren eingestellt wird, war hier nicht in Frage gekommen wäre. Ansonsten bei einer Verurteilung eher, wenn es ein Vermögensdelikt gewesen wäre oder eine Staftat die seiner persönlichen Bereicherung gedient hätte.


    Das ist nun wirklich Unsinn. In der Kommentarliteratur wird von einer "ausgedehnten Anwendungshäufigkeit" der Geldauflage (es geht hier nicht um eine Geldbuße) gesprochen, insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten Heranwachsender (Eisenberg, JGG-Kommentar). Da Du offenbar strafrechtlich interessiert bist, frage ich mich, wie Du hier zu einer völlig anderen Einschätzung kommst (woher hast Du eigentlich Dein strafrechtliches Wissen?).


    BTW: Auch bei der von Dir angesprochenen Verfahrenseinstellung käme allenfalls eine Geldauflage in Betracht.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Da hat sie aber noch Glück gehabt. Wie schon oben angeführt, gibt es gerüchteweise bis zu zwei Jahren Führerscheinsperre für sowas.


    MfG
    bimmelbommel


    Theoretisch ist das möglich, aber in der Praxis eher unwahrscheinlich. Um zwei Jahre Sperre zu bekommen, muss man schon Wiederholungstäter sein, noch was dazu haben. z.B. wenn die Schwarzfahrt begangen wurde, um Diebesgut abzutransportieren, oder mit einem geklauten Auto. Kann aber womöglich sein, das die Rechtssprechung früher in dem Fall strenger war.

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Das ist nun wirklich Unsinn. In der Kommentarliteratur wird von einer "ausgedehnten Anwendungshäufigkeit" der Geldauflage


    Ich will jetzt nichts unterstellen, könnte aber womöglich mit der Finanzlage mancher Gerichtsbezirke zusammenhängen. Theoretisch kann zwar Angeklagte eigene Vorschläge machen, aber dann schiebt man eben der Staatskasse gerne was zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich will jetzt nichts unterstellen, könnte aber womöglich mit der Finanzlage mancher Gerichtsbezirke zusammenhängen. Theoretisch kann zwar Angeklagte eigene Vorschläge machen, aber dann schiebt man eben der Staatskasse gerne was zu.


    Sorry, aber das ist noch größerer Unsinn. :rolleyes:


    Und zwar deshalb, weil eine Geldauflage nach Jugendstrafrecht (von der wir hier reden) nicht an die Staatskasse geht, sondern immer an eine gemeinnützige Einrichtung. Das steht so ausdrücklich im Gesetz (§ 15 JGG) und ist für den Richter zwingend.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    [...]Ich will jetzt nichts unterstellen, könnte aber womöglich mit der Finanzlage mancher Gerichtsbezirke zusammenhängen. Theoretisch kann zwar Angeklagte eigene Vorschläge machen, aber dann schiebt man eben der Staatskasse gerne was zu.


    Geradezu abwegig.


    Die in der Kommentarliteratur erwähnte "ausgedehnte Anwendungshäufigkeit" entspricht auch meiner Erfahrung in der Praxis. Ist auch nachvollziehbar. Heranwachsende/Jugendliche, welche sich in der Ausbildung befinden, verdienen schließlich monatlich (wenn auch wenig). Der Erziehungseffekt kann daher erfolgsversprechender sein, wenn es dem Heranwachsenden ans Geld geht.


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich kann mir das Urteil gegen Kübelböck auch nicht so ganz erklären. Eine Geldbuße ist theoretisch schon im Jugendstrafrecht möglich, allerdings wenn es zu einer Verurteilung kommt eher unüblich. Eine Geldbuße wäre gerechtfertig, wenn ein Verfahren eingestellt wird, war hier nicht in Frage gekommen wäre. Ansonsten bei einer Verurteilung eher, wenn es ein Vermögensdelikt gewesen wäre oder eine Staftat die seiner persönlichen Bereicherung gedient hätte.


    Es gibt die Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen gem. § 153a StPO. Die Auflage kann in der Zahlung eines Betrags an eine gemeinnützige EInrichtung oder an die Staatskasse bestehen. Meinst du vielleicht das und verwechselst du da was?


    Im übrigen fällt auf, dass du mit deiner zu allen möglichen juristischen Themen geäußerten Rechtsauffassung regelmäßig und überwiegend daneben liegst. Ich wage zu bezweifeln, ob es daher Sinn macht den Kommentierungsstil zu diesen Themen beizubehalten.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Was bringt es uns wen der Kübelböck 25std irgendwo die Strassen sauber macht, da finde ich seine 25T€ doch schon viel besser

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