Fragen zur Umsatzsteuer beim Kauf im EU-Ausland

  • Vorneweg: Ich bin Existenzgründer. Nein, keine ICH-AG. Bin nämlich nicht börsennotiert und würd´s wahrscheinlich auch nie hinkriegen :) Außerdem unterstützt mich kein A-Team.
    Mittlerweile funktioniert auch alles, was das Finanzamt so von mir haben will. Da ich in Aachen und somit im Dreiländereck D-B-NL wohne, hätte ich mal eine Frage, was das Einkaufen im EU-Ausland für Selbständige angeht: Eine Freundin meinte, dass man die Umsatzsteuer in den EU-Ländern nicht entrichten muss, wenn man seine Umsatzsteuer-ID-Nr. vorlegt. Wie sieht denn das Procedere danach aus? Ich muss die gekaufte Ware dann ja in Deutschland versteuern. Würde dann aber die Mehrwertsteuer ja wieder zurück bekommen, weil es ein geschäftlicher Kauf ist. Ist es dann wirklich so umständlich? Außerdem: Wer kontrolliert, ob es ein Erwerb im Sinne meiner Selbständigkeit ist? Ich könnte mir ja einen Fernseher kaufen, den ich geschäftlich gar nicht brauche. Wie sieht es da aus? Tschuldigt, wenn es eine solch´ laienhafte Frage ist, aber ich bin Freiberufler...hab´ also kein Gewerbe, bei dem es um den Warenverkehr geht.

  • Re: Fragen zur Umsatzsteuer beim Kauf im EU-Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von perpetuummobile
    Eine Freundin meinte, dass man die Umsatzsteuer in den EU-Ländern nicht entrichten muss, wenn man seine Umsatzsteuer-ID-Nr. vorlegt.


    Richtig


    Zitat

    Wie sieht denn das Procedere danach aus? Ich muss die gekaufte Ware dann ja in Deutschland versteuern.


    Nein, du musst nur in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben, das du im EU Ausland für X EUR eingekauft hast.


    Zitat

    Würde dann aber die Mehrwertsteuer ja wieder zurück bekommen, weil es ein geschäftlicher Kauf ist. Ist es dann wirklich so umständlich? Außerdem: Wer kontrolliert, ob es ein Erwerb im Sinne meiner Selbständigkeit ist?


    Spätestens der Betriebsprüfer


    Zitat

    Ich könnte mir ja einen Fernseher kaufen, den ich geschäftlich gar nicht brauche. Wie sieht es da aus?


    Kannst du machen, dann musst du Ihn allerdings als Privatentnahme mit USt buchen.

  • Grazie für die Antworten!
    Der Betriebsprüfer wird bei mir schon nichts Schleierhaftes finden, weil ich in meinem Bekanntenkreis schon Horrorgeschichten erlebt hab´ und alles brav und anständig angebe...und bei dem, was mich ernährt, ist alles herrlich bescheiden und übersichtlich. Außerdem bin ich nur zu einer vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet.


    Aber um konkret zu werden: Ich arbeite gemeinsam mit einer Kollegin für einen Industriekunden, der Produkte für den Endverbraucher herstellt. Und dann kommt es oft vor, dass hauptsächlich für Verpackungsgraphiken Bilder geschossen werden müssen und man hierfür z.B. Textilien benötigt (Der Kunde stellt übrigens Accessoires für´s Selbermachen her.) Bislang war es halt so, dass die Anschaffungskosten für diese "Muster" quasi überschaubar waren. Und dann waren es oft Dinge, die wir privat selbst verwenden konnten. Deshalb haben wir sie auch nie wirklich in Rechnung gestellt. Nun soll sich das aber eventuell ändern, indem die Graphiken pompöser gestaltet werden müssen und man auch entsprechende Muster benötigt. Schicke Dinger findet man dann immer im holländischen Maastricht. Nun aber zur Sache: Ich kaufe etwas in Holland ohne die Märchensteuer, berechne es meinem Kunden, gebe es in der Umsatzsteuervoranmeldung an, der Kunde benötigt die Muster nicht, ich verschenke sie oder nutze sie selbst. Frage: Ist das dann eine Privatentnahme? Ich kann das Zeugs doch nicht horten, nur weil irgendwann vielleicht mal geprüft wird, oder? Ich hab´ einfach irgendwie Bammel, dass ich irgendwann denn geschäftlichen Zweck des Kaufs nicht nachweisen kann. Versteht mich jemand?

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