Kindergeld und probleme mit Eltern....

  • Blackout, ich weiss nicht, ob das Landesabhängig ist. Ich bin Mutter und bin bei meiner Tochter ausgezogen, als die 17 war. Sie blieb in der Wohnung, ich zahle Unterhalt und sie kriegt das Kindergeld direkt - auch jetzt noch mit 21, weil sie ins Studium geht. Meiner Meinung nach muss das Arbeitsamt Dir das Kindergeld direkt auszahlen, wenn Du einen anderen Wohnort hast als Deine Eltern. Ausserdem sind Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig, wenn Du noch in der Ausbildung bist.

    Wer fragt ist ein Narr für fünf Minuten - wer nicht fragt, bleibt es ein Leben lang...

  • hallo leute,


    also Kindergelg steht den Eltern zu, aber zum Beispiel habe ich mit meinem Vater klargemacht, dass ich das Geld bekomme, so haben wir bei dem Antrag meine Kontonummer gegeben und mein Vater hat dann unterschrieben. Nun bekomme ich das Geld.


    Ich habe den Antrag fürs Kindergeld vor mir liegen. Da steht unter Punkt 5 (Leben Kinder, die Sie unter [4] eingetragen haben, außerhalb Ihres Haushaltes?), die Erläuterung:
    " Wenn ein Kind dauerhaft außerhalb Ihres Haushalts lebt, geben Sie bitte den Grund hierfür an (z.B. laufende Betreuung durch die Großeltern, in einer Pflegestelle oder im Heim). Kinder, die sich nur vorübergehend außerhalb Ihres Haushalts aufhalten, z.B. wegen Schul- bzw Berufsausbildung oder wegen zeitweiser Betreuung durch Dritte, sind hier nicht einzutragen."


    IMHO meinen sie mit "dauerhaft" einen Zeitraum über 6 Monate. Deswegen gehe ich in deinem Fall davon aus, dass deine Eltern das Geld noch bekommen. Oder bist du schon umgemeldet???


    Geh zur einer Betreungsstelle und erzähle denen deinen Fall und die werden dir dann eine bessere Information geben. Die Adressen stehen meistens in den Gelben Seiten.


    Im Übrigen, hast du (oder halt deine Eltern) Anspruch aufs Kindergeld, bis du 27 Jahre alt bist. Voraussetzung: Du studierst bzw. machst eine Ausbildung oder du hast dich für ein Studiumplatz beworben oder bemühst dich für eine Arbeit (Nachweise sind vorzulegen).


    Wünsche dir noch alles Gute und hoffe für dich, dass sich das Ganze zum Besseren wendet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merassia-58
    Meiner Meinung nach muss das Arbeitsamt Dir das Kindergeld direkt auszahlen, wenn Du einen anderen Wohnort hast als Deine Eltern.

    Genau so kenne ich das auch. AFAIK kann man das Geld selbst bekommen, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt (und AFAIR dann schon ab 16 - oder war es doch 18?).

    Zitat

    Original geschrieben von baba_akber
    Im Übrigen, hast du (oder halt deine Eltern) Anspruch aufs Kindergeld, bis du 27 Jahre alt bist. Voraussetzung: Du studierst bzw. machst eine Ausbildung oder du hast dich für ein Studiumplatz beworben oder bemühst dich für eine Arbeit (Nachweise sind vorzulegen).

    Es kann praktisch jeder bis zum Alter von 27 Jahren Kindergeld bekommen; jeder - nur Zivis anscheinend nicht. Denn vor ein paar Tagen kam ein Schreiben, da meine Schulbescheinigung ja nun abgelaufen ist, und es wurde um eine eventuelle neue Bescheinigung für Studium/Ausbildung/Schule/Arbeitssuchend angefordert, soweit vorhanden. Dort waren auch die ganzen Bedingungen aufgelistet, und der Zivildienst war der einzige Punkt, bei dem kein Anspruch auf Kindergeld besteht (laut dem Schreiben).
    Das finde ich verwirrend, da ich bei einem Zivi in einer Einrichtung, in der ich neulich hospitiert habe, auf der monatlichen Gehaltsabrechnung auch das Kindergeld als einen Posten sehen konnte (natürlich war es mir erlaubt, diese einzusehen).
    Weiß da einer zufällig weiter? Ist doch sehr widersprüchlich, und wenn ich wirklich 10 Monate lang auf das Kindergeld verzichten müsste, würde es etwas knapp werden...

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Weiß da einer zufällig weiter? Ist doch sehr widersprüchlich, und wenn ich wirklich 10 Monate lang auf das Kindergeld verzichten müsste, würde es etwas knapp werden...

    Während der Ableistung des Zivildienstes besteht definitiv kein Kindergeldanspruch. Siehe zB hier oder hier.


    Die dahinterstehende Logik ist diese:
    Während Deines "normalen Lebens" als Kind in Schule und Studium kommt Dein Elternhaus für Deinen Lebensunterhalt auf und deswegen gibt es Kindergeld.


    Während Deiner Zivizeit aber kommt der Staat direkt für Deinen Lebensunterhalt auf: Sold, Wohngeld, Fahrgeld, Kleidergeld, (übrigens erstklassige!) medizinische Versorgung über das BAZ, usw. Und somit gibt es kein Kindergeld, da Dein Lebensunterhalt durch Vater Staat gesichert ist (aus theoretisch-logischer Sicht).


    HTH! :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • also ich bin 22 jahre wohne schon seit 2 jahren nicht mehr zu hause....gemeldet bin ich auch in meinem neuen wohnort.....mich wundert nur warum ich das kindergeld aus der stadt wo meine eltern wohnen bekommen habe?

    *~Live every day as it is your last! Life is to short to be unhappy!*~

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackOut
    ...mich wundert nur warum ich das kindergeld aus der stadt wo meine eltern wohnen bekommen habe?


    Warum wundert dich das, wenn doch bisher schon erörtert wurde, daß das Kindergeld keine Leistung an dich, sondern eine Zahlung an deine Eltern ist, die natürlich auch an das Kind erfolgen kann. Desweiteren ist das Kindergeld AFAIK mindestens teilweise eine kommunale Transferleistung und wird daher in der Stadt oder Kommune ausgeschüttet, wo der Anspruch besteht.

  • So etwas habe ich mir schon gedacht... vielen Dank für die genaue Erklärung! :top:


    Naja, ich denke auch, dass Zivisold + Unterhaltssicherungsbehördenzuschuss schon reichen sollten. Wenn dann noch freiwillige Unterstützung seitens der Eltern kommt, erst Recht.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

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