Es geschehen noch Wunder: Mein Shop ist online!

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Aber nicht bestellbar :D Probier doch mal....


    Bis zum Bestellformular kam ich ohne Schwierigkeiten. Hatte es nur versucht, da mein Schwiegervater es bestellen will ....

  • Bitte haltet Euch mit Witz- und Schrottpostings zurück; wir brauchen nicht noch einen aufgeblähten Berger-Thread, der irgendwann mangels Sinn geschlossen werden muss.


    Danke :).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiacommi
    dann wirds wohl nix mit Rabatt :p


    Doch vielleicht wenn Du 10 Stck 7610 bestellst ? :cool:

  • Re: Re: Re: Es gescheihen noch Wunder: Mein Shop ist online!


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    § 447 BGB: Gefahrenübergang beim Versendungskauf
    [...]geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur [...] asgeliefert hat[...]


    ich dachte: "es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, der Gefahrübergang ist damit erst dann erfolgt, wenn du die Sendung erhalten hast. Als was (Brief, Paket usw) die das verschicken kann dir absolut egal sein." :confused:
    So hatte ich das letztens hier gelesen...

  • soory aber...


    ich stell doch keinen Online Shop ein und hab keine Artikel drinn.


    ich kenne den Betreiber des Shops nicht und habe damit noch nix zu tun gehabt.


    Nur wenn ich doch nen Shop online stelle und das hier verööfentliche dann soll der doch fertig sein.

    Made in Bavaria

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiacommi
    (...)
    Nur wenn ich doch nen Shop online stelle und das hier verööfentliche dann soll der doch fertig sein.


    Kennst Du die präorgasmale Ejakulation? Dass man zu früh dran ist, kann jedem passieren. Bei Timo gehört das anscheinend zum Programm.


    Also gut, lassen wir ihn erstmal wurtschteln, um ihn dann konstruktiv zu unterstützen/kritisieren.



    Stefan

  • Re: Re: Re: Re: Es gescheihen noch Wunder: Mein Shop ist online!


    Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    ich dachte: "es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, der Gefahrübergang ist damit erst dann erfolgt, wenn du die Sendung erhalten hast. Als was (Brief, Paket usw) die das verschicken kann dir absolut egal sein." :confused:
    So hatte ich das letztens hier gelesen...


    Was der Händler schreibt ist eigentlich ganz egal. Richtig ist das der Händler dafür haftet das die Ware ordnungsgemäß beim (Privat-) Kunden eintrifft. Bei Privatanbietern reicht ja die bloße Abgabe bei der Post.

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