Frage zum Mahnbescheidsantrag

  • Du liest falsch. Ich habe gesagt das es dumm wäre es rein zu schreiben. Mache ich auch nicht. Aber man brauch sich eben nicht wundern wenn der Kunde dahinter kommt. Irgendwo ist es doch Verarsche, seien wir doch mal ehrlich !

  • Was für ein Schwachsinn...


    Schreibt ihr, wenn ihr heute angenommen ein 8210 verkauft dazu, dass es schon 3,nochwas Nachfolgegenerationen gibt und die nächste bereits in Planung ist?


    Bei ebay gibt es zwar genug Deppen, aber soweit, dass man für den Käufer eine Rundumbetreuung anbieten müsste, sind wir wohl noch nicht.


    Solange der OP die Auflage oder das Erscheinungsjahr dazugeschrieben hat, oder es anhand der Fotos erkennbar war, hat er niemenaden "geleimt"...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na ja... Ob man ein Fachbuch mit einem elektronischen Gerät auf dieser Ebene vergleichen kann ,wage ich zu bezweifeln...

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Artur
    Na ja... Ob man ein Fachbuch mit einem elektronischen Gerät auf dieser Ebene vergleichen kann ,wage ich zu bezweifeln...


    Sehe ich auch so. Vorallem bei einem Lehrbuch es wichtiger ist die neueste Auflage zu besitzen. Toll wenn nachher in der Prüfung Fragen gestellt werden die in der alten Auflage garnicht behandelt wurden.....

  • Zitat

    Original geschrieben von Artur
    Na ja... Ob man ein Fachbuch mit einem elektronischen Gerät auf dieser Ebene vergleichen kann ,wage ich zu bezweifeln...


    Es ging mir mehr darum, dass jeder Käufer immer noch selbst verantwortlich ist, für das was er kauft.


    Ich muss als Verkäufer weder meine Veranlassung für den Verkauf offenlegen, noch dass es die bei mir angebotene Ware vielleicht irgendwo günstiger gibt oder dass die angebotene Ware durch eine anstehende Neuauflage/anstehendes Nachfolgemodell stark an Attraktivität oder Wert verlieren könnte.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Booner hat natürlich auch recht. Nur leider gibt es eben bei Ebay genug Deppen. Eben auch Leute die alte Lehrbücher kaufen. Ich schätze das ihn ein Freund oder Bekannter drauf gebracht hat, was für ein Mist er da gebaut hat. Ich in meinen Fall hätte NiceIce zumindest die Kosten erstattet, dass ist Ehrensache.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Sehe ich auch so. Vorallem bei einem Lehrbuch es wichtiger ist die neueste Auflage zu besitzen. Toll wenn nachher in der Prüfung Fragen gestellt werden die in der alten Auflage garnicht behandelt wurden.....


    Sicherlich ist das wünschenswert.
    Aber dann sollte ich mich vor dem Kauf informieren, welche die neueste Auflage ist und eben gezielt nach dieser suchen.


    Ich bin kein Freund von Verkäuferausreden a la "da hätte man halt vor dem Kauf fragen müssen", aber nach dem zu suchen was man will ist wirklich nicht zu viel verlangt vom Käufer.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich sag ja, solche Deppen gibt es bei Ebay eben zu genüge. Man macht sich das eben zu nutze, was ich auch nicht verwerflich finde. Nur immer klappt das eben nicht wie in diesen Fall. Damit muß man leben. Freuen wir uns das es Ebay gibt, früher war es doch so das man sein alten Scheiß behalten mußte weil man keine Möglichkeit hatte es zu Gold zu machen. Durch Ebay geht es nun....

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Es ging mir mehr darum, dass jeder Käufer immer noch selbst verantwortlich ist, für das was er kauft.


    Ich muss als Verkäufer weder meine Veranlassung für den Verkauf offenlegen, noch dass es die bei mir angebotene Ware vielleicht irgendwo günstiger gibt oder dass die angebotene Ware durch eine anstehende Neuauflage/anstehendes Nachfolgemodell stark an Attraktivität oder Wert verlieren könnte.


    Genau so ist es! Sonst könnte man ja gleich dazu schreiben:"Warnung! Bitte Kauf stark überdenken, da baldige Neuauflage!" :rolleyes:


    VW hat sicher auch nicht auf die Preisschilder vom Golf IV geschrieben, dass er in 2 Wochen billiger wird weil der Golf V kommt.

  • NiceIce, es ist nicht so das ich Deinen Ärger nicht nachvollziehen kann. Geärgert hätte ich mich auch das mir so ein geniales Geschäft durch die Lappen gegangen ist. Mich würde interessieren wie Du Dich als Käufer verhalten würdest wenn Du gemerkt hättest das Du da irgendwo Mist gebaut hast ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!