Frage zum Mahnbescheidsantrag

  • Kommt halt immer auf das Buch an. Wenn ich eine signierte Erstausgabe der Encyclopædia Britannica versteigert hätte, dann würde ich den Käufer notfalls durchaus gerichtlich dazu zwingen, den Kaufvertrag zu erfüllen... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich würde da auch nicht zu viel Energie reinstecken, vor allem wenn du das Buch noch hast.
    Wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt, sind deine verauslagten Kosten (Gerichtsgebühren, ca. 18 €) erst mal weg. Du kannst ihn zwar dann verklagen, musst aber einen Vorschuss an Gerichtskosten zahlen (seit 1. Juli ist glaube ich eine 3-fache Gerichtsgebühr zu zahlen, das sind dann 75€), falls der Fall überhaupt wegen der geringen Höhe des Streitwerts angenommen wird.
    Gelingt es dir dann im Verfahren nicht, hieb- und stichfest zu beweisen, dass ein Kaufvertrag vorliegt, bleibst du auf den Kosten sitzen. Nimmt sich der Beklagte einen Anwalt, der deinen Beweis aushebelt, musst du auch noch die Anwaltskosten zahlen.


    Aber um auf deine Frage zu antworten: Dein Anspruch hängt von einer Gegenleistung nicht ab. Das wäre nämlich nur der Fall, wenn ausdrücklich eine Zahlung nach Lieferung vereinbart ist.
    Wenn in einem Kaufvertrag nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, besteht der Anspruch auf Zahlung unabhängig vom Zeitpunkt der Warenlieferung und umgekehrt.

  • Mahnbescheid ist hier das falsche Mittel, wenn schon Klage auf Erfüllung.


    Deutlich wird dies aus § 690 I Ziffer 4 ZPO


    http://dejure.org/gesetze/ZPO/690.html


    Dein Anspruch auf Kaufpreiszahlung ist von einer Gegenleistung abhängig, nämlich Lieferung und Übereignung des geschuldeten Buches. Auch ist diese Leistung von dir noch nicht erbracht.
    Dein Anspruch ist auch nicht etwa deshalb nicht von einer Gegenleistung abhängig, weil der Käufer vertraglich vorleistungpflicht ist.


    Du könntest nun samt Zeugen zum Käufer hinfahren, das Buch in seinen Briefkasten schieben, und dann den Erlass des Mahnbescheid beantragen.


    Und selbst dann gibts noch ein dickes Problem: Du wirst dem "Käufer" niemals seine Bietereigenschaft nachweisen können :D


    Ebay ist und bleibt Glücksspiel.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Tja dann stellt sich natürlich immer noch die Frage um was für einen Streitwert es sich handelt. Ich denke mit Kleinbeträgen wird sich ein Anwalt wohl kaum abgeben.


    Der herkömmliche Rechtsanwalt rechnet nach den gesetzlichen Gebühren ab. Bei einem geringen Streitwert sind die Gebühren eben auch gering. Die wenigsten Anwälte leisten sich heute den Luxus, Mandanten wegzuschicken mit der Begründung "zu geringer Streitwert, mach ich nicht" o.ä.


    Wenn NiceIce eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hat und den Gegner unbedingt an dem geschlossenen Vertrag festhalten will, warum soll er nicht über eine Rechtsanwalt das Gericht bemühen. Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten oder "pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Da wollte einer einen leimen und wurde selber geleimt.


    Oder habe ich was falsch verstanden ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Da wollte einer einen leimen und wurde selber geleimt.


    Oder habe ich was falsch verstanden ?


    Genau so sehe ich das auch. Sein Kunde hat das eben gemerkt. Denke nicht das NiceIce DEUTLICH in seiner Ebay-Auktion geschrieben hat das die Neuauflage kurz vor der Tür steht. Wäre ja auch dumm, nur muß er damit rechnen das das auch mal schief gehen kann. Versteht es nicht falsch, ich mache es teilweise genauso. Nur kann ich nicht erwarten das das halt immer klappt. Und noch einmal verkauft kriegt er das Buch (selbst als alte Auflage) jetzt doch auch, mit Sicherheit !

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Da wollte einer einen leimen und wurde selber geleimt.


    Oder habe ich was falsch verstanden ?


    Hast du! Was hat mein Verkauf bitte schön mit "Leimen" zu tun!? :mad:

  • NiceIce
    Ich kann das einerseits schon verstehen, dass Dich der entstandene Wertverlust und der Aufwand ärgert, es gibt aber leider eine Grauzone in der man selbst wenn man im Recht ist nicht viel machen kann.
    Um im diesem Fall Recht zu bekommen, müsstest Du mehr Geld ausgeben, als das Buch selbst wert ist.


    Ich finde es persönlich vollkommen daneben wegen jeder Kleinigkeit die Rechtschutzversicherung zu bemühen. Das führt nur dazu, dass sie entweder deutlich teurer wird oder sinnvolle Fälle nicht mehr übernimmt.
    Zwar nicht direkt vergleichbar, aber bei dem Siemens Garantieservice haben viele Käufer diesen auch für Kinkerlitzchen missbraucht dass er jetzt eingestellt wurde

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Genau so sehe ich das auch. Sein Kunde hat das eben gemerkt. Denke nicht das NiceIce DEUTLICH in seiner Ebay-Auktion geschrieben hat das die Neuauflage kurz vor der Tür steht. Wäre ja auch dumm, nur muß er damit rechnen das das auch mal schief gehen kann.


    Sorry, aber das ist Quatsch! Niemand schreibt in ein Verkaufsangebot für ein Lehrbuch, dass eine neue Auflage kurz vor der Tür steht!
    Und wer sich für ein Lehrbuch interessiert muß doch IMMER erst in einer Buchhandlung oder beim Verlag nachfragen, ob und wenn ja wann eine Neuauflage ins Haus steht. Ich kenne es zumindest nicht anders. Und in meinem Fall konnte man schon lange in jeder Buchhandlung und auch auf der Website des Verlags erfahren, dass eine Neuauflage Ende Juni zu erwarten war.


    Und nochmal: Dem Käufer war diese Tatsache bekannt!

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Hast du! Was hat mein Verkauf bitte schön mit "Leimen" zu tun!? :mad:


    Na das ,was Du selbst schreibst:


    Es ist ein Lehrbuch, das jetzt in einer neuen Auflage erschienen ist. Deshalb wollte ich zusehen, dass ich die alte Auflage noch VORHER verkaufen konnte.


    Ich könnte das Buch jetzt zwar nochmal versuchen, zu verkaufen, würde aber nie und nimmer den gleichen Preis erzielen.


    ALSO noch schnell einen Dummen finden der zuviel bezahlt...


    So einen Eindruck erweckt es....wer weiß wie es wirklich war ;-)

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

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