Copyright zu Foto? Wem gehört es

  • Mal eine frage zum copyright. Vielleicht ist auch der Fotograf selbst hier, das würde die sache leichter machen. :)
    Letztes jahr beim Besuch der Connect Redaktion hat einer der User beim Abendlichem Schlemmen ein Foto von mir gemacht. Weil es bisher noch kein besseres Onlinefoto von mir gibt habe ich mir gedacht dieses Bild in die TT-Bildergalerie einzubauen.
    Jetzt habe ich das Problem, wem gehört eigentlich das Copyright zu dem Bild? Mir weil ich ja abgebildet bin (Recht am eigenen Abbild?) Oder dem Fotograf?
    Ich bin mir zwas eigentlich sicher daß ich hier keinen Ärger bekommen würde,wenn ich das Bild hier einbaue, aber ich wollte mal prinzipiell für solche Fälle fragen. Wie sieht da die Rechtslage aus?
    Wer hat das Bild denn eigentlich gemacht (hab ich leider vergessen). Immerhin gibt es hier auch User die das mit dem Copyright sehr genau nehmen (gell BB007 :) ). Allerdings würde ich es auch nicht immer gut finden wenn jemand meine Fotos einfach so verwendet.
    Vielleicht hat einer da einen Hilfreichen Tipp für mich?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Ich hab mal vor einiger Zeit für ein gewisses onlineportal Fotos auf bestimmten Strassenfesten gemacht:
    Wenn du gezielt fotografiert wurdest, mußtest du dein Einverständnis dazugeben, wenn das irgendwo in den medien auftaucht. Wenn du nur so mit drauf bist oder aus dem foto dein gesicht unter ganz vielen rausgenommen hast, dann ist es quasi egal.
    Also afaik: wenn du das deutlich bist, dann darfst du sicherlich das foto auch online stellen, da es dich ja zeigt... grübel.... was wollte ich sagen?
    Haben wir nicht einen juristen hier, der dazu was sagen kann, würd mich auc interessieren, weil cih jemand bin, der gerne viele fotos auf strassen- und sonstigen festen macht!


    Gruß,
    dat doe!

    Klugschnacker und Mitbegründer des Postingschinderclubs
    Dauerclubschiff-Fahrer
    Man ist nur dann ein Superheld, wenn man sich selbst für super hält!
    55+73!

  • Zitat

    Original geschrieben von doeschewo
    Haben wir nicht einen juristen hier, der dazu was sagen kann, würd mich auc interessieren, weil cih jemand bin, der gerne viele fotos auf strassen- und sonstigen festen macht!


    Gruß,
    dat doe!


    Grundsätzlich gilt: Recht am eigenen Bild.
    Ausnahmen bilden hier aber Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wie z.B. Politiker und Personengruppen, solange hier nicht eine einzelne besonders hervorsticht. Außerdem ist es ungefragt erlaubt, Personen mit auf ein Landschaftsbild zu nehmen, solange diese nur als Beiwerk erscheinen.
    Somit sollten eigentlich Fotos auf Strassenfesten in Ordnung gehen.
    Wobei diese Fotos nicht bzw. nur in engen Grenzen veröffentlicht werden dürfen.


    Zur ursprünglichen Frage von Brainstorm:


    1. Copyright gibt es in Deutschland nicht (Juristen sind kleinlich). Es handelt sich um Fragen der Urheber- und Leistungsschutzrechte.
    2. Der Fotograf ist Urheber und damit Träger dieser Rechte. Da das Veröffentlichungsrecht nicht einmal bei einem Auftragsfoto enthalten ist, wird es bei einem solchen Foto, sicherlich auch nicht enthalten sein. Deswegen ist es leider so, dass es genau genommen ein urheberrechtsverstoß ist, dieses Foto zu veröffentlichen. Hätte dagegen der Fotograf das Bild ohne deine Einwilligung veröffentlicht, wäre es ein Verstoß gegen dein Recht am Bild.
    Lediglich das Vervielfältigungs- und unentgeltliche Verbreitungsrecht kann man bei einem Porträtfoto (Auftragsarbeit) erlangen. Nicht aber das Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) ohne Zustimmung.
    Verbreitung = Weitergabe an Freunde
    Veröffentlichung = Ausstellung in der Öffentlichkeit.


    Übrigens ist es mir ein Rätsel, was du dir davon versprichst, wenn du dein Bild unter diesem Link vorführst:confused: , denn damit ist es bereits veröffentlicht (Ich sage doch, dass Juristen kleinlich sind;) )
    AUch wenn ich nicht glaube, dass es damit Probleme gibt, ist die Veröffentlichung also genaugenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Übrigens ist es mir ein Rätsel, was du dir davon versprichst, wenn du dein Bild unter diesem Link vorführst:confused: , denn damit ist es bereits veröffentlicht (Ich sage doch, dass Juristen kleinlich sind;) )
    AUch wenn ich nicht glaube, dass es damit Probleme gibt, ist die Veröffentlichung also genaugenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht.


    Das war mir auch klar. Aber irgendwie mußte ich das Bild doch als beispiel Posten :) . Wie hätte ich sonst erfahren können von wem das Bild ist. Vor allem hoffe ich das der Uhrsprüngliche Fotograf das sieht, und mir sagt das er das Bild gemacht hat, aber ich es verwenden darf. Da ich leider nicht mehr weis wer das war, bleibt mir nur das Bild eben nochmal zu Posten. vielleicht findet sich der Fotograf ja so :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • ich denke das foto gehört dir
    aber nur das foto als solches


    sobald du es ins inet setzt kann es aber kopiert werden da du es nicht auf einem server ablegst in dem nur berechtigte personen zugreifen können


    das ist genau das gleiche wie mit den testberichten etc. solange sie in einem öffentlichen bereich augestellt werden (was ein forum ohne zwangsregistrierung;) definitiv ist) können sie beliebig oft kopiert werden (ob das in ordnung ist sei mal dahingestellt)


    und genau desshalb versteh ich die leute die darüber meckern nicht wirklich, denn damit hätten sie rechnen müssen.


    wär das alles aber in einem "geschützten" bereich, sprich ein bereich der nur mit anmeldung eingesehen werden kann, sieht das ganze schon wieder anders aus

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von STerNEDIEB
    Hast du das Bild bezahlt?


    Nein. Das wurde damals in die Bildergalerie vom connect-treffen gestellt, da hab ich es gesaugt.

    Zitat

    Steht auf dem Foto etwas von Copyright?


    Nein, aber das ist nicht nötig. Auf Copyright muß nicht extra hingewiesen werden. Das Hast du automatisch. Die Frage ist eher ob mein copyright an meinem Gesicht, höher zu werten ist, als das Copyright des Fotografen an dem Foto. :)

    Zitat

    Hat dir der Fotograf das Pic selbst überreicht?


    Nein siehe oben.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm


    Nein, aber das ist nicht nötig. Auf Copyright muß nicht extra hingewiesen werden. Das Hast du automatisch. Die Frage ist eher ob mein copyright an meinem Gesicht, höher zu werten ist, als das Copyright des Fotografen an dem Foto. :)



    Wenn er dir das Foto überreicht hätte und es ist kein Copyright (Vermerk) auf dem Foto hast du die Rechte, denn du bist Abgebildet....


    Bezüglich deinem Fall:
    Die Rechte des Fotografen sind höher zu bewerten als Deine.
    Allerdings darf dieser ohne dein Einverständniss die Fotos eigentlich nicht veröffentlichen oder besteht an deiner Person ein öffentliches Interesse?

  • Zitat

    Original geschrieben von STerNEDIEB
    Die Rechte des Fotografen sind höher zu bewerten als Deine.
    Allerdings darf dieser ohne dein Einverständniss die Fotos eigentlich nicht veröffentlichen oder besteht an deiner Person ein öffentliches Interesse?


    So schön bin ich eigentlich nicht, daß an mir Öffentliches Interesse besteht :)
    Da geben ich Dir natürlich recht, das es nicht ohne mein Einverständniß veröffentlich werden darf, aber da es ja nur im zusammenhang mit dem Connect-treffen veröffentlicht wurde, betrachte ich das als OK. Also sozusagen mit einverständniß veröffentlicht. Solange es nicht in die Bildzeitung kommt :)
    Das problem ist, daß ich trotz aller sucherei bei HK den Bilderthread noch nicht gefunden habe, wo die Bilder ursprünglich drin waren. Falls ich den wiederfinde, kann ich den Fotografen ja direkt anmailen, da er ja bisher noch nicht geantwortet hat. Ansonsten muß ich extra noch ein anderes Bild machen :).

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!