Muss ich wohl. In der E-Mail bzw der Nachricht bei Ebay gibt es zwar den Link "drucken Sie das Versandetikett", aber der führt nur zur Seite mit den Einzelheiten zur Rücksendung, nicht zum Etikettendruck...
Beiträge von Brainstorm
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Hallo Thomas.
Nur bedingt, das hatte ich ja vorher schon durchgelesen. Und davon taucht das Rücksendeetikett auch nicht plötzlich auf.
mozart: Klar könnte ich jetzt ein großes Fass aufmachen, und den korrekten Artikel fordern und so. Aber bringt es das wirklich? wenn ich das Ding ohne Kosten zurückschicken kann, reicht mir das. Man muss nicht jedes mal gleich das große Fass auf machen.
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Das hab ich schon versucht. Verkäufer ist Privatperson. Er Antwortet nur mit Dann schicken sie es zurück. Mehr kommt nicht.
Nachtrag: Hab mir das Dig auf Ebay nochmal genau angesehen.
Nirgends findet sich eine Möglichkeit die Paketmarke zu drucken. Es wurde aber vom Verkäufer eine Sendungsnummer angegeben. Nach dieser ist das Paket schon unterwegs. Nur finde ich nirgends die Möglichkeit eine Paketmarke zu drucken.
Ich denke inzwischen hier liegt das Problem bei Ebay, aber wo genau...
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Wer zahlt den Rückversand?
Hallo ich habe bei Ebay etwas gekauft. Laut Beschreibung steht da Käufer zahlt Rückversand.
Hier ist es nun so, daß der Artikel deutlich von der Beschreibung abweicht, und daher für mich nicht nutzbar ist. Die benötigte funktion war deutlich auch in der Überschrift erwähnt, und für mich Kauf entscheidend. Ist aber nicht da.
Der Verkäufer hat nun die Rücksendung akzeptiert, aber eben kein Rücksende Etikett bereitgestellt. Ich sehe aber nicht ein, daß ich die Rücksendekosten übernehme, da die Beschreibung falsch war. Kann ich auf ein Rücksendeetikett bestehen?
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Strammer Schritt? Wohl eher schlendern.
Gehen entspricht (natürlich abhängig vom Alter) normal zwischen 4,5 und 5,5 km/h, damit hättest du die Strecke in unter einer Stunde Geschafft. Gemütliches Spazierengehen wären ca 3 km/h. also sonderlich schnell warst Du nicht wenn Du für 4,4 km eine Stunde 15 brauchst.
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Mir fällt ein "WLAN an Bord"-Hinweis im Zug auf. Mein Smartphone kann aber kein WLAN finden. Das hätte mich auch sehr überrascht, denn das wäre dann die erste mir bekannte BR 642 mit WLAN gewesen.
Wie das in Deiner Gegend ist weiss ich nicht. Im Raum Nürnberg werden derzeit alle 642 und 648 und 622 mit W-Lan ausgerüstet. Soweit ich weiss, sind inzwischen alle Fahrzeuge im grunde damit ausgerüstet, es ist aber noch nicht aktiviert. Die Sicherungen für das W-Lan Modul sind aus. und verplombt, daß sie nicht eingeschaltet werden können. Warum das so ist, und wann die Dinger endgültig aktiviert werden, kann ich nicht sagen. soll aber kommen. Wird bei euch vermutlich ähnlich sein.
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Heute hat DHL mal für einen "Lacher" gesorgt.
Nachdem ich am 12.5. bei einem Gewerblichen Händler bei Ebay was gekauft hatte, und dann das Paket 2 Tage in der Packstation auf den DHL Boten wartete, danach nochmal Tagelang in einem Verteilzentrum die Wand ansehen durfte
kam am 20.5. endlich eine E-mail mit dem Titel: "Ihr DHL Paket kommt früher als geplant". Na welch Überraschung,...
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Ja da stellt man sich die Frage, wie lange man noch wartet.
Im Laufe des Sommers werde ich nochmal Heizöl bunkern müssen. für den Sommer reicht es noch, aber den nächsten Winter überstehe ich wohl nicht, ohne Nachzutanken. Ist immer schwierig da den richtigen Zeitpunkt zu treffen.
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Schreib doch wenigstens "Busfahrende", sind nur 2 Buchstaben mehr, danke!
Ist aber Grammatikalisch Unsinn. Denn Busfahrende sind alle die sich während der Fahrt im Bus befinden. So verstehe ich das Wort jedenfalls. Also auch die Fahrgäste und so weiter. Zusätzlich ist der/die Fahrer/in eben nicht Busfahrende wenn er/sie Freizeit hat, oder auch nur evtl kurz Pause macht. Denn Busfahrende ist er/sie nur während der Fahrt. Dennoch ist er/sie auch in der Freizeit oder in Pausen etc, also außerhalb der Fahrt Busfahrer/in.
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Dazu gilt aber auch:
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Dir wurde die Fahrerlaubnis nicht aufgrund von Willkür, sondern aufgrund eines Gesetzes entzogen gegen daß Du verstoßen hast. Das Gesetz entspricht Deutschem Recht und ist GG konform.
Ansonsten versuch mal mit der Argumentation gegen das Fahrverbot vorzugehen. Du wirst nicht weit kommen.